Hausratversicherung - FinanceScout24

Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – Wer zahlt im Schadensfall?

16.06.2010

Wer schwülwarme Sommerabende beim Grillen auf der Terrasse oder im Garten verbringt, kennt extreme Wetterumschwünge. Doch wenn aus einem kurzen Regenschauer ein schweres Unwetter wird, ist oft unklar, welche Versicherung die Schäden an Haus und Hof übernimmt. Daher sollte man rechtzeitig an den passenden Versicherungsschutz denken. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung fangen viele Gefahren ab. Doch welche ist für Eigenheim oder Mietwohnung die richtige Wahl?

Eine Wohngebäudeversicherung benötigt jeder Hauseigentümer. Sie übernimmt Schäden bei Feuer, Wasser, Blitz, Hagel und Sturm ab Windstärke 8. Die meisten Haushalte besitzen eine Hausratversicherung. Neben Diebstahl und Vandalismus deckt sie exakt die gleichen Gefahren ab.
Worin unterscheiden sie sich nun aber? Die Wohngebäudeversicherung versichert das eigentliche Wohngebäude, nicht aber dessen Inhalt. Dazu gehören alle festinstallierten Bestandteile sowie die angegliederten Nebengebäude. Die Hausratversicherung hingegen schützt das bewegliche Inventar im Haus oder der Wohnung.

Wenn ein Einbrecher die Wohnung verwüstet und Ihr Notebook entwendet, greift die Hausratversicherung. Wirksam wird sie außerdem bei Feuer-, Wasser-, Blitzschlag- sowie Hagel- und Sturmschäden. Sie kommt für die Wiederbeschaffung oder die Reparatur von Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung und Schmuck auf und versichert sogar Kleintiere. Inbegriffen ist zusätzlich ein Reiseschutz, der dann einspringt, wenn Ihr Koffer im Hotel geklaut wird. Gegen entsprechenden Aufpreis kann der Versicherungsschutz auf Garteninventar, Glas- oder Überspannungsschäden ausgeweitet werden. Jeder, der viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann es zusätzlich gegen Diebstahl außerhalb des eigenen Grundstücks versichern lassen.

 

Bauherren und Hausbesitzer sollten eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Banken schreiben sie bei Finanzierungen sogar vor. Sie schützt das Gebäude, das im Versicherungsschein mit Adresse und Wohnort eingetragen ist. Dazu gehören auch die Nebenbauten, wie Terrassen, Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen sowie alle fest installierten Wohngebäudebestandteile. Allerdings dürfen sie nicht nachträglich eingebaut worden sein. Wer die Wohngebäudeversicherung abschließt, ist vor den Folgen vieler Naturgefahren geschützt: Wenn der Sturm das Dach abdeckt und strömender Regen den geklebten Teppichboden unbrauchbar macht, springt sie ein. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur-, Abbruch- und Aufräumarbeiten sowie den Mietausfall von bis zu zwölf Monaten.
Zu berücksichtigen ist, dass die Versicherungssumme stets dem gleitenden Neuwert entsprechen sollte, damit sie im Schadensfall tatsächlich für ein neues Haus reicht. Das bedeutet, dass der Versicherungsbeitrag jährlich angepasst wird.

 

Die Wohngebäudeversicherung kann um einige Zusatzleistungen erweitert werden. Beispielsweise lässt sich ein Schwimmbad im Haus, die Photovoltaik-Anlage oder bereits der Rohbau mitversichern. Außerdem kann die Deckung von Glas-, Überspannungs- oder Elementarschäden erwirkt werden. Eine Zusatzpolice für grobe Fahrlässigkeit ist ebenso möglich.
Dagegen stellen Hochwasser und Überschwemmungen enorme Risiken für den Versicherer dar. Immobilienbesitzer können sich dagegen kaum versichern. Wer dies dennoch beabsichtigt, muss für die zusätzliche Policen mit extrem hohen Aufpreisen und Selbstbeteiligungsklauseln rechnen. Grundsätzlich erhalten Bewohner hochwassergefährdeter Regionen, wie dem Oder-Gebiet, keinen Zusatzschutz.

 

Viele ähnliche Schicksalsschläge können allerdings mit dem geeigneten Versicherungsschutz abgedeckt oder gemindert werden. Wer sein Haus oder seine Wohnung mit der passenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung schützt, kann sorgenfrei auch stürmischen Zeiten entgegenblicken. Existenzbedrohenden Situationen ist damit in der Regel vorgebeugt.

 

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