Schreck am Abend für Familie Kirsch aus Wetzlar. Zurück vom Sonntagsausflug kommt ihnen 200 Meter vorm Haus ein Gartenstuhl entgegen geflogen – und zwar ihr eigener. Ein heftiges Sommergewitter mit Sturmböen hat die schönen Teakmöbel von der Terrasse gefegt und dabei komplett zerstört. „Gleichwertigen Ersatz hätten wir uns im Moment gar nicht leisten können“ sagt Petra Kirsch. Schließlich hat die junge Familie gerade erst gebaut. Glück im Unglück: Die Hausratversicherung der Kirschs kommt für den kompletten Schaden auf. So umfassenden Schutz bietet nicht jeder Vertrag: „Dass die Hausratversicherung beschädigte oder gestohlene Gartenmöbel voll ersetzt, ist nicht selbstverständlich“ weiß Stephan Schweda vom Versicherungsverband GDV. Zwar deckt die Hausratversicherung unter anderem auch Sturm- und Hagelschäden ab. In Standardverträgen ist das Hab und Gut jedoch meist nur innerhalb von Gebäuden versichert, beispielsweise, wenn der Wind das Dach abdeckt oder die Fenster eindrückt und dadurch Schäden am Mobiliar entstehen. Bevor Sie Ihre Gartenmöbel draußen alleine lassen, empfiehlt sich also ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer sich umständliches Räumen ersparen will, sollte ggf. seinen Versicherungsschutz aufstocken. Und zwar nicht nur gegen sommerliche Unwetter. Auch für den Diebstahl der guten Stücke kommen viele Versicherer nicht ohne Weiteres auf.
Diebstahl im Garten mitversichern
Regulär zahlt die Hausratversicherung nur bei sogenanntem Einbruchdiebstahl, bei dem die Langfinger z.B. die Tür aufknacken oder ein Fenster einschlagen. Stehlen Diebe dagegen ungesichertes Mobiliar, Rasenmäher oder Kinderwagen aus dem Garten, gehen die Geschädigten oft leer aus. Zum Glück bieten viele Versicherungen an, das Garteninventar gegen einen geringen Aufpreis mitzuversichern. Teilweise umfasst der Diebstahlschutz sogar die zum Trocknen aufgehängte Wäsche. Immerhin kommen bei einer durchschnittlichen Waschmaschinenfüllung schnell ein paar Hundert Euro Wiederbeschaffungswert zusammen. Achtung: Was normalerweise nicht in den Garten gehört, ist dort auch nicht versichert. Wer z.B. Kinderspielzeug, Handy, CDs, Grillbesteck oder Geschirr von der letzten Gartenparty einfach draußen herumliegen lässt, sieht im Schadensfall keinen Cent.