Mit den Jahren verändern sich die eigenen vier Wände dann doch: Der Einrichtungsstil gewinnt an Klasse. Die Einzimmer-Studentenwohnung weicht einem schicken Loft, statt auf alte Kissen bettet man sich auf ein Alcantara-Sofa, und selbstverständlich muss auch das elektronische Equipment stets auf dem neuesten Stand sein. Dass die uralte Hausratversicherung mit dem neuen Lebensstandard schon längst nicht mehr Schritt halten kann, bedenken ihre Inhaber viel zu selten.
Genau das kann aber teuer werden. Denn die wertvollen Habseligkeiten sind Tag für Tag vielen Gefahren ausgesetzt. Brände, Blitzschlag oder Explosion können ein gemütliches Zuhause in eine rußverschmierte Ruine verwandeln, Einbrecher oder Vandalen hinterlassen vielfach ein einziges Trümmerfeld. Doch auch eine defekte Waschmaschine, ein Wasserrohrbruch oder ein heftiges Unwetter können dafür sorgen, dass von den liebevoll zusammengetragenen Habseligkeiten nicht mehr viel übrig bleibt.
Eine Hausratversicherung steht ihren Kunden in all diesen Fällen grundsätzlich zur Seite. Doch sobald die vereinbarte Versicherungssumme niedriger liegt als der Neuwert des versicherten Mobiliars, können sich die Assekuranzen darauf berufen, dass der Kunde unterversichert war.
Die Folge: Sie kommen nur für einen Bruchteil der entstandenen Schäden auf – selbst wenn der Gesamtschaden noch im Rahmen der Deckungssumme liegt. Wie teuer eine solche Unterversicherung im Ernstfall werden kann, bekam auch Familie Erler aus Düsseldorf zu spüren. Ihre Hausratsversicherung hatte eine Deckungssumme von 30.000 Euro. Ein Kurzschluss in der altersschwachen Mikrowelle führte zu einem Schwelbrand in der Küche. Der Sachverständige der Versicherung schätzte den Schaden auf 10.000 Euro – und stellte außerdem fest, dass der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats knapp 60.000 Euro betrug. Die vereinbarte Versicherungssumme lag damit deutlich unter dem Versicherungswert. Die Gesellschaft befand: Unterversicherung – und zahlte nur die Hälfte des Schadens. Für die restlichen 5.000 Euro musste Familie Erler selbst aufkommen.
Aus alt mach neu
Wer solchen Ärger vermeiden will, sollte mit Allianz & Co eine Klausel vereinbaren, in der die Gesellschaften einen sogenannten Unterversicherungsverzicht erklären. Um das zu erreichen, muss die Versicherungssumme allerdings zumindest überschlagsmäßig an die Größe der versicherten Wohnung angepasst werden.
Um eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu berechnen, bietet sich folgende Faustregel an: Wer die Quadratmeterzahl der Wohnfläche mit 700 multipliziert, erhält auf diese Weise meist eine Deckungssumme, die auch den Versicherungsunternehmen genügt. Der Schaden wird dann in voller Höhe erstattet.
Solche Rechenspiele bieten allerdings nicht immer interessengerechte Lösungen. Ein kleines, exquisit eingerichtetes Apartment im Herzen Münchens etwa wäre im Fall eines Totalschadens hoffnungslos unterversichert, während eine weitläufige, aber spartanisch ausgestattete Junggesellenwohnung im niederbayerischen Bergland vermutlich mit deutlich niedrigeren Summen ausreichend geschützt wäre.
Verbraucherschützer raten daher, eine detaillierte Inventarliste zu erstellen, die vom Kristalllüster bis zum Computer alle versicherten Gegenstände umfasst. Die Summe, die sich nach dieser ganz privaten Inventur ergibt, ist zugleich die Versicherungssumme. Diese Mühe lohnt sich in jedem Fall. Denn selbst wer seiner Gesellschaft einen Unterversicherungsverzicht abgerungen hat, erhält im Fall eines Totalschadens maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Reicht diese nicht aus, um den verlorenen Hausstand zu ersetzen, hat der Kunde das Nachsehen. Oft bleibt dann nur die Möglichkeit, an längst vergangene Zeiten anzuknüpfen. Spätestens dann haben Sperrholzregale und Bierkästen-Tische ihren Reiz endgültig verloren.