Musikinstrumentenversicherung

Der professionelle Violinist, der passionierte Gitarrist oder die ehrgeizige Schülerband – allesamt wären ohne ihre Instrumente nicht mehr dazu fähig, ihrer Leidenschaft nachzugehen. Für manch einen Musiker ist das Instrument sogar Existenzgrundlage.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Musikinstrumentenversicherung zählt zu den Sachversicherungen, die den Besitzer eines Musikinstruments gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Instruments versichert. Hinzu zählen alle Schäden, die im Versicherungszeitraum aufkommen.

    Deshalb gehen die meisten in der Regel äußerst sorgsam mit ihrem Musikinstrument um. Nichtsdestotrotz kann immer etwas passieren: Man rutscht auf der Treppe aus und der Violinenkasten samt wertvollem Inhalt kommt zu Schaden. Was nun?

    So finden Sie die passende Instrumentenversicherung

    Damit Sie gegen derartige Unfälle gewappnet sind, gibt es eine Instrumentenversicherung. Sie schützt Ihr Instrument nicht nur gegen Transportschäden und Beschädigung durch Fallenlassen, sondern auch gegen Diebstahl. Selbst wenn Sie aus lauter Vergesslichkeit Ihr teures Hab und Gut irgendwo liegen lassen haben und es abhandenkommt, greift die Musikinstrumentenversicherung (MIV). Dieser Rundumschutz wird im Fachjargon auch als Allgefahrendeckung bezeichnet.

    Darüber hinaus können je nach Versicherungen zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie während sich Ihr Instrument in Reparatur befindet, Anspruch auf ein Leihinstrument haben. Sie können zudem nicht nur das Instrument, sondern auch das jeweilige Zubehör versichern lassen.

    Ob Berufsmusiker, Hobbymusiker, Musikstudenten, oder Musikschüler – eine Instrumentenversicherung lohnt sich für alle musizierenden Menschen, die für ihr gutes Stück lange gespart haben und damit viel unterwegs sind. Kommt das Instrument zu Schaden oder verschwindet außerhalb der eigenen vier Wände, bleiben Sie ohne spezielle Police auf den Kosten für Reparatur beziehungsweise für eine Neuanschaffung sitzen.

    Ein genauer Preis für eine Instrumentenversicherung lässt sich nicht pauschal benennen, kann jedoch auf ungefähr 50 Euro pro Jahr geschätzt werden. Die Kosten der Tarife sind abhängig von der Art und dem Wert des zu versichernden Musikinstruments. Zudem bedingen auch die Konditionen der Versicherungen den Nettopreis der Versicherung.

    Eine geeignete Versicherungspolice finden

    Dass eine Musikinstrumentenversicherung sinnvoll sein kann, wissen Sie jetzt. Doch wie finden Sie die passende Versicherung? Hier hilft ein Instrumentenversicherung-Vergleich. Holen Sie sich am besten online Angebote von einem Versicherungsmakler ein. Der Markt für Anbieter im Instrumentenversicherungsbereich ist überschaubar. Bekannte Versicherer sind beispielswiese die Sinfonima, Zurich, BGV und Nürnberger Instrumentenversicherung.

    Die Versicherungen unterscheiden sich hinsichtlich Ihres Beitragssatzes und ihrer Leistungen. So bieten einige Versicherer lediglich Gruppenversicherungen an, die beispielsweise für Orchester zu empfehlen sind. Die Instrumente aller Mitglieder des Orchesters sind dann über den Gruppenvertrag versichert. Andere Anbieter haben aber ebenso Versicherungen für Privatpersonen im Portfolio. Die genauen Versicherungskonditionen sind individuell vereinbar. Manche bieten besondere Konditionen an, wenn Sie Mitglied eines bestimmten Verbandes oder einer Organisation sind.

    Die Höhe des Beitrages richtet sich unter anderem nach dem Wert des Instruments. Achten Sie außerdem auf spezielle Ansprüche wie beispielsweise einem weltweiten Versicherungsschutz oder Elektronik, die mitversichert werden soll, um die für Sie passende Musikinstrumentenversicherung zu finden.

    Vorab Leistungserwartungen formulieren

    Erstellen Sie sich am besten eine Liste mit allen Punkten, die Ihre Versicherung möglichst beinhalten sollte. Grundsätzlich bietet jeder Versicherer eine Allgefahrendeckung an. Wenn darüber hinaus extra Leistungen erwünscht sind, kommt es auf die einzelne Versicherung und ihr Leistungsspektrum an.

    Nicht jeder Schaden wird versichert

    Die Allgefahrendeckung der Musikinstrumentenversicherung bietet einen Rundumschutz. Doch Vorsicht: In manchen Fällen greift die Police nicht. Welche Ausschlüsse gelten, wird im Vertrag festgehalten. Dazu gehören laut Stiftung Warentest Selbstverständlichkeiten wie Verschleiß oder Vorsatz. Weitere Ausschlüsse greifen bei folgenden Punkten:

    • Witterung und Temperatur: Lassen Sie Ihr Instrument im heißen Auto liegen und der Lack platzt ab, müssen Sie in der Regel selbst für den Schaden haften.
    • Nachtklausel: Der Versicherungsschutz entfällt oftmals, wenn Sie Ihr Instrument von 22 bis 6 Uhr im Auto liegen lassen, das im Freien oder einem unbewachten Parkhaus steht. Räumen Sie Ihr Auto daher stets leer, selbst wenn es sehr spät ist und Sie Ihre Nachbarn wecken könnten. Die genaue Uhrzeit kann sich je nach Police unterscheiden.

    Tagsüber dürfen Sie Ihr Instrument im Auto lassen. Achten Sie jedoch darauf, dass es nicht von außen sichtbar ist, damit Ihnen nicht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Im Falle eines Autounfalls greift die Versicherung ebenfalls.

    • Probenraum: Oftmals gilt der Versicherungsschutz auch im Probenraum. Doch Vorsicht: Nicht alle Versicherungen haften, falls sich der Probenraum in einem unbewohnten Haus befindet – wie es oftmals der Fall ist.

    Wie die Leistungsausschlüsse im Konkreten ausgestaltet sind, kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Fragen Sie beim jeweiligen Versicherer nach. Berücksichtigen Sie außerdem den Geltungsbereich der Police. Dies ist insbesondere für Musiker wichtig, die mit Ihrem Instrument viel auf Reisen sind, denn einige Verträge gelten nur in Deutschland.

    Hausratversicherung als Alternative für die Musikinstrumentenversicherung?

    Eine Alternative zur Musikinstrumentenversicherung bildet die Hausratversicherung. Bei Haushalten, die über eine derartige Versicherung verfügen, werden Musikinstrumente mitversichert. Damit sparen Sie zwar eine Versicherung, doch bietet die Hausratversicherung nur eingeschränkten Schutz. Sie greift in Ihrem Zuhause und meist auch auf Reisen, sollten diese nicht länger als drei Monate dauern. Allerdings besteht der Versicherungsschutz nur, wenn sich das Instrument in einem geschlossenen Gebäude befindet wie zum Beispiel einem Hotelzimmer.

    Die Hausratversicherung haftet jedoch nicht für alle Schäden. Sie springt nur bei Einbruchdiebstahl, Brand, Explosion, Vandalismus, Blitzschlag sowie Schäden durch Leitungswasser, Hagel oder Sturm ein. Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Stand Ihr Fenster beispielsweise auf Kipp, hatten Einbrecher leichteren Zugang zum Haus und die Versicherung haftet unter Umständen nicht mehr. Auch ist Ihr Instrument nicht gegen Schusseligkeit versichert wie bei der Instrumentenversicherung: Lassen Sie es versehentlich fallen, greift die Hausratversicherung ebenfalls nicht.

    Schritt für Schritt zu Ihrer Instrumentenversicherung

    Möchten Sie sich einen Überblick über verschiedene Instrumentenversicherungen verschaffen, können Sie einen Versicherungsmakler zurate ziehen. Dafür müssen Sie in der Regel ein Formular mit allgemeinen Angaben zu Ihrer Person und natürlich zum Instrument ausfüllen. Anhand Ihrer Angaben bestimmt der Makler, welche Instrumentenversicherungen Ihren Ansprüchen genügen und erstellt einen Vergleich. Dieser enthält alle wichtigen Details wie zum Beispiel die Höhe der Beitragszahlungen oder das Leistungsspektrum der verschiedenen Anbieter.

    Sie können aber auch einen Anbieter auf direktem Wege kontaktieren und von diesem ein Angebot einfordern oder sich beraten lassen. Darüber hinaus können Sie auf der Webseite der jeweiligen Versicherung erste Informationen über den Anbieter und seine Leistungen sammeln.

    Antrag stellen: So geht's

    Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, müssen Sie einen Antrag für die jeweilige Instrumentenversicherung stellen. Die Antragstellung kann über den Versicherungsmakler erfolgen. Im Antrag müssen Sie verschiedene Angaben machen. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Versicherer. Typische Punkte sind zum Beispiel:

    • Versicherungswert: Hier wird zwischen Zeit- und Neuwert unterschieden. Beim Zeitwert wird der aktuelle Wert des Instruments zur Versicherungsdeckung herangezogen. Je nach Instrument kann es mit den Jahren an Wert verlieren oder gewinnen. Bei einer Neuwertdeckung wird der Preis für die Beschaffung eines gleichwertigen Instruments herangezogen.

    Zeitwert bei kostspieligen Streichinstrumenten

    Versichern Sie Instrumente, die an Wert gewinnen wie etwa kostspielige Streichinstrumente nach dem Zeitwert. Jene, die an Wert verlieren, zum Beispiel Blasinstrumente sollten Sie nach dem Neuwert versichern.

    • Beitrag: Um den genauen Beitrag ermitteln zu können, müssen Sie Angaben zur Bezeichnung des Instruments sowie zum Hersteller und gegebenenfalls zur Herstellernummer machen. Führen Sie alle Teile einzeln auf, dazu gehört beispielsweise auch der Bogen eines Cellos sowie das Zubehör, das in der Regel ebenfalls versichert wird. Darüber hinaus müssen Sie bei Instrumenten mit einem Wert über 10.000 Euro ein Echtheitszertifikat vorlegen.
    • Angaben zum Risiko: Der Versicherer verlangt eine Erklärung über Risikoverhältnisse. Gab es zum Beispiel bereits eine Vorversicherung sowie Vorschäden in den letzten Jahren? Und wie bewahren Sie das Instrument auf, wenn Sie es nicht gebrauchen?

    Der Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag vom Versicherer bestätigt wurde. Das genaue Datum ist im Vertrag verzeichnet. Wie viel Zeit die Bestätigung des Antrages in Anspruch nimmt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

    Berechnung der Prämie

    Die Höhe der Prämie richtet sich nach mehreren Faktoren:

    1. Dem Wert des Instruments
    2. Der Art von Instrument, beispielsweise ein Blas-, Streich-, oder Zupfinstrument
    3. Dem Leistungsumfang der Versicherung

    Beitragssenkung bei Hausratversicherung prüfen

    Sollten Sie eine Hausratversicherung besitzen, können Sie den Wert des Instruments von der Versicherungssumme der Hausratversicherung streichen, und so möglicherweise den Beitrag senken. Für das Instrument haftet dann ausschließlich die Instrumentenversicherung.

    Die Art des Instruments, sein Wert und die gewünschten Leistungen an die Versicherung sind entscheidend, um das passende Angebot für die Instrumentenversicherung zu finden.

    Fragen und Antworten

    In welchen Fällen greift eine Instrumentenversicherung?

    Die Musikinstrumentenversicherung bietet eine Allgefahrendeckung. Sie greift bei Transportschäden, Diebstahl, Abhandenkommen und sogar bei Schäden durch Fallenlassen, Feuer und Wasser. Trotz des umfassenden Schutzes bestehen Ausschlüsse, und zwar dann, wenn der Versicherte grob fahrlässig handelt. Die Versicherung haftet ebenso wenig für Abnutzung oder mutwillige Zerstörung. Die genauen Ausnahmen werden im Vertrag festgelegt. Grundlage für die Instrumentenversicherung bildet der Antrag. Sobald dieser vom Versicherer bestätigt wird, gilt das Instrument als geschützt.

    Wie wird die Prämie für die Instrumentenversicherung berechnet?

    Die Prämie für die Instrumentenversicherung richtet sich nach Art und Wert des Instruments und kann somit variieren. Für besonders wertvolle Instrumente muss in der Regel auch ein höherer Versicherungsbeitrag gezahlt werden.

    Wie lange ist die übliche Vertragslaufzeit für eine Instrumentenversicherung?

    Die übliche Vertragslaufzeit für eine Instrumentenversicherung beträgt ein Jahr. Wird der Vertrag drei Monate vor Ablauf nicht gekündigt, verlängert sich dieser in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr.

    Welche Zahlungsweisen sind möglich?

    Die Zahlungsweise wird vertraglich geregelt. Je nach Vertragsart (handelt es sich um einen kurzfristigen Vertrag oder um einen Jahresvertrag?) kann sich die Zahlungsweise unterscheiden. Bei Jahresverträgen wird oftmals ein einmal jährlich zu leistender Beitrag fällig, der meist unverzüglich nach Vertragsabschluss zu zahlen ist.

    Wie muss die Geräteliste aussehen?

    Die Geräteliste muss alle für die Ermittlung des Beitrags notwendigen Daten enthalten. Um das Instrument rundum versichern zu können, muss jedes Einzelteil aufgeführt werden – im Falle einer Violine sollte beispielsweise der Bogen, aber auch das Zubehör separat aufgelistet werden. Darüber hinaus sind in der Regel Angaben zu folgenden Punkten notwendig: Hersteller, Herstellernummer, Anschaffungsjahr sowie zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme.

    Was tun, wenn ich keine Anschaffungsrechnungen für mein Equipment besitze?

    Fehlen die Anschaffungsrechnungen, um den Kaufpreis des Instruments zu verifizieren, können Sie den Wert des Instruments von einem Fachhändler oder einem Instrumentenbauer schätzen lassen. Lassen Sie sich seine Bewertung in schriftlicher Form geben.

    Was tun, wenn mein Instrument beschädigt wurde oder verschwunden ist?

    Im Falle einer Beschädigung oder eines Abhandenkommens des Instruments ist der Versicherer unverzüglich darüber zu informieren. Sollten Sie die Versicherung über einen Versicherungsmakler abgewickelt haben, erfolgt die Schadensmeldung über diesen.

    Was passiert mit meiner Instrumentenversicherung, wenn ich mein komplettes Equipment verkaufe?

    Sollten Sie Ihr Equipment verkaufen, wird der Versicherungsvertrag aufgehoben. Zu viel geleistete Beiträge werden Ihnen in der Regel erstattet. Schaffen Sie sich ein neues Instrument an, können Sie den Versicherungsschutz auf dieses übertragen.

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