Hausratversicherung

Hausratversicherung: Musikinstrumentenversicherung – optimaler Schutz

Musikinstrumentenversicherung – optimaler Schutz

14.01.2010


Ob ein Musiker professionell musiziert oder zumindest leidenschaftlich – sein Instrument ist ihm heilig. Möglicherweise hat er jahrelang gebraucht, um die richtige Geige oder die klangvollste Trompete zu finden. Für Berufsmusiker ist das Instrument darüber hinaus die Existenzgrundlage. Höchste Sorgfalt beim Umgang mit dem guten Stück ist deshalb selbstverständlich. Dennoch kann daheim und auf Reisen einiges geschehen. Die Posaune wird auf einer Orchesterfahrt gestohlen, die E-Gitarre fällt einem Wasserschaden zum Opfer und der Besuch kippt aus Versehen Sekt in den offenen Flügel.

Umfassender Schutz durch MIV

Je wertvoller und wichtiger das Instrument, desto existenzieller ist daher auch der richtige Versicherungsschutz für Flöte, Schlagzeug und Co. „Befindet sich das Instrument zu Hause, sind Schäden grundsätzlich über die Hausratversicherung abgedeckt“, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Hausratsversicherung springt allerdings nur bei Schäden aufgrund von Einbruchdiebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Leitungswasser ein. „Bei wertvollen Instrumenten sollte der Versicherte darüber hinaus Rücksprache mit der Gesellschaft halten, ob diese überhaupt versicherbar sind“, empfiehlt Schweda. Einen umfassenderen Schutz erhalten Musiker dagegen über sogenannte Musikinstrumentenversicherungen (MIV). Bei diesen Policen handelt es sich um „All-Gefahren-Versicherungen“. Alles, was in den Bedingungen nicht explizit ausgeschlossen ist, ist versichert. „Im Gegensatz zur Hausratpolice springt die MIV daher auch dann ein, wenn Instrument oder Equipment beschädigt werden oder abhandenkommen“, erklärt Birgit Rolfes, Leiterin der Abteilung Kunst- und Musikversicherung bei der Mannheimer Versicherung. Weiterer Pluspunkt: Die Instrumente sind versichert, gleichgültig ob sie zu Hause, im Auto oder im Hotel aufbewahrt werden, oder gerade im Konzertsaal im Einsatz sind. Die Versicherten müssen lediglich ein paar „Verwahrungsauflagen“ beachten. So ist der Versicherungsschutz etwa gefährdet, wenn der Musiker sein Instrument nachts im Auto lässt.


Wenige Ausschlüsse

Die Versicherungsausschlüsse sind in der Regel überschaubar. Beispiele sind Schäden aufgrund von Kriegs- oder Terrorereignissen, Beschlagnahmen, reine Abnutzung oder normaler Verschleiß. „Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn Gitarrensaiten reißen oder Klarinettenblättchen ausgetauscht werden müssen“, kommentiert Rolfes. Auch wenn sich der Musiker selbst grob fahrlässig verhält, darf er nicht auf Hilfe von der Assekuranz hoffen. Beispiel: Er lässt seinen Geigenkasten längere Zeit unbeaufsichtigt an öffentlichen Plätzen stehen.

Im Schadensfall profitieren Musiker mit MIV darüber hinaus von dem besonderen Sachverstand und dem Netzwerk der Spezialversicherer. Expertin Rolfes: „Wir arbeiten mit einer Reihe von Sachverständigen und Instrumentenbauern zusammen und können daher auf jeden Fall sehr individuell reagieren und den Versicherten bei der Behebung des Schadens helfen.“

 

Individuelle Berechnung des Beitragssatzes

 

Der jährliche Versicherungsbeitrag ist abhängig von der Versicherungssumme (dem Zeit- bzw. Neuwert des versicherten Instruments)  und verringert sich bei steigender Versicherungssumme. Richtwerte für die Anpassung des Beitragssatzes an die Versicherungssumme  haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt.

Hausratversicherung: Musikinstrumentenversicherung – optimaler Schutz

Ob der Zeit- oder Neuwert des Musikinstruments versichert wird, hängt von der Beschaffenheit des Instruments ab und liegt in der Wahl des Versicherungsnehmers.
Es wird empfohlen, für Instrumente, die im Laufe der Zeit tendenziell im Wert sinken (z.B. niedrigpreisige Blasinstrumente), eine Neuwertversicherung abzuschließen. Entscheidet sich der Musikfreund für diese Versicherungsart, muss der Neuwert des Instruments geschätzt und schriftlich gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden.
Instrumente, die in Zukunft im Wert steigen (z.B. teure Sammlerstücke) oder einen stabilen Wert haben, sollten mit einer Zeitwertversicherung vor Schäden geschützt werden. Das gleiche gilt für Instrumente, deren Neuwert nicht mehr feststellbar ist. Die Versicherung des Zeitwerts deckt den Wert des Instruments zum Zeitpunkt des Schadenfalls ab und sollte daher alle 2 Jahre von einem Instrumentenbauer oder -händler neu bestimmt werden.

 

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