Rund 125.000 Einbruchsversuche werden in Deutschland Jahr für Jahr der Polizei gemeldet. Gerade in der Urlaubssaison haben Einbrecher leichtes Spiel. Wer vor der Abreise eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann seine Ferien jedoch ganz entspannt genießen. Wird während der Abwesenheit Wohnungsinventar bei einem Einbruch gestohlen oder durch Vandalismus, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag zerstört oder beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert oder die Reparatur. Versichert sind alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung, zum Beispiel auch geliehene Sachen, Arbeitsmittel oder sogar Kleintiere.
Vorsicht zahlt sich aus
Trotz Versicherung empfiehlt es sich jedoch, grundlegende Vorsichtsmaßnahmen zu befolgen. „Mit relativ geringem Aufwand lässt sich das Risiko, nach dem Urlaub eine leer geräumte Wohnung vorzufinden, deutlich verringern“, erklärt Dr. Michael Rohe, Vorstandsmitglied der HDI Versicherung. Dazu zählt vor allem die Post und die Zeitung abzubestellen; denn überquellende Briefkästen sind geradezu eine Einladung für Einbrecher. Schmuck, Sparbücher, Goldmünzen oder wertvolle Sammlungen gehören am besten in einen Tresor oder ins Bankschließfach. In der Regel ersetzt die Hausratversicherung Wertsachen nämlich nur bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze. Das sind oft nur wenige Tausend Euro, maximal 20 bis 30 Prozent der gesamten Versicherungssumme. Selbstverständlich ist die Wohnungstür stets gut zu verschließen. Wer einfach nur zuzieht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Den Schlüssel für die Nachbarn im Briefkasten zu deponieren, ist ebenfalls extrem leichtsinnig. Steigen Langfinger damit ein, braucht die Versicherung nicht zu zahlen, so das Oberlandesgericht Celle (AZ 8 U 255/97). Auch bei laufender Waschmaschine ins Wochenende durchzustarten, werten Versicherungen und Richter als grob fahrlässig. Folge: Im Schadensfall fließt nur Wasser, aber kein Geld. Und wer eine besonders lange Reise plant, sollte vorher unbedingt seine Versicherung informieren. Bei Abwesenheit von mehr als 60 Tagen verlangen die meisten Gesellschaften einen Gefahrenzuschlag.
Auch am Urlaubsort versichert
Nicht nur in den eigenen vier Wänden sondern auch auf Reisen greift der Schutz durch die Hausratversicherung. „Wenn Ihnen während des Urlaubs die Koffer aus dem Hotelzimmer gestohlen werden, kommt die Hausratversicherung für den Schaden in der Regel auf“, bestätigt Isabell Pohlmann von der Stiftung Warentest. Je nach Anbieter gilt die sogenannte Außenversicherung für Reisen von maximal zwei bis drei Monaten. Abgesichert ist das Gepäck bis zu einer vertraglich festgelegten Obergrenze, Richtwert ca. 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme. Wer beispielsweise Hausrat im Gesamtwert von 75.000 Euro versichert hat, wäre bei 10-prozentiger Außenversicherung auf Reisen bis zu 7.500 Euro abgesichert.