3. Welche Leistungen können zusätzlich abgesichert werden?
Neben der Übernahme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gibt es Zusatzoptionen, die man in den Versicherungsschutz mit reinnehmen kann. Das Angebot ist hier von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Schließen Sie das sogenannte Fremdhüterrisiko mit ein, übernimmt die Gesellschaft auch dann die entstandenen Kosten, wenn eine andere Person, also jemand, der nicht in Ihrem Haushalt wohnt, Ihren Vierbeiner betreut und ein Schaden geschieht.
Daneben lockern einige Versicherer den Leinenzwang. Sie haften auch dann für Schäden, wenn der Hund nicht an der Leine geführt wird.
Weiterhin könnte es für Sie von Interesse sein, Welpen Ihres Hundes mitzuversichern. Diese stehen dann auch bis zum Alter von 6 oder 12 Monaten (je nach Anbieter) unter Versicherungsschutz, wenn Ihnen die Hündin gehört.
Nimmt Ihr Hund an Wettkämpfen oder Turnieren teil, müssen Sie prüfen, welche Veranstaltungen im Versicherungsschutz mit eingeschlossen sind.