1. Brauche ich für jedes Tier eine eigene Versicherung?
Ja, bitte geben Sie immer an, wie viele Tiere Sie versichern möchten. Sollte während der Versicherungslaufzeit ein Tier dazu kommen, melden Sie dieses bitte bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach.
2. Ist mein Hund auch versichert, wenn jemand anderes mit ihm spazieren geht?
Ja, das sogenannte Fremdhüter- bzw. Fremdreiterrisiko ist in der Regel mit abgesichert. Versichert wird ja der Hund und nicht der Halter.
3. Ist mein Tier nicht schon über meine Privat-Haftpflicht mitversichert?
Nein. Für Hunde, Pferde, andere Reit- und Zug-Tiere (z.B. Esel), wilde Tiere (z.B. Schlangen, Affen, Raubkatzen) und gewerblich gehaltene Tiere (z.B. Milchkühe, Mastschweine) benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Alle anderen Haustiere (z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche) sind automatisch in der Privat-Haftpflicht mitversichert.
4. Kann ich eine Tierhalter-Haftpflicht auch als Zusatzversicherung zu meiner Privathaftpflicht abschließen?
Ja, Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie können eine Tierhalter-Haftpflicht als Zusatzversicherung zu Ihrer bestehenden Privat-Haftpflicht bei dem selben Versicherungsunternehmen oder als selbständigen Vertrag unabhängig von einer Privat-Haftpflicht abschließen. Möchten Sie ohnehin eine Private Haftpflichtversicherung für sich abschließen, können Sie in unserem Vergleichsrechner angeben, ob Sie Ihren Hund mit versichern möchten. Sie bekommen dann automatisch eine Tierhalterhaftpflicht zu Ihrer Privathaftpflicht und sind somit rundum abgesichert.
5. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Bei Haustieren müssen Sie als Tierhalter für alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden. Man nennt dies "Gefährdungshaftung", da alleine durch das Halten des Tieres eine Gefahr entsteht, auch wenn alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden (z.B. Hunde anleinen).
6. Was ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadensansprüchen, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
7. Welche Rassen gehören zu den Kampfhunden?
Zu den Kampfhunden gehören:
American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Argentinischer Mastiff, Aryan Molosser, Bandog, Belgischer Mastiff, Bordeaux Dogge, Boston Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dobermann, Dogo Argentino, Englischer Bulldog, Fila Brasileiro, Französischer Bulldog, Mastiff, Mastino Napoletano, Miniature Bull Terrier, Pit Bull, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tibet Mastiff und Tosa Inu.
Auch Mischlinge, in denen Kreuzungen der oben genannten Rassen vorkommen, gelten als Kampfhunde. Kampfhunde sind nicht in jeder Tierhalterhaftpflicht versicherbar.