Hund, Pony, Pferd & Co machen vielen Menschen nicht nur große Freude, sie können auch großen Schaden anrichten. Eine Tierhalter-Haftpflicht schützt Herrchen und Frauchen vor teuren Schadenersatzforderungen, egal was der Vierbeiner ausgefressen hat.
Dogge beißt Jogger, Pony zertrampelt Acker, Pferd verursacht Verkehrsunfall – ein Alptraum für jeden Tierhalter, denn Herrchen oder Frauchen müssen für den Schaden aufkommen. „Selbst wenn Sie kein Verschulden trifft, haften Sie allein deswegen, weil Sie Halter des Tieres sind“, erklärt Christian Arns von der Debeka Versicherung. Da große oder gar wilde Tiere eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen, greift in diesem Fall die so genannte Gefährdungshaftung. Kommen Personen zu Schaden, summieren sich Schmerzensgeld, Behandlungskosten und ggf. auch noch Verdienstausfall schnell auf mehrere Tausend Euro.
Privathaftpflicht zahlt nur für Kleinvieh
Durch die private Haftpflichtversicherung sind viele Tierhalter nicht ausreichend geschützt. In der Regel decken private Policen nur Schäden durch zahme Kleintiere ab, beispielsweise Katzen, Meerschweinchen oder Ziervögel. Wer sich dagegen Hunde, Ponys oder Pferde hält, braucht eine spezielle Tierhalterhaftpflicht. Für die Halter von Kampfhunden ist eine Hunde-Haftpflicht in vielen Bundesländern mittlerweile sogar zwingend vorgeschrieben. Auch exotische Haustiere wie Schlangen, Reptilien oder Giftspinnen sind über die normale Privathaftpflicht nicht versichert, ebenso wenig Wildtiere wie z.B. Raubkatzen, Frettchen oder Falken.
Preise und Leistungen sorgfältig vergleichen
Wer sich bereits ein Tier hält oder über die Anschaffung nachdenkt, sollte umgehend mit seiner Versicherung klären, ob und für welche Fälle Versicherungsschutz besteht. Auch bei den Spezialpolicen für Tierhalter gibt es große Unterschiede. So lassen sich beispielsweise Kampfhunde zum Teil gar nicht oder nur gegen Aufpreis versichern. Bei Pferden lohnt es zu prüfen, ob und in welcher Höhe Flurschäden abgesichert sind. Halter von männlichen Tieren können sich bei einigen Versicherern auch vor den finanziellen Folgen durch einen ungewollten Deckakt schützen. Zum Teil wird ein Selbstbehalt fällig. Zudem gibt es erhebliche Unterschiede bei Deckungssummen, das Spektrum reicht bei Personenschäden von ca. 1,5 bis zehn Millionen Euro. Ältere Kunden oder Vereinsmitglieder erhalten bei einigen Versicherungen Rabatt.