2. Welche Leistungen sind versichert?
Generell sind Sach- und Personen- sowie Vermögensschäden versichert, die Ihr Pferd verursacht. Um im Ernstfall voll abgesichert zu sein, sollten Sie einen Vertrag mit großzügig bemessener Deckungssumme wählen.
Sach- und Personenschäden geschehen zum Beispiel dann, wenn Ihr Pferd ausschlägt. Wird dabei ein Auto beschädigt, liegt ein Sachschaden vor. Muss dadurch eine Person behandelt werden, liegt ein Personenschaden vor.
Vermögensschäden kommen eher seltener vor. Als Fallbeispiel wird oft ein Verdienstausfall angeführt, den eine dritte Person dadurch erleidet, dass sie durch einen Unfall, den Ihr Pferd verursacht hat, vorübergehend arbeitsunfähig wird.
Mietsachschäden an beweglichen oder unbeweglichen Objekten sind in der Regel auch mit eingeschlossen. Solche Schäden entstehen beispielsweise, wenn Ihr Pferd in einem gemieteten Stall die Tränke in der Box beschädigt. Aber nicht nur für gemietete, auch für geliehene Sachen greift der Versicherungsschutz, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind. Leihen Sie sich beispielsweise einen Pferdeanhänger oder auch nur einen fremden Sattel, werden Schäden an diesen Sachen übernommen.