3. Welche Leistungen können zusätzlich abgesichert werden?
Neben der Übernahme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gibt es Zusatzoptionen, die man in den Versicherungsschutz mit reinnehmen kann. Das Angebot ist hier von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Wenn Sie Ihr Pferd in einem gemieteten Stall untergebracht haben und es auf fremden Grundstücken weidet, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Mietsachschäden ausdrücklich mitversichert sind.
Schließen Sie das sogenannte Fremdreiterrisiko mit ein, übernimmt die Gesellschaft auch dann die entstandenen Kosten, wenn eine andere Person, also jemand, der nicht in Ihrem Haushalt wohnt, Ihr Pferd betreut und ein Schaden geschieht.
Daneben versichern die meisten Versicherer auch Flurschäden. Sie haften auch dann für Schäden, die Ihr Pferd in Nachbars Garten verursacht.
Zeugt Ihr Hengst ungewollt Jungtiere, kann die Versicherung dem Besitzer der Stute die entstandenen Kosten ersetzen. Hierfür muss die Zusatzoption ungewollter Deckakt mit eingeschlossen sein.
Weiterhin könnte es für Sie von Interesse sein, Jungtiere Ihres Pferdes mitzuversichern. Diese stehen dann auch bis zum Alter von 6 oder 12 Monaten (je nach Anbieter) unter Versicherungsschutz, wenn Ihnen die Stute gehört.
Nimmt Ihr Pferd an Wettkämpfen oder Turnieren teil, müssen Sie prüfen, welche Veranstaltungen im Versicherungsschutz mit eingeschlossen sind.