Privatrechtsschutz

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Recht bekommen muss kein Luxus sein

26.05.2010

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Privatrechtsschutz

 

War das Gericht früher mehr das Schlachtfeld großer Schiffe wie Firmen und Institutionen, so ist heute die Rechtssprechung à la Fernsehrichterin Barbara Salesch keine Seltenheit mehr – das Gericht wird immer häufiger zum Schauplatz privater Auseinandersetzungen. Von großen Schiffen nicht weit entfernt sind obgleich die Kosten solcher Prozesse: Mit steigenden Anwalts- und Gerichtskosten ist Recht mittlerweile zum Luxusgut geworden. Schon der einfache Nachbarschaftsstreit nimmt heute schnell immense Ausmaße an, sobald der Anwalt ins Spiel kommt. Auch im Dienstleistungsbereich kann man als nicht rechtschutzversicherter Verbraucher mit überraschenden Problemen konfrontiert werden – etwa bei der im Internet erworbenen Digitalkamera, die sich als defekt herausgestellt hat, der Händler aber den Umtausch verweigert oder einer frischen Beule an Ihrem Wagen, die laut Mechaniker angeblich schon vor der Reparatur in der Werkstatt bestanden hat. Ehe man sich versieht, übersteigen hier die Prozesskosten die eigentliche Reparatur.

 

Wer für solche Fälle abgesichert sein möchte – sei es um eigenes Recht einzufordern oder einer unrechtmäßigen Klage zu begegnen – ist mit dem Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung gut beraten. Diese ist häufig mit dem Modul Berufsrechtsschutz in einer Police kombiniert, umfasst aber auch eigenständig eine Vielzahl von gerichtsfähigen Streitanlässen. So sind Versicherungsnehmer beispielsweise gegenüber Straf- und Bußgeldverfahren genauso abgesichert wie bei steuer- und sozialrechtlichen Auseinandersetzungen. Wenn das Finanzamt Ihre Sonderausgaben nicht anerkennt oder Sie gegen die Schulnoten Ihres Kindes klagen wollen, müssen Sie sich über die entstehenden Kosten also keine Sorgen mehr machen. Des Weiteren fallen unter den privaten Rechtsschutz ebenso Bereiche des Schadensersatz- und Strafrechts, sowie des Vertrags- und Sachenrechts. Angelegenheiten des Miet- und Wohnungsrechts bedürfen hingegen eines zusätzlichen Moduls und sind in der Regel nicht in der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten.

 

Je nach Versicherungsgesellschaft werden nach Abzug einer Selbstbeteiligung alle Prozesskosten übernommen. Darunter fallen die Rechnungen des Anwalts, die Gerichtskosten inklusive der Gelder für Zeugen und Sachverständigen, sowie die Kosten für den gegnerischen Anwalt, falls der Prozess verloren wird. Im Privatrechtsschutz mitversichert ist außerdem die gesamte Familie: Dazu zählt der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner, sowie alle im Haushalt lebenden Kinder. Für die Kinder gilt hierbei die Bedingung, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht verheiratet sind und kein eigenes Einkommen beziehen.

Den Ärger können wir Ihnen nicht ersparen, aber wir können Ihnen helfen, die Kosten im Auge zu behalten.

 

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