Kündigungsschutz
Arbeiten Sie in einer Firma mit höchstens zehn Beschäftigten? Dann gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz nicht. Aber auch in größeren Betrieben ist der Arbeitsplatz keinesfalls sicher. Werden Abteilungen geschlossen oder die Arbeit neu strukturiert, gibt es höchstens noch eine Abfindung aus einem Sozialplan. Und bei Neueinstellungen können Firmenchefs mit den Kandidaten vereinbaren, dass die sogenannte Wartezeit 24 Monate beträgt. Erst dann greifen die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes. Das bedeutet, dass Arbeitgeber innerhalb von zwei Jahren neu eingestellte Mitarbeiter wieder entlassen können.
Streitkosten
Es kann also wie aus heiterem Himmel kommen: Der Chef erklärt Ihnen, dass Sie Ihren Job verlieren werden. Können Sie es sich jetzt leisten, zum Rechtsanwalt zu laufen, damit der für Sie gegen die Kündigung vorgeht? Immerhin rund 650.000 Prozesse werden pro Jahr um Arbeitsplätze geführt. Der Streitwert wird vom Gericht gewöhnlich auf drei Monatsgehälter festgelegt. Von dieser Summe werden die Gebühren für das Gericht und Ihren Anwalt berechnet. Haben Sie bislang gut verdient, sind rasch 3.000 Euro und manchmal auch mehr zu zahlen. Die sind selbst dann fällig, wenn der Richter Ihnen wieder zu Ihrem Arbeitsplatz verhilft. Was oft übersehen wird: „Bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei in der ersten Instanz ihre eigenen Kosten selbst tragen – unabhängig vom Ausgang“, sagt Martin Hensche (www.hensche.de), Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Versicherungsschutz
Wer eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann meist davon ausgehen, dass die auch die Kosten für einen Streit mit dem Arbeitgeber übernimmt. Denn in der Regel sind Privat- und Berufsrechtsschutz in einer Police kombiniert. Die Versicherung übernimmt die gesetzlichen Anwaltsgebühren ebenso wie die Gerichtskosten. Und das nicht nur bei Kündigungsschutzklagen. Auch wer sich mit seinem Chef über eine Versetzung streitet oder mit der Beurteilung und einem schlechten Zeugnis nicht einverstanden ist, kann ohne eigenes Kostenrisiko einen Anwalt einschalten. Die Risiken Privat, Beruf und Verkehr insgesamt kosten rund 220 bis 250 Euro im Jahr. Wer weiteren Rechtsschutz als Mieter, Hauseigentümer oder Vermieter haben will, muss Aufschläge zahlen.
Selbständige
Unternehmer oder Freiberufler benötigen für ihre Sicherheit bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Firma einen eigenen Rechtsschutz. Streitigkeiten mit Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten werden von der privaten Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt. Der Berufsrechtsschutz für Selbständige umschließt sämtliche Risiken aus Rechtsstreitigkeiten um Schadensersatz, Ärger mit den Mitarbeitern, Auseinandersetzungen mit den Sozialversicherungsträgern über Beiträge ebenso wie Konfrontationen mit der Standesvertretung, Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Beruf. Da die Risiken bei Firmenchefs vielfältiger sind, kostet die Berufs-Rechtsschutzversicherung auch deutlich mehr als bei Privatpersonen. Klarheit geben nur individuelle Angebote verschiedener Versicherungen.
Den Ärger können wir Ihnen nicht ersparen, aber wir können Ihnen helfen, die Kosten im Auge zu behalten.
Informieren Sie sich hier und finden Sie mit unserem Vergleich einen günstigen Tarif für eine Rechtsschutzversicherung, die Sie für alle Fälle optimal absichert. Schnell und bequem mit Online-Abschluss: Nutzen Sie jetzt unseren Rechtsschutzversicherung-Vergleichsrechner!