Verkehrsrechtsschutz
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt alle rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Vorfällen im Straßenverkehr ab und ist die am häufigsten abgeschlossene Form der Rechtsschutzversicherung. Die Gründe sind nachvollziehbar: Selbst die sicherste Fahrweise und jahrelange Erfahrung können im Ernstfall einen Verkehrsunfall nicht vermeiden, denn nicht immer ist man selbst für das Geschehen verantwortlich. Dabei muss es nicht mal zum großen Crash kommen: Wenn man sich vor Augen führt, wie viele Stoßstangen, Scheinwerfer und Seitenspiegel täglich versehentlich zerkratzt, zerbrochen und demoliert werden, bekommt man eine Vorstellung, was für ein Streitpotenzial allein durch Bagatellschäden auf unseren Straßen herrscht.
Aus Eile unsauber eingeparkt und dabei die Stoßstange eines anderen Fahrzeugs beschädigt – eine Situation des täglichen Lebens. Geschieht dies aber unbemerkt, hat man sich mutwillig vom Unfallort entfernt und schon steht einem schlimmstenfalls eine Anzeige ins Haus.
Teuer wird es für denjenigen, der nicht rechtsschutzversichert ist, denn über die KFZ-Haftpflichtversicherung sind nicht alle Kosten automatisch abgedeckt. So müssen nicht geklärte Haftungs- sowie Schadensersatzansprüche vor Gericht beigelegt werden. Im Regelfall müssen Sie auf Ihren Anwalt zurückgreifen, um Ihre Rechte und Ansprüche gut vertreten zu wissen. Hier greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt alle Anwalts- und Prozesskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme, wie auch die Verteidigung bei Straf- oder Bußgeldverfahren – allerdings unter der Prämisse, dass die Tat nicht vorsätzlich begangen wurde.
Als Versicherungsnehmer steht Ihnen frei, Ihre Familie oder sonstige Fahrer Ihres Fahrzeugs in den Vertrag mit aufzunehmen oder sich allein als Verkehrsteilnehmer zu versichern.
Folglich werden drei Varianten des Verkehrsrechtsschutzes unterschieden:
- Bei der Fahrzeugversicherung ist das Fahrzeug unabhängig vom Eigentümer und Halter versichert. Es ist hierbei unerheblich, wer das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt – die betreffende Person (der Volant) ist immer versichert.
- Die Fahrerversicherung als Personenversicherung im Wortsinn versichert hingegen allein den Inhaber der Versicherung, unabhängig davon, welches Fahrzeug er bewegt.
- Als Familienversicherte sind alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen für jedes Fahrzeug versichert. Der Familienverkehrsrechtsschutz bietet somit die umfassendste Absicherung.
Mit Ausnahme der Fahrzeugversicherung sind Sie ferner nicht nur als Fahrzeuginsasse versichert, sondern auch als Fußgänger, Fahrradfahrer, Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln usw. – sobald Sie oder Ihre mitversicherte Familie in irgendeiner Form am Verkehr teilnehmen, sind Sie versichert.
Den Ärger können wir Ihnen nicht ersparen, aber wir können Ihnen helfen, die Kosten im Auge zu behalten.
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