2. Welche Leistungen sind versichert?
Grundsätzlich werden alle anfallenden Kosten bis zu der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme rund um einen Rechtsstreit übernommen. Hierzu zählen die Kosten für Ihren eigenen Anwalt gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung sowie auch die Kosten des gegnerischen Anwalts, falls der Prozess verloren wird. Beauftragt das Gericht Sachverständige oder Gutachter zu dem Fall, werden auch diese Kosten übernommen. Schließlich werden noch Zeugen- und Vollstreckungskosten und auch die allgemeinen Gerichtskosten gezahlt. Die Versicherung stellt weiterhin falls notwendig darlehensweise eine Strafkaution zur Verfügung.
Nicht übernommen werden Geldstrafen und Geldbußen. Auch wenn Sie eine Tat vorsätzlich begehen, gewährt die Gesellschaft keinen Versicherungsschutz.
Zu beachten ist auch, dass Streitigkeiten im Familienrecht nicht bei jeder Gesellschaft abgedeckt sind. Möchten Sie also zum Beispiel, dass Ihre Versicherung die Kosten trägt, die im Zusammenhang mit einer Scheidung auftreten, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gesellschaft erkundigen. Das gleiche gilt für Streitigkeiten im Baurecht, auch hier versichern nur die wenigsten Anbieter. Fragen Sie deshalb einfach bei Ihrer Gesellschaft nach, sollte dieser Bereich auch für Sie interessant sein.