3. Welche Leistungen können zusätzlich abgesichert werden?
Zu den versicherten Leistungen können weitere Leistungen eingeschlossen werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Streitigkeiten im Familienrecht. Möchten Sie also, dass Ihre Versicherung die Kosten trägt, die im Zusammenhang mit einer Scheidung auftreten, sollten Sie das bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit berücksichtigen.
Ein weiterer Punkt ist die Möglichkeit, den Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten mit einzuschließen. Hierbei bekommen Sie Unterstützung, wenn Sie oder eine mitversicherte Person Opfer einer Gewalttat (z. B. Körperverletzung, Vergewaltigung) geworden sind, Ihre Rechte in dem strafrechtlichen Verfahren gegen die Täter als Nebenkläger durchzusetzen. Weiterhin hilft Ihnen die Gesellschaft, etwaige Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch oder Opferentschädigungsgesetz geltend zu machen.
Zusätzlich können Sie auch Streitigkeiten rund um das Thema Unterhalt mit in Ihre Versicherungspolice mit einschließen. So sparen Sie sich anfallende Gerichts- und Anwaltskosten, sollte es beispielsweise zu einer Unterhalts- oder Vaterschaftsklage kommen.
Streitigkeiten im Baurecht jedoch sind meist von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen, da es hier sehr häufig zu Rechtsfällen kommt. Es gibt nur sehr wenige Anbieter, die hier unterstützen. Fragen Sie deshalb einfach bei Ihrer Gesellschaft nach, sollte dieser Bereich auch für Sie interessant sein.