Sachversicherungen-Lexikon

Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Allmählichkeitsschäden

Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die erst im Laufe der Zeit zu Tage treten und durch allmähliche Einwirkungen von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit (auch Mineralöle) oder Niederschlägen (Rauch-, Ruß- und Staubniederschlag mit inbegriffen) entstanden sind. Meist sind die daraus resultierenden Sachschäden sowie deren Folgeschäden (wie z.B. Betriebsausfall) in den Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Ein Grund für den Ausschluss von Allmählichkeitsschäden ist die verzögernde bzw. schleichende Schadensentwicklung mit den daraus resultierenden Problemen wie zum Beispiel der Feststellung des Schadenshergangs und Schadensbeginns oder des Verursachers. Durch besondere vertragliche Regelungen und Klauseln können diese Schäden je nach Gesellschaft in den Versicherungsumfang einbezogen werden. Folgeschäden an Personen werden jedoch uneingeschränkt von der Haftpflichtversicherung übernommen.

 

Einige Beispiele für Allmählichkeitsschäden:

 

  • Dauerhafte Einwirkung von Regenwasser, Abwässern oder Schnee auf Hausmauern, Dächern, Kanäle etc.
  • Dauerhafte Einwirkung von Wind, Sturm etc. auf Gebäude
  • Dauerhafte Einwirkung von Hitze oder Frost
  • Schleichendes Absinken des Gebäudes oder laufende Erschütterung
  • Schwammbildung
  • Rauch, Ruß
  • Wild- oder Weideflurschäden
  • Dämpfe, Gase, Staub
  • Dinge werden mit der Zeit einfach alt und kaputt
  • uvm.
 
Newsletter abonnieren