Sachversicherungen-Lexikon

Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Aufsichtspflicht

Kinder haften bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht vor dem Gesetz und ab diesem Zeitpunkt bis zur Volljährigkeit sind sie beschränkt haftbar. Verursacht jedoch ein Kind einen Schaden, haftet die Person die die Aufsichtspflicht über das Kind hatte. Der Gesetzgeber geht dabei zunächst immer von einem schuldhaften Nicht-Nachkommen der Aufsichtspflicht aus. Neben den Eltern können dies auch die Großeltern, die Pflegeeltern, die Tante oder die Nachbarn sein, welche die Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Aufsichtspflichtige muss nur dann nicht für den Schaden haften, wenn er beweisen kann, dass der Schaden, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passiert wäre. Einige Versicherungen bieten einen Einschluss des sogenannten Bausteins "Deliktunfähige Kinder". Hier leistet die Versicherung auch, wenn ein Kind unter 7 Jahren einen Schaden verursacht hat, ohne dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

 
Newsletter abonnieren