Sachversicherungen-Lexikon

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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Ausfalldeckung

Die Ausfalldeckung kann über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Durch den Einschluss der Ausfalldeckung leistet die Gesellschaft auch, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus resultierende Schadensersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann (weil er beispielsweise selbst nicht versichert ist und finanziell nicht in der Lage ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen). Im Fall der berechtigten Schadensersatzansprüche wird der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen dann vom Versicherer so gestellt, als hätte der Schadensverursacher (Dritte) als Versicherter einen Versicherungsschutz. Der Umfang und Rahmen der Ausfalldeckung ist dann analog der vereinbarten Privathaftpflicht. Die Ausfalldeckung leistet nicht, wenn der Schaden aus einer anderweitigen Sachversicherung der versicherten Person beansprucht werden kann.

 

Angesichts der Tatsache, dass ein sehr großer Teil der Deutschen keine Private Haftpflichtversicherung hat, wird zum Einschluss der Ausfalldeckung geraten.

 
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