Sachversicherungen-Lexikon

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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Gefährdungshaftung bei Tierhaltung

Wenn eine dritte Person durch eine typische Tiergefahr (z.B. ein Pferd schlägt aus) einen Schaden erleidet, so muss der Halter des Pferdes dafür haften. Hier können enorme Schadensersatzansprüche auf den Pferdehalter zukommen, vor denen die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt.

 

Das Gesetz spricht bei der Haltung eines Luxustiers (z.B. ein Pferd) von der Gefährdungshaftung. Die Gefährdungshaftung bedeutet, dass bereits nur durch die potenzielle Gefahrenquelle welches ein Pferd besitzt, der Halter haften muss, falls ein Schaden entsteht. Geschieht ein Unfall mit dem Pferd, ist nicht von Belang, ob der Schaden durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zustande gekommen ist oder nicht. Der verantwortliche Halter muss beweisen, dass das Unfallereignis unter jeder Voraussetzung unabwendbar war, um sich unter Umständen von der Haftung befreien zu können.

 
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