Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert Haustiere, die ausschließlich privat gehalten werden. Besonderheiten gibt es bei der Versicherung eines Kampfhundes. Die sogenannte „Rasseliste“ enthält je Bundesland die Information, welche Hunderasse als gefährlich eingestuft wird und unter welchen Auflagen die Haltung erlaubt ist. Neben einem Wesenstest und der allgemeinen Leinenpflicht wird von den Besitzern auch eine Hundehalterhaftpflicht für Kampfhunde gefordert. Diese spezielle Haftpflichtversicherung wird nicht von allen Versicherern angeboten und ist in der Regel deutlich teurer als eine allgemeine Tierhalterhaftpflicht.
Zu den Kampfhunden gehören: American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Argentinischer Mastiff, Aryan Molosser, Bandog, Belgischer Mastiff, Bordeaux Dogge, Boston Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dobermann, Dogo Argentino, Englischer Bulldog, Fila Brasileiro, Französischer Bulldog, Mastiff, Mastino Napoletano, Miniature Bull Terrier, Pit Bull, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tibet Mastiff und Tosa Inu.
Auch Mischlinge, in denen Kreuzungen der oben genannten Rassen vorkommen, gelten als Kampfhunde.