Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind in einer Privathaftpflicht ausgeschlossen. Eine Ausnahme sind Mietsachschäden, diese sind in den meisten privaten Haftpflichtversicherungen eingeschlossen. Werden vom Versicherungsnehmer Schäden in einer gemieteten Wohnung verursacht, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf. Ein Mietsachschaden kann beispielsweise entstehen, wenn Sie Möbel innerhalb der Wohnung verschieben und dabei die Wohnzimmertür beschädigen. Eine Beschädigung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (Lampen, Vasen, …) fällt jedoch nicht hierunter.
Auch im Bereich der Pferdehaftpflichtversicherung sollten Sie unbedingt prüfen, ob Mietsachschäden ausdrücklich mitversichert sind, wenn Sie Ihr Pferd in einem gemieteten Stall untergebracht haben und es auf fremden Grundstücken weidet.