Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten bis zu der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme rund um einen Rechtsstreit. Hierzu zählen die Kosten für Ihren eigenen Anwalt gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung sowie auch die Kosten des gegnerischen Anwalts, falls der Prozess verloren wird. Beauftragt das Gericht Sachverständige oder Gutachter zu dem Fall, werden auch diese Kosten übernommen. Schließlich werden noch Zeugen- und Vollstreckungskosten und auch die allgemeinen Gerichtskosten gezahlt. Die Versicherung stellt weiterhin falls notwendig darlehensweise eine Strafkaution zur Verfügung.
Nicht übernommen werden Geldstrafen und Geldbußen. Auch wenn Sie eine Tat vorsätzlich begehen, gewährt die Gesellschaft keinen Versicherungsschutz. Zu beachten ist auch, dass Streitigkeiten im Familienrecht nicht bei jeder Gesellschaft abgedeckt sind.
Eine Rechtsschutzversicherung kann für verschiedene Lebensbereiche abgeschlossen werden. Die Rechtsbereiche können einzeln oder gemeinsam in einem Vertrag abgeschlossen werden.