Ein Überspannungsschaden entsteht durch einen Blitzeinschlag in die Strom-, Telefon-, oder Antennenleitung. Dadurch können die angeschlossen Geräte beschädigt oder ganz zerstört werden. Eine solche Schadensart ist in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht eingeschlossen, kann aber gegen Mehrbeitrag versichert werden. Überspannungsschäden durch Blitz werden dann je nach Wunsch auf eine maximale Entschädigungsgrenze festgelegt. Diese liegt meist zwischen 5 - 10% der Versicherungssumme für den Hausrat- bzw. Gebäudewert. Diese Erweiterung ist sinnvoll, da im Haushalt / Gebäude immer mehr elektronische Geräte (TV, Telefon, Computer, Heizungsanlage, Mikrowelle uvm.) genutzt werden und der Schaden dementsprechend hoch sein kann. Zudem ist eine Reparatur oftmals nicht mehr sinnvoll, da diese im Verhältnis zum Kaufpreis deutlich zu hoch ist.