Bei Abschluss einer Hausratversicherung sollte auf die Deckungssumme geachtet werden. Gemeint ist die Höhe des Geldes, das maximal nach einem Schadensfall von der Versicherung ausbezahlt wird. Sie sollte in etwa dem Wiederbeschaffungswert der Einrichtung entsprechen. Bei Unterversicherung werden Teilschäden, die innerhalb der Deckungssumme liegen, nur anteilig ersetzt. Unterversicherung liegt also dann vor, wenn die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert ist.
Hat Ihr Hausrat beispielsweise einen Wert von EUR 65.000 und es wurden nur EUR 45.500 versichert, erhalten Sie im Schadensfall nur 70% der tatsächlich angefallen Kosten erstattet.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit , einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass im Falle eines Schadens keine Abzüge wegen Unterversicherung gemacht werden.
Bei Abschluss einer Hausratversicherung ist eine Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche je nach Anbieter zwischen EUR 600,00 bis EUR 750,00 üblich.