Fast jeder zweite Unfall geschieht in der Freizeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung lediglich bei Unfällen schützt, die während der Arbeitszeit bzw. auf dem Hin- bzw. Rückweg zum Arbeitsort passieren, ist eine zusätzliche private Absicherung sehr wichtig. Trägt der Versicherte nämlich durch einen Unfall (in Freizeit oder Beruf) schwere körperliche und/oder geistige Schäden davon, kann dies eine enorme finanzielle Belastung nach sich ziehen. So können neben den Heilbehandlungen z.B. behindertengerechte Umbauten in der Wohnung erforderlich werden. Durch eine private Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer geschützt, da er die vertraglich vereinbarte Summe von seinem Unfallversicherer erhält und damit seine durch den Unfall entstandenen Kosten decken kann.
In der Versicherungsbranche spricht man von einem Unfall, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erfährt. Diese muss durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis verursacht worden sein.
Die Versicherungssumme sollte auf jeden Fall ausreichend hoch angesetzt werden. Sie beträgt in der Regel das Fünf- bis Sechsfache des Bruttojahresverdienstes des Unfall-Versicherungsnehmers.
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt (meist der Hausarzt) den Invaliditätsgrad und somit indirekt auch die Versicherungsleistung. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der so genannten Gliedertaxe festgelegt. Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. So zählt z.B. ein Schaden an der Hand bei einigen Tarifen bereits als 75% Invalidität - bei den meisten jedoch nur zu 55%. Achten Sie bei der Unfallversicherung deshalb besonders auf die Qualität der Gliedertaxe.