Auch wenn die Wohngebäude- versicherung keine gesetzliche Pflichtversicherung mehr ist, ist ein Abschluss derselben mehr als nur empfehlenswert. Wer sein Eigenheim schützen möchte, benötigt zwingend eine Wohngebäudeversicherung. Die Beschädigung oder der komplette Verlust des Wohneigentums können den Besitzer finanziell in den Ruin treiben. Bei finanzierten Gebäuden muss meistens ohnehin eine Gebäudeversicherung bei der Bank vorgelegt werden.
Angeboten wird von den Versicherungen meist der Schutz vor Schäden die durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser, Frost, Hagel, Sturm, Flugzeugabstürze oder Erdbeben entstehen. Für Hausbesitzer empfiehlt sich auf jeden Fall eine Absicherung bei Brand- und Leitungswasserschäden. Die Absicherung bei Leitungswasserschäden empfiehlt sich vor allem für ältere Häuser, denn veraltete Wasserleitungen können im Inneren des Hauses einen großen Schaden verursachen.
Mit der Versicherungssumme wird der Betrag bezeichnet, den die Versicherung im Schadensfall maximal auszahlt. Nach Möglichkeit sollte immer der aktuelle Wert des Hauses versichert sein, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei späteren Um- bzw. Ausbauten am Haus muss die Versicherungssumme an den gestiegenen Wert des Hauses angepasst werden.
Eine Feuer-Rohbauversicherung wird zum Schutz der auf einem Baugrundstück befindlichen Baustoffe abgeschlossen. Während des Rohbaus eines neuen Gebäudes sind die benötigten Baustoffe so lange beitragsfrei gegen Feuer versichert, bis die bezugsfertige Herstellung beginnt, längstens aber für ein Jahr. Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gebäude bezugsfertig ist, greifen die anderen Versicherungen für zum Beispiel Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dieser Zeitpunkt muss der Versicherung sofort gemeldet werden damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist.