Happy End im Münsterland: Auf das Schneechaos vom Winter 2005, bei dem 250.000 Menschen tagelang ohne Strom waren, folgte ein Babyboom. "Wir hatten vorher monatlich etwa 50 Geburten. In den Wochen danach waren es bis zu 65. Das lag wohl am Stromausfall", verriet Standesbeamtin Gudrun Frahling aus der Kreisstadt Steinfurt dem Magazin Stern. Glück im Unglück auch für geschädigte Hausbesitzer und Landwirte. Der Stromkonzern RWE, dessen Strommasten den Schneemassen und Orkanböen nicht standgehalten hatten, zahlte ihnen insgesamt rund 2,8 Millionen Euro Schadensersatz.
Wann springt die Versicherung ein?
So glimpflich gehen Unwetter für die Geschädigten leider nicht immer aus. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung kommen zwar für Sturmschäden auf, allerdings nur, wenn die Böen Windstärke 8 oder mehr erreichen. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 Stundenkilometern. Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn beispielsweise durch den Sturm ein Baum auf das Haus stürzt, wenn der Wind das Dach abdeckt, den Schornstein umknickt oder Fenster eindrückt. Auch Leitungswasserschäden durch geplatzte oder eingefrorene Rohre sind versichert, allerdings nicht, wenn der sparsame Hausherr im Winter wochenlang die Heizung abdreht oder vergisst, den Außenwasserhahn rechtzeitig zu entleeren. Die Hausratversicherung springt ein, wenn zum Beispiel durch die vom Sturm zerstörten Fenster oder das abgedeckte Dach Hagel und Regen eindringen und die Wohnungseinrichtung ruinieren. Wer allerdings bei Regen und Sturm die Fenster offen stehen lässt, geht in der Regel leer aus.
Sturmschäden ab Winterstärke 8 abgedeckt
Andere Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Überschwemmung sind weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung enthalten. Wer sich dagegen absichern will, muss ergänzend zur regulären Police eine sogenannte Elementarschadenversicherung abschließen. Der Haken an der Sache: Dort, wo der Schutz am ehesten benötigt wird, bieten ihn die Versicherer gar nicht oder nur sehr teuer an: „Die Versicherer teilen das Bundesgebiet in vier Gefährdungsklassen auf. In den Klassen 4 und 3, wo es statistisch gesehen einmal alle zehn Jahre bzw. alle 50 Jahre ein Hochwasser gibt, ist fast kein Vertrag zu bekommen,“ weiß Versicherungsexpertin Dr. Cornelia Nowack von der Stiftung Warentest. Trostpflaster: Die meisten Häuser in Deutschland liegen ohnehin in Gebieten, wo es statistisch gesehen seltener als alle 200 Jahre zu einem Hochwasser kommt.