1. Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig?
Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben. Dabei muss die versicherte Person voraussichtlich mindestens 6 Monate berufsunfähig sein. Dies gilt nur, wenn der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Bei den meisten Versicherern gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können.
Erwerbsunfähigkeit Als erwerbsunfähig gelten Sie, wenn Sie überhaupt keinen Beruf mehr ausüben können. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag unabhängig von Ihrem Beruf arbeiten können. Eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, wenn Sie weniger 6 Stunden pro Tag erwerbsfähig sind. Allerdings gibt es eine allgemeine Wartezeit bis Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besitzen.
2. Was versteht man unter Verweisung?
Abstrakte Verweisung Im Leistungsfall können Sie auf eine geringer qualifizierte oder schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden. Allerdings muss diese Tätigkeit Ihrer Ausbildung, Ihrer Erfahrung und Ihrem bisherigen Lebensstandard entsprechen und Sie müssen den Job noch ausüben können. Ob Sie einen solchen Job auf dem Arbeitsmarkt finden, ist dabei unerheblich. Das Arbeitsplatzrisiko liegt bei Ihnen. Diese abstrakte Verweismöglichkeit kann insbesondere für Hochqualifizierte hohe Einbussen bedeuten. In unseren Onlinevergleichen ist die "abstrakte Verweisung" grundsätzlich ausgeschlossen.
Konkrete Verweisung Die Versicherung leistet, wenn der Versicherte in seinem derzeit ausgeübten Beruf berufsunfähig wird. Üben Sie allerdings einen gleichwertigen Beruf tatsächlich aus, verweist Sie der Versicherer auf diese Tätigkeit und zahlt keine Leistungen.
3. Wie hoch sollte ich mich absichern?
Die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Grundsätzlich sollte die Absicherung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihr derzeitiges Netto nicht übersteigen. Mindestens sollten Sie sich jedoch an Ihren derzeitigen Lebenshaltungskosten orientieren. Hierzu können Sie sich z.B. eine Checkliste mit Ihren monatlichen Ausgaben erstellen. Bitte beachten Sie dabei, dass bei einer möglichen Berufsunfähigkeit weitere Kosten auf Sie zukommen können. Es ist ratsam, diese möglichen Gesamtkosten abzusichern. Wenn Sie einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, sollten Sie diesen einrechnen.
4. Kann ein Versicherungsunternehmen meinen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnen?
Bei einigen Vorerkrankungen (z.B. Allergien oder psychische Krankheiten) lehnen manche Versicherungsunternehmen den gesamten Antrag ab. Bei anderen Vorerkrankungen (z.B. Wirbelsäulenerkrankungen) kommt der Antrag zu Stande, aber die Vorerkrankung wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Jedoch sind die Annahmekriterien der Versicherungsgesellschaften hier sehr unterschiedlich. Geben Sie auf jeden Fall alle Vorerkrankungen bei der Antragsaufnahme an. Wenn Sie vermuten, dass Sie auf Grund einer Vorerkrankung Versicherungsschutz nur unter Schwierigkeiten bekommen, bestehen Sie darauf, dass Ihr Vermittler einen Probeantrag aufnimmt. Im Gegensatz zu einem richtigen Antrag, wird ein Probeantrag bei einer Ablehnung nicht in die Sonderwagnisdatei der deutschen Versicherungswirtschaft eingetragen. (In dieser Datei werden alle abgelehnten Anträge erfasst und Versicherungsunternehmen gleichen Neuanträge mit dieser Datei ab.)