Staatsdiener gelten als gut versorgt. Doch bis Beamte einen Anspruch auf ausreichende Versorgungsleistungen bei Dienstunfähigkeit erwerben, vergehen oft sehr viele Dienstjahre. Dabei müssen viele Beamte, wie Polizisten, Feuerwehrleute, Konzertmusiker oder auch Lehrer, körperlich besonders fit und belastbar sein. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch für Beamte äußerst sinnvoll. „Um Probleme im Leistungsfall von vornherein auszuschließen, sollte in die Berufsunfähigkeitsversicherung die so genannte Dienstunfähigkeitsklausel eingeschlossen werden“ empfiehlt Torsten Rudnik vom Bund der Versicherten.
Der feine Unterschied: dienstunfähig oder berufsunfähig?
Als berufsunfähig stufen Versicherer einen Kunden in der Regel dann ein, wenn er voraussichtlich mindestens sechs Monate lang aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. Ein Beamter gilt dagegen laut Bundesbeamtengesetz als dienstunfähig und wird in den Ruhestand versetzt, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen mangelnder körperlicher und geistiger Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Das kann bereits der Fall sein, wenn der Beamte innerhalb von sechs Monaten drei Monate krank war und auch in den folgenden sechs Monaten keine Aussicht auf vollständige Genesung besteht.
Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte
Um für den Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein, können Beamte bei vielen Versicherungen einen Vertrag mit sogenannter Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Wer als dienstunfähig in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird, erhält im Idealfall die vereinbarte Rente, ohne dass die Versicherung umfangreiche ärztliche Gutachten einfordert. Das erspart Versicherten im Zweifelsfall langwierige ärztliche Tests und zähen Papierkrieg. Wichtig: Ähnlich wie bei Angestellten sollten die Dienstunfähigkeitsklauseln möglichst genau auf die ausgeübte Tätigkeit abstellen. Andernfalls hat der Versicherer möglicherweise das Recht, den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen. Beispiel: Ein dienstunfähiger Polizist müsste sich vielleicht nach einem Job im Innendienst umsehen.
FinanceScout24.de-Tipp: Als Beamter haben Sie gerade in jungen Jahren oft keine ausreichende Versorgung bei Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherren nach Ihren genauen Ansprüchen.
Die Differenz zwischen Versorgungsanspruch und Netto-Einkommen können Sie durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Wählen Sie einen Tarif mit kundenfreundlicher Dienstunfähigkeitsklausel. Die Verweisung auf einen anderen Beruf sollte möglichst komplett ausgeschlossen werden.