Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: Rund jeder fünfte Arbeitnehmer muss heute aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden - oft mit dramatischen finanziellen Folgen. „Ohne Gehalt können die Betroffenen weder Ihren Lebensstandard halten noch fürs Alter vorsorgen, geschweige denn teure Kuren oder eine Haushaltshilfe bezahlen“, erklärt Heidemarie Orlob vom Informationszentrum der Deutschen Versicherungswirtschaft. Für alle, die ihr eigenes Geld verdienen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) deshalb fast unverzichtbar. Sobald ein Arzt bestätigt, dass Sie Ihren Job aus Gesundheitsgründen längere Zeit aufgeben müssen, zahlt die BU-Versicherung die vereinbarte monatliche Rente.
Diagnose: Dauerhaft berufsunfähig?
„Längere Zeit“ beziehungsweise „dauerhaft“ heißt für die meisten Versicherer laut Vertrag mindestens sechs Monate. (Bis dahin zahlt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse Arbeitnehmern ein Krankengeld). Kniffliger ist die Berufsfrage: Im Idealfall fließt die BU-Rente, sobald der Versicherte nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Problematisch sind dagegen Formulierungen wie „seinen Beruf oder eine andere seiner Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit“. Statt BU-Rente zu beziehen, muss sich der Versicherte dann im Zweifelsfall nach einem neuen Job umsehen. Ein Chirurg könnte zum Beispiel nach der Amputation eines Fingers oder mit stark eingeschränkter Sehkraft zwar nicht mehr im OP arbeiten, wohl aber noch eine Vielzahl anderer Jobs ausüben. Ob er dabei deutliche Gehaltseinbußen in Kauf nehmen muss oder überhaupt einen Arbeitsplatz findet, spielt für die Versicherung keine Rolle. Die sogenannte abstrakte Verweisung sollte deshalb in den Versicherungsbedingungen unbedingt ausgeschlossen sein.
Tarife mit Verweisungsrecht: Darauf sollten Sie achten
Eine bezahlbare BU-Versicherung zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Im Versicherungsantrag stellen die Anbieter detaillierte Fragen zum Gesundheitszustand, die unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Risikokunden mit Vorerkrankungen oder einem anstrengenden Beruf, der körperliche Fitness voraussetzt, haben in der Regel weniger Auswahl als junge, gesunde Akademiker.
Unter Umständen kann es sich lohnen, zumindest ein eingeschränktes Verweisungsrecht zu akzeptieren, um sich zu erschwinglichen Konditionen abzusichern, beispielsweise: Die Versicherung verzichtet ab einem bestimmten Alter wie 50 oder 55 Jahre auf ihr Verweisungsrecht oder begnügt sich mit der so genannten konkreten Verweisung. Die BU-Rente darf sie in diesem Fall nur dann verweigern, wenn der Versicherte tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt, die seiner Ausbildung entspricht. Wer beruflich viel erreicht hat, sollte zusätzlich festschreiben, dass die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht. Ein Chefarzt muss sich dann beispielsweise nicht nach einem Job als Pharmavertreter umsehen.