Kapital-Lebensversicherung

Häufig gestellte Fragen

1. Wie wirkt sich das Alterseinkünftegesetz auf die steuerliche Behandlung der Kapitallebensversicherung aus?

 

Ablaufleistungen aus einer Kapitallebensversicherung
Sie müssen die Erträge (Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) voll mit Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern. Ist die Versicherung aber bis zum Renteneintritt 12 Jahre gelaufen und Sie sind bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, erhalten Sie die Hälfte der Erträge steuerfrei.


Weil nur die zusätzlichen Kapitalerträge, nicht aber die eingezahlten Beiträge zu versteuern sind, ist die Steuerlast nach wie vor jedoch relativ gering. Weiterhin sinken die Einkünfte von Ruheständlern in vielen Fällen unter die Steuerfreibeträge, so dass Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen nach Rentenbeginn in der Praxis häufig gar nicht oder nur wenig steuerbelastet sind.
Versicherungsleistungen (Kapitalzahlung) im Todesfall bleiben nach wie vor einkommenssteuerfrei.

 

 

2. Kann ich mir meine Kapital-Lebensversicherung nachträglich auch als monatliche Rente auszahlen lassen?

 

Grundsätzlich wird die Leistung aus einer Kapitallebensversicherung in einer Summe fällig. Viele Versicherer bieten jedoch inzwischen eine sogenannte Verrentungsoption an. Diese ermöglicht Ihnen bei Ablauf der Versicherung zwischen einer einmaligen Kapitalleistung oder einer lebenslangen Rente zu wählen.


Bietet ein Versicherer diese Option nicht an, haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, die Leistung aus Ihrer Kapitallebensversicherung als Einmalbeitrag in eine Rentenversicherung einzuzahlen und somit eine lebenslange Rente zu erhalten.

 

 

3. Was ist der Unterschied zwischen garantierter Versicherungssumme und Ablaufleistung?

 

Die garantierte Versicherungssumme ist Ihnen als Mindestleistung für den Todesfall oder für das Erleben des Ablaufs fest zugesagt. Diese Zusage gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und ist deshalb von den Versicherern sehr vorsichtig kalkuliert.


Entwickeln sich die zu Grunde liegenden Größen (z.B. die Zinsen) besser als für die Berechnung der garantierten Leistungen angenommen, entstehen Überschüsse, an denen Sie beteiligt werden. Die Ablaufleistung setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und den, auf Basis heutiger Erkenntnisse, geschätzten Überschüssen zusammen. Die Ablaufleistung ist daher nicht garantiert.

 

 

4. Was ist eigentlich eine Kapital-Lebensversicherung?

 

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, d.h. es wird eine Leistung fällig, wenn die versicherte Person verstirbt oder den Ablauf der Versicherung erlebt.

 

 

5. Was passiert, wenn ich plötzlich arbeitslos oder berufsunfähig werde und die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

 

Grundsätzlich sind Sie, im Gegenzug zum Leistungsversprechen des Versicherers, zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Prämie verpflichtet. Sollten Sie auf Grund Ihrer finanziellen Situation einmal nicht in der Lage sein, Ihre Beiträge zu bezahlen, bestehen folgende Möglichkeiten:

 

Beitragsfreistellung Bei einer Beitragsfreistellung werden Sie von der Beitragszahlung für Ihren Versicherungsvertrag befreit. Der Vertrag, und somit auch Ihr Versicherungsschutz, bestehen jedoch weiter, wenn auch mit einer verminderten Versicherungssumme. Die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme ist vom Beitrag und der bisher abgelaufenen Vertragsdauer abhängig. Sie wird im Allgemeinen auf den Beispielrechnungen, die Ihnen bei Vertragsabschluss übersandt werden, ausgewiesen. Außerdem können Sie die aktuelle Höhe Ihrer beitragsfreien Versicherungssumme jederzeit bei Ihrem Versicherer erfragen. 

 

Vertragsänderung Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Vertragsänderung zu beantragen, um den Vertrag Ihren aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Sie können zum Beispiel den Beitrag reduzieren, nehmen damit aber eine geringere Versicherungssumme in Kauf. Durch eine Verlängerung der ursprünglichen Laufzeit verringert sich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz, Ihr Beitrag. Damit bleibt Ihre Todesfallabsicherung in der anfänglichen Höhe erhalten. Falls Sie eine solche Vertragsänderung wünschen, kann Ihnen Ihr Versicherer eine neue Beispielrechnung erstellen. 

 

Berufsunfähigkeit Sollten Sie Ihre Kapitallebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ausgestattet haben, wird im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung vom Versicherer übernommen (sog. Beitragsbefreiung). Der Vertrag wird damit so gestellt, als hätten Sie die Beiträge während Ihrer Berufsunfähigkeit in voller Höhe selbst bezahlt. Sollten Sie keine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, stehen Ihnen die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung oder einer Vertragsänderung offen.

 

Kündigung Eine Kündigung sollte immer die letzte Möglichkeit darstellen und in jedem Fall gut überlegt sein. Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre bzw. vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres wird auf die Erträge Ihrer Lebensversicherung eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 100% Ihres Einkommenssteuersatzes fällig.
In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Da der Versicherer einen Teil der Prämie zur Deckung der Kosten für Abschluss und Verwaltung des Vertrages verwendet und ein weiterer Teil für Gefahrtragung (Auszahlung der durch vorzeitigen Tod anderer Versicherter fällig gewordenen Todesfallsummen) benötigt wird, fließt nur der verbleibende Teil in den Rückkaufswert.
Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen Abzug vom Rückkaufswert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt.


Wenn Sie nach Besserung Ihrer persönlichen, finanziellen Situation wieder einen Versicherungsschutz wünschen, muss dieser neu beantragt werden. Es wird dann Ihr aktuelles, höheres Eintrittsalter zu Grunde gelegt. Entsprechend zahlen Sie dann für die gleiche Versicherungssumme einen höheren Beitrag. Weiterhin können zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen die Annahme des Antrags erschweren oder sogar unmöglich machen.

 

 

6. Wer bekommt das Geld, wenn ich sterbe?

 

Bei Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, ein Bezugsrecht sowohl für den Todesfall als auch für den Ablauf Ihrer Versicherung festzulegen. Dieses Bezugsrecht regelt, wer die Versicherungsleistung bekommt. Eine Änderung des Bezugsrechtes ist während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Haben Sie keinen Bezugsberechtigten angegeben, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge.

 

 

Alles in Einem: Sie sichern Ihre Familie ab und bauen Vermögen fürs Alter auf.

 

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