So mancher Kunde der Hannoverschen Lebensversicherung, der mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung privat fürs Alter vorsorgt, sieht seinen Vertrag derzeit dem skeptischen Blick der Steuerfahndung ausgesetzt. Anfang Februar beschlagnahmte das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Hannover die Unterlagen mehrerer tausend Kunden des zweitgrößten deutschen Direktversicherers in diesem Markt. Und das ist kein Einzelfall: "Wir wissen aktuell von mehreren betroffenen Mitgliedsunternehmen", bestätigt Stephan Gelhausen, Pressesprecher beim Branchenverband GDV in Berlin.
Was die Fahnder suchen
Wie der Fall der Hannoverschen zeigt, versuchen die Finanzbehörden offenbar vor allem Schwarzgeld aufzuspüren, das aus dem Ausland zurückgeholt wurde. Dabei nehmen sie gezielt alle ab 1995 abgeschlossenen Verträge über Lebens- und Rentenversicherungen unter die Lupe, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Laufende Beitragszahlungen ab 10.000 €
- Einmalzahlungen von mehr als 50.000 €
- Bareinzahlungen oder Auslandsüberweisungen ab 10.000 €
Verdächtig machen sich Kunden insbesondere mit dem sogenannten "5 plus 7"- Modell, bis zur Neuregelung der Steuer auf Lebensversicherungserträge (Stichtag 31.12.2004) ein beliebtes und legales Steuersparmodell. Das 5+7-Prinzip besagt: Eine größere Summe wurde einmalig in ein Beitragsdepot eingezahlt und daraus fünf Jahre lang Beiträge entrichtet. Nach Ablauf von insgesamt 12 Jahren (5 Jahre mit Beitragszahlung + 7 beitragsfreie Jahre) durfte nach altem Recht die Auszahlung inklusive Zinsen steuerfrei kassiert werden.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich an ihren Steuerberater
Das 5 + 7-Modell sei von Steuerhinterziehern gezielt genutzt worden, um Schwarzgeld nach Deutschland zurückzubringen, so der Verdacht der Finanzbehörden. Nach Ablauf der 12 Jahre wäre die Steuerhinterziehung verjährt gewesen. Deshalb werden die Hannoveraner Behörden wohl gezielt prüfen, ob die eingezahlten Beiträge aus ordnungsgemäß versteuerten Einnahmen stammen. Gleichzeitig wird untersucht, ob erhaltene Leistungen korrekt versteuert wurden. "Im Zweifelsfall raten wir unseren Kunden, Kontakt mit ihrem Steuerberater aufzunehmen", sagt Kerstin Bartels, Unternehmenssprecherin der Hannoverschen. Schlimmstenfalls können unrichtige oder unvollständige Angaben im Rahmen einer Selbstanzeige korrigiert werden. In diesem Fall gehen reuige Steuersünder straffrei aus. Fehlende Steuern müssen allerdings zuzüglich Hinterziehungszinsen nachgezahlt werden.