1. Grundsätzliches zur Förderung
Die Förderung der privaten Altersvorsorge erfolgt erstmals im Jahr 2002 und steigt dann bis zum Jahr 2008 an.
Die Förderung kann als Zulage (eine Zuzahlung zu Ihrem Vertrag) oder zusätzlich als Sonderausgabenabzug (Einkommenssteuerrückzahlung) gewährt werden. Die entsprechenden Berechnungen werden vom Finanzamt für Sie durchgeführt.
Da eine steuerliche Förderung immer von der Steuersituation des Einzelnen abhängt, wird nachfolgend nur auf die Förderung durch Zulagen eingegangen.
Die zusätzliche Vorsorge ist freiwillig.
2. Rentenreform und Riester-Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung soll dauerhaft finanzierbar bleiben - und das bei immer mehr Rentnern und immer weniger Beitragszahlern. Ein ganzes Paket von Maßnahmen und Gesetzen der Bundesregierung soll dieses Problem lösen.
Die Neuregelung der Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsrenten ist seit dem 01.01.2001 Gesetz.
Das Altersvermögensergänzungsgesetz mit der Neuregelung der Hinterbliebenenrenten, der besseren Anrechnung von Kindererziehungszeiten und der geänderten Rentenanpassung wurde bereits im Januar 2001 beschlossen.
Das am 11. Mai 2001 beschlossene Altersvermögensgesetz - das Hauptgesetz der Rentenreform - enthält u.a. die Förderung der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge. Es kommt aber auch zu einer Absenkung des Rentenniveaus. Diese soll durch eine zusätzliche private Vorsorge aufgefangen werden, die durch eine Zulage staatlich gefördert wird. Die Formen der Altersvorsorge, für die es eine Zulage gibt, bezeichnet man als Riester-Rente.
3. Steuerliche Vorteile der Riester-Rente
Sonderausgaben für eine zusätzliche Altersvorsorge können seit 2002 bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Riester-Sparer können alternativ zur direkten staatlichen Förderung in Form von personenbezogenen Zulagen auch einen Steuerabzug geltend machen. Bei der Zulagenförderung richtet sich die Höhe des staatlichen Zuschusses nach der im Haushalt lebenden Personenzahl. Diese Art der Förderung rentiert sich vor allem für kinderreiche Familien sowie für Niedrig- und Normalverdiener.
Für Singles und Kinderlose mit hohem Einkommen ist hingegen meistens der neue steuerliche Abzug vorteilhafter, denn der Altersvorsorgeaufwand einschließlich der Zulagen kann mit bis zu 525 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss die Anlage AV –Altersvorsorge– ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt prüft dann von sich aus, ob für den Antragsteller die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist und erstattet den eventuellen zusätzlichen Steuervorteil.
4. Welche Mindestbeiträge sind notwendig?
Um die volle Zulage zu erhalten, muss die Summe aus Zulage und Eigenanteil
- im Jahr 2002 - 2003 -> 1 %
- im Jahr 2004 - 2005 -> 2 %
- im Jahr 2006 - 2007 -> 3 %
- im Jahr 2008 --> 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres betragen.
Dabei muss der Eigenanteil im Jahr 2002 - 2004 mindestens
- 45 Euro (ohne Kind)
- 38 Euro (bei einem Kind)
- 30 Euro (bei 2 und mehr Kindern)
und ab dem Jahr 2005 mindestens - 90 Euro (ohne Kind)
- 75 Euro (bei einem Kind)
- 60 Euro (bei 2 und mehr Kindern) betragen.
5. Welche Produkte werden gefördert?
Grundsätzlich werden die Anlageformen gefördert, die im Alter zu einer lebenslangen Rente führen. Ob ein Produkt förderungswürdig ist, entscheidet eine Zertifizierungsstelle. Dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten.
Alle Anlageformen müssen
- gewährleisten, dass die Auszahlung der Leistungen erst mit Beginn einer Altersrente (gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte), Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder ab dem 60. Lebensjahr erfolgt
- eine Absicherung im Alter gewährleisten (Rentenzahlung)
- lebenslange gleichbleibende oder steigende Leistungen garantieren
- zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge garantieren (Nominalwerterhaltung)
- vor Abtretung und Pfändung geschützt sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist mit den angesparten Mitteln der Erwerb einer Immobilie möglich. Zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit können bis zu 15% und zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung bis zu 5% der Beiträge aufgewendet werden.
Außerdem muss der Produktanbieter sicherstellen, dass
- die Abschluss- und Vertriebskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt werden (gilt nicht für Altverträge, da der Vertrag bereits abgeschlossen ist)
- der Versicherte bei Vertragsabschluss über folgende Punkte informiert wird: Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten, Kosten der Vermögensverwaltung, Kosten bei Wechsel zu einem anderen Produkt.
- der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages jährlich über Beitragsverwendung, Kapitalbildung, Kosten und Erträge unterrichtet wird.
6. Wer bekommt die Förderung?
Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, bekommt die Förderung. Neben Arbeitnehmern sind dies unter anderem auch:
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
- geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Wehr- und Zivildienstleistende
- pflichtversicherte Selbstständige
Keine Förderung bekommen unter anderem:
- Beamte
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
7. Wie funktioniert die Förderung?
- Sie schließen einen Altersvorsorgevertrag ab, der entsprechend zertifiziert ist und zahlen dort eigene Beiträge ein.
- Nach Ablauf eines jeden Jahres (erstmals nach Ablauf des Jahres 2002) können Sie beim Finanzamt die Zulage beantragen.
- Das Finanzamt stellt die Höhe der Förderung fest und überweist die Zulage direkt auf den Vertrag.
- Der gesamte Förderbeitrag kann - bis zu einer bestimmten Höhe - als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Auf den Steuervorteil wird die gezahlte Zulage jedoch angerechnet.
Wird das Kapital nicht zur Alterssicherung verwendet, muss die Zulage zurückgezahlt werden. Nach derzeitigem Stand werden die Leistungen aus diesen Anlageformen steuerpflichtig sein.
8. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich aus Grundzulage (pro berechtigtem Erwachsenem) und Kinderzulage (pro Kind) zusammen:
Grundzulage
Jahr/Zulage
2002 und 2003/38 Euro
2004 und 2005/76 Euro
2006 und 2007/114 Euro
ab 2008/154 Euro
Kinderzulage
2002 und 2003/46 Euro
2004 und 2005/92 Euro
2006 und 2007/138 Euro
ab 2008/185 Euro
Diese Zulagen werden in voller Höhe jedoch nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestbeiträge gespart werden.
9. Zulagen für Ehepartner
Personen, die nicht zum geförderten Personenkreis gehören, können auch von der staatlichen Förderung profitieren, wenn ihr Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist und unter Berücksichtigung aller Zulagen seinen Mindest-Eigenbeitrag leistet.
Schließt der gesetzlich Pflichtversicherte dann einen Vertrag ab, so erhält der Ehepartner auch ohne Eigenbeitrag die volle Zulage.
10. Kann ich die Beiträge für die private Rentenversicherung steuerlich geltend machen?
Das neue Alterseinkünftegesetz enthält auch einige Änderungen bezüglich der Besteuerung privater Rentenversicherungen.
Ausgezahlte Renten werden bei der Einkommensteuer nur mit einem Bruchteil, dem Ertragsanteil, bei der Steuererklärung herangezogen. Der Ertragsanteil ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn und beträgt zum Beispiel im Alter 65 nur noch 18% anstatt wie bisher 27%.
11. Kann ich die Rentenversicherung mit einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit kombinieren?
Eine Renten- oder Lebensversicherung können Sie mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit versehen. Grundsätzlich haben Sie bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Wahl zwischen folgenden zwei Möglichkeiten:
Beitragsbefreiung Falls Sie berufsunfähig werden, sind Sie von der Beitragszahlung zu Ihrer Renten- bzw. Lebensversicherung befreit. Der Versicherer übernimmt die Beitragszahlung für Sie, so dass Sie bei Ablauf des Vertrages so gestellt sind, als hätten Sie alle Beiträge gezahlt.
Beitragsbefreiung und Rente Zusätzlich zu den Leistungen der Beitragsbefreiung (siehe oben) zahlt Ihnen die Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente in der zuvor vertraglich vereinbarten Höhe.
12. Welche Folgen hat eine vorzeitige Kündigung meiner Rentenversicherung?
Rentenversicherungen sind jederzeit mit Frist von einem Monat kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Sie bekommen dann den aktuellen Wert Ihrer Versicherung, den Rückkaufswert, ausgezahlt.
Sie sollten jedoch prüfen, ob eine Kündigung tatsächlich die beste Lösung für Sie darstellt, denn:
Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre oder vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres wird auf die Erträge (Ablaufleistung abzüglich der Beiträge) Ihrer privaten Rentenversicherung die Kapitalertragssteuer in voller Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes fällig.
In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.
Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen weiteren Abzug vom Rückkaufswert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt.
13. Kann ich mir das Geld auch in einer Summe auszahlen lassen?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich - anstelle einer lebenslangen Rente - eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen (Kapitalwahlrecht).
Sollten Sie sich jedoch bereits bei Abschluss der Versicherung oder innerhalb der ersten 12 Jahre der Versicherung für eine Kapitalabfindung entscheiden, so wird auf die gesamte Kapitalabfindung Ihr individueller Kapitalertragssteuersatz in voller Höhe fällig. Gleiches gilt auch bei einer entsprechenden Entscheidung vor Beginn des 60. Lebensjahres.
Bei Beachtung der vorgenannten Fristen bleiben 50% der Erträge steuerfrei.
14. Warum sollte ich eine Rentenversicherung abschließen? Ich bin doch auch gesetzlich rentenversichert?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist als alleinige Basis für eine akzeptable Altersvorsorge nicht ausreichend. Schon das derzeitige Rentenniveau liegt bei nur ca. 70% Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens und wird künftig auf ca. 64% sinken. Bei weniger als 45 versicherungspflichtigen Arbeitsjahren bis zum Renteneintritt erreichen Sie nicht einmal dieses Niveau. Eine solche Erwerbsbiographie ist aber heutzutage auf Grund von längeren Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit kaum noch gegeben.
Entsprechend kann die gesetzliche Rentenversicherung also immer nur eine Grundsicherung schaffen. Für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards oder gar für die Erfüllung besonderer Wünsche im Alter werden neben der gesetzlichen Rente stets zusätzliche Einkünfte, z.B. aus privater Rentenversicherung oder betrieblicher Altervorsorge erforderlich sein.
15. Was ist eigentlich eine Rentenversicherung?
Eine private Rentenversicherung dient der Sicherung Ihrer Einkünfte im Alter. Sie sieht daher als Versicherungsleistung eine lebenslange Rentenzahlung ab einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt vor. Auf Wunsch können Sie sich jedoch statt der eigentlich vereinbarten lebenslangen Rente auch eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen (Kapitalwahlrecht).
Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung oder Risiko-Lebensversicherung ist sie für die Absicherung von Hinterbliebenen ungeeignet, da eine Todesfallleistung nicht vorhanden ist. Es besteht lediglich die Möglichkeit der Rückerstattung eingezahlter Beiträge an die Hinterbliebenen. Eine Rentenversicherung ist also speziell für die individuelle Altersvorsorge gedacht.
16. Was passiert, wenn ich kurz nach Beginn des Rentenbezuges sterbe? (Rentengarantiezeit)
Grundsätzlich endet ein Vertrag, wenn die versicherte Person verstirbt. Passiert dies kurz nach dem Rentenbeginn, ist das angesammelte Guthaben verloren.
Um dem vorzubeugen, können Sie Ihren Vertrag mit folgenden Garantieformen ausstatten:
Beitragsrückgewähr Wenn die versicherte Person stirbt, werden die eingezahlten Beiträge (auch Einmalbeiträge) abzüglich der vom Versicherer bereits gezahlten Renten an die Hinterbliebenen zurückerstattet. Diese Option muss i.d.R. zusätzlich vereinbart werden.
Rentengarantiezeit Bei einer Renten – Lebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Das bedeutet, dass die vereinbarte Rente mindestens für diese Zeit gezahlt wird. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes sterben, wird die Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
17. Welche Arten der privaten Rentenversicherung gibt es?
aufgeschobene Renten - Lebensversicherung Bei einer aufgeschobenen Renten – Lebensversicherung beginnt die Rentenzahlung erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der Aufschubzeit. Während dieser Aufschubzeit zahlen Sie laufende Beiträge (aufgeschobene Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag) oder einen Einmalbeitrag zu Beginn der Aufschubzeit (aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag).
sofortbeginnende Renten - Lebensversicherung Bei einer sofortbeginnenden Rentenversicherung zahlen Sie einen größeren Betrag (Einmalbeitrag) ein und erhalten sofort (bzw. ab dem nächsten Monatsersten) eine lebenslange Rente ausgezahlt.
18. Wie hoch sollte ich die Rentenversicherung abschließen?
Grundsätzlich sollte Ihre Altersvorsorge so gestaltet sein, dass Sie im Alter keine Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Die Höhe der zu versichernden Rente hängt daher von mehreren Faktoren ab:
Wie hoch sind Ihre Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Entsprechende Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger (i.d.R. die Landesversicherungsanstalt LVA, BFA etc.)
Verfügen Sie im Alter über weitere Einkünfte, z.B. aus Vermietung oder einer betrieblichen Altersversorgung?
Müssen Sie aus Ihren Alterseinkünften eine Miete zahlen oder wohnen Sie mietfrei in den eigenen vier Wänden?
Haben Sie generell einen hohen Lebensstandard mit Ihren Alterseinkünften abzudecken? Wollen Sie sich im Alter zusätzlich konkrete Wünsche erfüllen (z.B. fremde Länder entdecken)?
Wie Sie leicht erkennen können, läßt sich die Frage nach der notwendigen Höhe einer privaten Altersvorsorge nicht pauschal beantworten, da dies vielmehr jeweils von Ihre konkreten Einkommens- und Lebenssituation abhängt.