"Plakatieren verboten" möchte man nachträglich rufen, wenn man sich an den historischen Spruch "Die Renten sind sicher" des ehemaligen Arbeitsministers Norbert Blüm erinnert. Längst steht fest: Ohne private Vorsorge klafft bei den meisten von uns eine große Rentenlücke. Wenn Sie also nicht von Ihrem Alter Ego aus der Zukunft besucht und empfindlich getreten werden möchten, wie der Protagonist eines Werbspots für Vorsorgeprodukte, dann wird private Altersvorsorge unumgänglich.
Dass Vater Staat sich noch nicht ganz aus der Verantwortung verabschiedet hat, sollten clevere Sparer dabei gezielt nutzen. Attraktiv sind dafür ausgerechnet die viel gescholtenen Riester-Produkte, da sie vom Staat durch Zulagen oder Steuererleichterungen gefördert werden. Bisher haben fünf Millionen Bundesbürger einen Riestervertrag abgeschlossen – Tendenz steigend. Das Jahr 2005 brachte für die Riester-Rente einige Änderungen mit überwiegend positiven Auswirkungen für die Verbraucher.
Einfach Riestern
Endlich einfach! Die Bundesregierung setzte nun dem Bürokratiewahnsinn bei der Antragstellung für Riester-Produkte ein Ende. Riester-Sparer mussten bisher jedes Jahr ein Antragsformular ausfüllen. Zu Beginn des nächsten Jahres wurden dann die Zulagen rückwirkend aufs Konto überwiesen.
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Versicherer einen einmaligen Dauerzulage-Antrag zu stellen. Das Versicherungsinstitut regelt dann alles für Sie und das lästige Formularausfüllen an Neujahr entfällt. Lediglich Änderungen bei Sozialversicherungsstatus oder Familienstand müssen Sie Ihrem Riester-Anbieter mitteilen. Dies ist wichtig, da beispielsweise nach der Geburt eines Kindes die Zulage von Vater Staat erhöht wird.
Mehr Vorteile für die Verbraucher: Auch die Zertifizierungskriterien für Riester-Produkte haben sich zu Gunsten der Anleger verändert. Riester-Anbieter müssen die Verbraucher jetzt noch besser über Anlagemöglichkeiten und Risiken informieren, um die Zertifizierung zu erhalten. Es gibt bereits über 3.600 zertifizierte Riester-Produkte auf dem Markt. Nur diese sichern den Kunden die staatlichen Zulagen. Zusätzlich zum verbesserten Verbraucherschutz müssen Riester-Verträge jetzt auch noch die Flexibilität bei der Auszahlung erhöhen. Ganz gleich, ob in eine private Rentenversicherung, einen Fonds- oder einen Banksparplan eingezahlt wird – die Anleger erhalten die Möglichkeit, sich bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Dementsprechend wird dann aber die monatliche Rente geschmälert.
Dennoch: Die Möglichkeit dieser Einmalauszahlung federt zumindest die einzige für Männer negative Änderung bei der Riester-Rente ab. Durch die Einführung der so genannten Unisex-Tarife ab 2006, die Frauen die gleichen Bedingungen wie Männern garantieren, werden die Monatsrenten für Männer sinken. Grund: Geschlechtsunabhängig müssen bei gleichen Einzahlungen und bei gleicher Laufzeit die gleichen Prämien garantiert werden. Und da die Lebenserwartung von Frauen um rund sieben Jahre höher liegt, wirkt sich diese Änderung nachteilig für Männer aus. Des Einen Leid, des Anderen Freud: Frauen dürfen ab 2006 auf bessere Vertragsbedingungen hoffen.
Riester-Rente besser als ihr Ruf
Für die Riester-Rente gilt: Sie ist besser als ihr Ruf. Denn durch Grund- und Kinderzulage übernimmt der Staat einen oft großen Anteil dieser Zusatzvorsorge. Besonders für Familien mit Kindern oder mit einem geringen Einkommen lohnt sich die staatliche Förderung.
Eine Beispielrechnung: Wenn eine Familie mit drei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro im Jahre 2006 die maximalen drei Prozent vom Bruttoeinkommen in die Riester-Rente einzahlt, wird dies folgendermaßen gefördert:
114 Euro beträgt die Grundzulage und 414 Euro die Kinderzulage. Das heißt, dass 750 Euro (drei Prozent des Bruttoeinkommens) für die Riester-Rente angespart werden, davon aber 528 Euro, also mehr als zwei Drittel, vom Staat übernommen werden. Wenn beide Elternteile „riestern“, verdoppelt sich die Grundzulage sogar noch. Kinderzulagen gibt es allerdings pro Kind nur einmal – entweder für den Vater oder für die Mutter. Wichtig: Die Kinderzulage gibt es nur, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Aber auch für Besserverdienende ist die Riester-Rente attraktiv. Alternativ zur staatlichen Beitragsförderung ist ein Abzug von der Einkommensteuer möglich. 2006 können Beiträge in die Riester-Rente von bis zu 1.575 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent entspricht dieser Betrag immerhin einer Förderung von gut 660 Euro. Ob Zulagen oder Steuererleichterungen günstiger sind, prüft das Finanzamt automatisch.