Rente erst mit 67 – für die Geburtsjahrgänge ab 1964 eine beschlossene Sache. Spätestens bis zum Jahr 2029 will Bundesarbeitsminister Franz Müntefering die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von heute 65 auf 67 Jahre vollzogen haben. „Eine verdeckte Rentenkürzung“ schimpft Professor Meinhardt Miegel, Leiter des Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft IWG über den Kabinettsbeschluss. "Viele, viele Rentner werden auf Sozialhilfeniveau sinken", warnt der renommierte Bonner Sozialrechtsexperte angesichts der schlechten Job-Chancen Älterer, zumal auch das Mindestalter für eine vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosigkeit bereits bis 2008 auf 63 Jahre ansteigt.
Jüngere Arbeitnehmer müssen sich also auf erhebliche Abstriche bei den ohnehin schon bescheidenen Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse gefasst machen. Mit einer staatlich geförderten privaten Rentenversicherung lässt sich die Lücke zumindest teilweise schließen. Entscheidender Vorteil gegenüber anderen Vorsorgeformen wie z.B. Fonds- oder Banksparplänen: Die vertraglich garantierte Rente wird auf jeden Fall bis ans Lebensende gezahlt. Selbst wer 100 Jahre alt wird, braucht nicht zu fürchten, dass sein erspartes Kapital irgendwann aufgezehrt ist. Im Gegensatz zu Fondspolicen oder privaten Aktieninvestments sind Verluste ausgeschlossen, darüber hinaus wird eine Mindestverzinsung von 2,75 Prozent garantiert.
Börsenfans mag das auf den ersten Blick eher mager erscheinen. Doch zum einen winken über die Garantierente hinaus noch Überschussbeteiligungen, zum anderen polieren attraktive Steuervorteile oder staatliche Zulagen die Renditen staatlich geförderter Vorsorgeverträge deutlich auf.
Die Unterschiede im Überblick
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer die Wahl zwischen dem Alterssparen über den Betrieb oder einem privaten Riester-Vertrag. Hier die Unterschiede im Überblick:
Die Direktversicherung – Sparen mit dem Chef:
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts direkt in einen betrieblichen Vorsorgevertrag einzahlt (Entgelt- umwandlung). Am häufigsten geschieht das in Form der sogenannten Direktversicherung. Dabei handelt es sich um eine klassische Rentenversicherung, die mindestens bis zum 60. Geburtstag läuft. Maximal 30 Prozent des ersparten Kapitals dürfen bei Fälligkeit auf einen Schlag ausgezahlt werden, der Rest als lebenslange Rente.
2006 können Arbeitnehmer bis zu 2.520 Euro (4 Prozent der Beitrags- bemessungsgrenze) steuerfrei investieren. Zwar muss später die Rente voll versteuert werden. Fällt der persönliche Steuersatz im Rentenalter jedoch geringer aus, sparen Sie unterm Strich Steuern. Bis 2008 fallen auf das eingezahlte Kapital außerdem auch keine Sozialabgaben an. Weiteres Plus: Im Vergleich zu privaten Versicherungsverträgen sind die Abschlusskosten im Betrieb aufgrund von Gruppenrabatten deutlich niedriger, was die Rendite ebenfalls anhebt.
Die Riester-Rente – Sparen mit Zulage:
Für Beamte sowie alle, die mit einem betrieblichen Vorsorgevertrag keine oder nur wenig Sozialabgaben sparen, z.B. Mini-Jobber, Arbeitslosengeldempfänger oder Eltern im Erziehungsurlaub, ist ein Riester-Vertrag attraktiv. Einzahlungen erfolgen hier zwar aus dem Bruttogehalt. Dafür winken hohe staatliche Zulagen. Erwachsene kassieren 2006 114 Euro (ab 2008: 154 Euro) Grundzulage, pro Kind gibt es 138 Euro (ab 2008: 185) Euro Kinderzulage. Voraussetzung: Mindestens 3 Prozent (ab 2008: 4 Prozent) des steuerpflichtigen Einkommens werden in einen zertifizierten Riester-Vertrag eingezahlt. Auch hier gilt: Der Vertrag endet frühestens mit 60 Jahren, Kapitalauszahlungen sind auf maximal 30 Prozent begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine zwischenzeitliche Entnahme des angesparten Kapitals zum Bau oder Kauf von Wohneigentum möglich.
Gut zu wissen: Auch bei längerer Arbeitslosigkeit ist das ersparte Kapital in beiden Verträgen vor dem Zugriff des Arbeitsamts sicher. Weder das Guthaben aus Direktversicherungen noch aus Riester-Verträgen schmälert den Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Bei einem Jobwechsel können Sie Ihre Direktversicherung zudem ohne Verluste in die neue Firma mitnehmen.