Riester-Rente

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Riester-Vertrag: Jetzt noch volle Zulage sichern

29.09.2007

Wer noch bis 31.12. 2007 einen Riester-Vertrag abschließt, kassiert den vollen staatlichen Riester-Zuschuss aufs private Vorsorgekonto. 2008 steigt die staatliche Zulage für Besitzer eines Riester-Vertrags für eine vierköpfige Familie auf den neuen Höchststand von 680 Euro. Für Babys gibt es von Vater Staat ab 2008 sogar jährlich 300 Euro.

Zusammenfassung:

  • Sichern Sie sich durch den Abschluss bis Ende 2007 noch den Anspruch auf volle Zulage.
  • Wählen Sie zwischen Rentenversicherungen, Bank- oder Fondssparplänen mit Riester-Zertifikat. Unsere Experten beraten Sie.
  • Denken Sie daran, die Eigenleistung regelmäßig Ihrem Einkommen anzupassen, um keine Zulage zu verschenken.

Über 8,5 Millionen Deutsche sorgen heute per Riester-Vertrag steuerbegünstigt für später vor. Wer noch nicht dazu gehört, verschenkt bares Geld. Denn die private Rentenvorsorge belohnt Vater Staat mit Zulagen und Steuervorteilen. Wer selbst etwas für später zurücklegt, erhält vom Staat einen Zuschuss. Eine vierköpfige Familie kann sich 2007 zum Beispiel über ein Geldgeschenk von mehr als 500 Euro freuen. Das setzt sich zusammen aus 114 Euro Grundzulage pro Ehepartner und 138 Euro pro Kind. Um die volle Förderung zu kassieren, müssen Sie 2007 drei Prozent Ihres steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Zur Auswahl stehen neben einer klassischen Rentenversicherung auch spezielle Bank- und Fondssparpläne mit Riester-Zertifikat.

Riester-Vertrag ist für alle attraktiv


Ab 2008 gibt es noch mehr Geld. Die Grundzulage mit Riester-Vertrag steigt dann auf 154 Euro, die Kinderzulage auf 185 Euro. Für Babys, die 2008 oder später geboren werden, gibt es sogar einen staatlichen Zuschuss von 300 Euro. Insgesamt – also inklusive staatlicher Zulage - müssen Sparer mit Riester-Vertrag ab 2008 vier Prozent des Jahreseinkommens als Eigenleistung einzahlen. “Für junge Familien wird das Riestern noch einmal attraktiver“, lobt Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Neuerungen. Aber auch gut verdienende Singles profitieren. Für sie winken attraktive Steuervorteile. Der Eigenbeitrag von drei bzw. vier Prozent (ab 2008) des Einkommens darf als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. 2008 steigt der Sonderausgabenabzug von aktuell 1.575 Euro auf maximal 2.100 Euro. Wer 52.500 Euro oder mehr verdient, kann den Steuervorteil 2008 also voll ausschöpfen. Den Sonderausgabenabzug melden Sie als Arbeitnehmer nachträglich per Steuererklärung an. Das Finanzamt erstattet den fälligen Betrag abzüglich der bereits gewährten staatlichen Zulage. Für den gutverdienenden Single mit Riester-Vertrag winkt 2008 somit eine Steuerersparnis von rund 760 Euro.

 

Bequem zur staatlichen Zulage mit Riester-Vertrag


Wer Papierkrieg scheut, muss den Zulagenantrag nur einmal ausfüllen. Der Partner Ihres Riester-Vertrags – also Ihre Bank, Fondsgesellschaft oder Versicherung beantragt die Zulage in den Folgejahren dann automatisch. Das spart viel Arbeit. Allerdings müssen Sie daran denken, Änderungen wie beispielsweise eine Gehaltserhöhung oder Nachwuchs dem Anbieter zu melden, damit Sie keine Zulagen verschenken.

 

Mit einer Riester-Rente sichern Sie sich die volle staatliche Zulage.

 

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