Risikolebensversicherung

Was Sie wissen müssen

Was Sie wissen müssen

1. Was ist eigentlich eine Risikolebensversicherung und warum benötige ich diese?

 

Eine Risikolebensversicherung dient der reinen Todesfallabsicherung. Bei Ablauf der Versicherung, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist, wird keine Versicherungssumme ausgezahlt. Sie ist daher für die günstige Hinterbliebenen-Vorsorge und der Absicherung von Krediten geeignet.

 

 

2. Welcher Schutz ist notwendig?

 

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von dem Zweck der Risikolebensversicherung ab.

 

Soll die Familie für den Fall abgesichert werden, dass der Hauptverdiener ausfällt, sollte die Versicherungssumme ca. das Drei- bis Fünffache des Jahresgehalts des Hauptversorgers betragen. Bei der Absicherung von Krediten kann die Kredithöhe als Maßstab dienen. Hier ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme am besten geeignet.

 

 

3. Wann wird die Summe ausgezahlt?

 

Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt im Todesfall.

 

 

4. Welche Leistungen und Formen sind grundsätzlich wählbar?

 

Konstante Versicherungssumme:

Bei der klassischen Risikolebensversicherung bleibt die vereinbarte Versicherungssumme über die gewählte Versicherungsdauer gleich.

 

Fallende Versicherungssumme:

Die vereinbarte Versicherungssumme fällt während der Versicherungslaufzeit jährlich um einen bestimmten Betrag. Dieser kann nach Belieben vereinbart werden. Der Beitrag ist aufgrund der fallenden Versicherungsleistung günstiger als bei der Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme.
Diese Variante wird gerne von Hauptverdienern, die Ehepartner und Kinder absichern möchten, gewählt.


Fallende Versicherungssumme nach Tilgungsplan:

Gerade für die Absicherung von Krediten und Baufinanzierungen bietet sich eine Risikolebensversicherung an, deren Versicherungssumme entsprechend dem Kreditverlauf fällt.
Die Versicherungssumme entspricht dann immer der aktuellen Restschuld des Kreditnehmers. Durch den fallenden Versicherungsschutz sind die Beiträge für eine solche Risikolebensversicherung günstiger als für eine Versicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme.

 

 

5. Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn der Vertrag ausgelaufen ist?

 

Wenn der Vertrag ausläuft und keine Versicherungsleistung erbracht wurde, werden die eingezahlten Beiträge nicht zurückerstattet.

 

Da eine klassische Risikolebensversicherung nur das Todesfallrisiko absichert, enthält der Beitrag auch nur Kostenanteile (zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers) und Risikoanteile (zur Deckung der eingetretenen Versicherungsfälle). Beide Beitragsanteile sind zum Ende der Laufzeit aufgebraucht.

 

Es gibt neuerdings auch Produkte, bei denen es die Möglichkeit gibt, die erwirtschafteten Überschüsse in Fonds anzulegen. Profitieren Sie so von den Rendite-Chancen der Börse. Eine Erfolgsgarantie gibt es zwar nicht, aber auf längere Sicht gesehen, stehen die Chancen sehr günstig, Ihre in Fonds angelegten Überschüsse in gute Renditen zu verwandeln. Die am Versicherungsende mögliche Ablaufleistung ist ein zusätzliches steuerfreies "Extra", mit dem Sie sich Ihren Wunschtraum erfüllen können oder sich ein Polster für die Altersvorsorge schaffen - denn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG zählen Erträge aus Risikolebensversicherungen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind somit steuerfrei!

 

 

6. Welche Zusatzversicherungen gibt es?

 

Eine Risikolebensversicherung können Sie mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit versehen. Wenn vereinbart, wird bei Berufsunfähigkeit eine Rente in vereinbarter Höhe gezahlt. Desweiteren sind Sie von der Beitragszahlung Ihrer Risiko-Lebensversicherung befreit.

 

 

7. Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

 

Familien: Finanzielle Probleme können beim Tod des Haupternährers durch eine Risikolebensversicherung aufgefangen werden. Als Faustformel für die Höhe einer Risikolebensversicherung gilt: Fünf Bruttojahresgehälter plus eventuell vorhandene Schulden.

 

Kreditnehmer: Zur Absicherung von Krediten jeglicher Art ist eine Risikolebensversicherung, eventuell auch mit fallender Versicherungssumme, besonders geeignet. Verstirbt der Kreditnehmer, kann aus der fälligen Versicherungssumme der Kredit abgelöst werden.

 

Auch Geschäftspartner können sich durch eine Risikolebensversicherung gegenseitig absichern. Aber auch für Existenzgründer, Unternehmer, Teilhaber und Schlüsselkräfte (Keyman) kann eine Risikoabsicherung unerlässlich sein. Insbesondere, wenn man an die wirtschaftlichen Folgen ihres Ausfalls denkt.

 

 

8. Wie werden die Beiträge einer Risiko-Lebensversicherung steuerlich behandelt?

 

Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar (siehe § 10 EStG). Erträge aus Risikolebensversicherungen sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG steuerfrei.

 

 

9. Wie kann ich mich schnell und günstig absichern?

 

In nur wenigen Schritten können Sie Ihre passende Risikolebensversicherung von unserem Topanbieter Hannoversche Leben abschließen:

 

  1. Mit der Eingabe von Versicherungssumme, Versicherungslaufzeit, Geburtsdatum, Geschlecht und der Angabe, ob Sie Nichtraucher sind, erhalten Sie online ein günstiges Angebot.
  2. Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, erhalten Sie alle Bedingungen und Informationen zur Versicherung.
  3. Um schließlich online abzuschließen Sie müssen nur noch Ihre persönlichen Daten eingeben und die wenigen Gesundheitsfragen beantworten.
 

Risikolebensversicherung

Sichern Sie Ihre Hinterbliebenen ab und schützen Sie sie vor finanziellen Engpässen.

 

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