5. Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn der Vertrag ausgelaufen ist?
Wenn der Vertrag ausläuft und keine Versicherungsleistung erbracht wurde, werden die eingezahlten Beiträge nicht zurückerstattet.
Da eine klassische Risikolebensversicherung nur das Todesfallrisiko absichert, enthält der Beitrag auch nur Kostenanteile (zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers) und Risikoanteile (zur Deckung der eingetretenen Versicherungsfälle). Beide Beitragsanteile sind zum Ende der Laufzeit aufgebraucht.
Es gibt neuerdings auch bereits Produkte, bei denen es die Möglichkeit gibt, die erwirtschafteten Überschüsse in Fonds anzulegen. Profitieren Sie so von den Rendite-Chancen der Börse. Eine Erfolgsgarantie gibt es zwar nicht, aber auf längere Sicht gesehen stehen die Chancen sehr günstig, Ihre in Fonds angelegten Überschüsse in gute Renditen zu verwandeln. Die am Versicherungsende mögliche Ablaufleistung ist ein zusätzliches steuerfreies "Extra", mit dem Sie sich Ihren Wunschtraum erfüllen können oder sich ein Polster für die Altersvorsorge schaffen - denn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG zählen Erträge aus Risikolebensversicherungen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind somit steuerfrei!