4. Welche Leistungen und Formen sind grundsätzlich wählbar?
Konstante Versicherungssumme:
Bei der klassischen Risikolebensversicherung bleibt die vereinbarte Versicherungssumme über die gewählte Versicherungsdauer gleich.
Fallende Versicherungssumme:
Die vereinbarte Versicherungssumme fällt während der Versicherungslaufzeit jährlich um einen bestimmten Betrag. Dieser kann nach Belieben vereinbart werden. Der Beitrag ist aufgrund der fallenden Versicherungsleistung günstiger als bei der Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme.
Diese Variante wird gerne von Hauptverdienern, die Ehpartner und Kinder abzusichern möchten, gewählt.
Fallende Versicherungssumme nach Tilgungsplan:
Gerade für die Absicherung von Krediten und Baufinanzierungen bietet sich eine Risikolebensversicherung an, deren Versicherungssumme entsprechend dem Kreditverlauf fällt.
Die Versicherungssumme entspricht dann immer der aktuellen Restschuld des Kreditnehmers. Durch den fallenden Versicherungsschutz sind die Beiträge für eine solche Risikolebensversicherung günstiger als für eine Versicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme.