1. Ich habe bereits eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Brauche ich dann überhaupt noch eine Unfallversicherung?
Ja, nicht jeder Unfall führt zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit. Die Unfallleistung kann dann z.B. einmalige Kosten für Krankenhausaufenthalt und Einkommensausfälle ausgleichen oder auch notwendige bauliche Anpassungen des persönlichen Lebensumfeldes.
Das bedeutet für Sie, dass durch eine Unfallversicherung die fehlende Kapitalleistung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ausgeglichen wird. Zum Beispiel: Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld etc..
2. Bekomme ich von der Unfallversicherung auch dann Geld, wenn ich eine Rente aus der Sozialversicherung erhalte?
Ja. Einer der Vorteile der privaten Unfallversicherung ist, dass Leistungen anderer Träger nicht angerechnet werden.
3. Gilt die Unfallversicherung nur im Privatbereich oder auch im Beruf?
Die private Unfallversicherung sichert Sie rund um die Uhr und weltweit gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls ab. Dies gilt selbstverständlich auch für die berufliche Tätigkeit und die damit verbundenen Unfälle. Sollten Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung erhalten, wird die private Unfallversicherung nicht auf diese Ansprüche angerechnet. Die Entschädigung erhalten Sie zusätzlich!
Wichtig: Änderungen der beruflichen Tätigkeit nach Vertragsbeginn sind dem Versicherer unbedingt zu melden! Bestimmte Berufsgruppen, die als besonders gefährdet eingestuft werden, können von einigen Versicherungsgesellschaften gar nicht oder nur gegen einen Beitragszuschlag versichert werden.
4. Gilt meine Unfallversicherung auch im Ausland?
Ja, es wird Ihnen ein weltweiter Versicherungsschutz gewährt.
5. Habe ich auch beim Sport vollen Versicherungsschutz?
Im Rahmen Ihrer privaten Unfallversicherung ist auch Ihre normale sportliche Betätigung in vollem Umfang mit abgesichert. Ausnahmen gelten unter Umständen für besonders gefährliche Sportarten, wie etwa Tiefseetauchen, das Führen von Luftsportgeräten und Luftfahrzeugen, Bungeejumping oder Ähnliches. Auch wenn Sie Hochleistungssport mit regelmäßigen Wettkämpfen betreiben, ist dies dem Versicherer bekannt zu geben.
6. Mein KfZ-Versicherer hat mir eine Insassenunfallversicherung angeboten. Reicht diese aus?
Nein. Aus der KFZ-Insassenunfallversicherung erhalten Sie nur dann eine Entschädigung, wenn Sie einen Unfall als Insasse eines Fahrzeuges erleiden. Die private Unfallversicherung hingegen bietet Ihnen darüber hinaus 24 Stunden weltweit Versicherungsschutz. Bei einer KfZ-Insassenversicherung sind darüber hinaus die Versicherungssummen meistens nicht ausreichend. Wurde ein so genanntes Pauschalsystem vereinbart, werden die ohnehin niedrigen Pauschalsummen durch die Zahl der Insassen geteilt. Eine private Unfallversicherung ist die bessere und preiswertere Alternative.
7. Wann bekomme ich eine lebenslange Unfallrente?
Eine Unfallrente können Sie zusätzlich in Ihren Vertrag einschließen. Die vereinbarte Rentensumme wird monatlich als Ergänzung zu den sonstigen vereinbarten Kapitalleistungen ausgezahlt. Nach einem Unfallereignis erhalten Sie die Unfallrente lebenslänglich. Manche Versicherer erkennen Rentenansprüche schon ab einem Invaliditätsgrad in Höhe von 50% an.
8. Was ist der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften und Gemeinden ist eine Pflichtversicherung für alle Personen die in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Darüber hinaus sind Kinder in Kinderkrippen und Kindergärten sowie Schüler und Studenten versichert. Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber bzw. die zuständige Gemeinde. Versicherungsschutz besteht nur für Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Schul- oder Arbeitsweg.
Unfälle in der Freizeit sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert, dies kann nur durch eine private Unfallversicherung erfolgen. Die private Unfallversicherung bietet Ihnen weltweit 24 Stunden am Tag Unfallversicherungsschutz. Wichtig dabei zu wissen ist, dass die überwiegende Zahl der Unfälle in der Freizeit passiert. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel "Die richtige Unfallversicherung".
9. Was leistet die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfallereignissen und nicht bei einer allgemeinen Krankheit. Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn Sie durch ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Die Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalles verstirbt.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag einer unfallbedingten stationären Krankenhausbehandlung gezahlt.
Die Invaliditätsleistung wird in der Regel, je nach vertraglicher Vereinbarung als einmalige Kapitalleistung gezahlt. Wenn als Folge eines Unfalles Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt wird, liegt eine Invalidität vor. Sie erhalten bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität den dem Invaliditätsgrad entsprechenden Teil der Invaliditätssumme als Kapital ausgezahlt.
Die Unfallrente wird Ihnen in der vereinbarten Höhe bereits ab einem Invaliditätsgrad von mind. 50% monatlich ausgezahlt. Und das ein Leben lang.
Die Übergangsleistung in der individuell festgelegten Höhe wird erbracht, wenn nach Ablauf von drei bis sechs Monaten nach Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % besteht und diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat. Weitere Leistungen wie zum Beispiel die Erstattung von Bergungskosten, von Kosten einer kosmetischen Operation oder von Kurkosten nach einem Unfall können ebenfalls vereinbart werden, sind aber auch oftmals beitragsfrei mit eingeschlossen.
10. Welche Höhe der Absicherung ist für mich sinnvoll?
Eine generelle Empfehlung ist nur schwer abzugeben, da der Absicherungsbedarf unter anderem von den eigenen Vermögensverhältnissen und Ihrem bisherigen Lebensstandard abhängt. Das Wichtigste ist dabei, dass hohe Invaliditätsgrade gut abgesichert werden; andere Leistungen wie beispielsweise Todesfallleistung oder Krankenhaustagegeld können dagegen eher vernachlässigt werden.
Die Unfallversicherung ist für die Erhaltung Ihres Komforts in einer veränderten Lebenssituation wichtig. Für die Absicherung von Hinterbliebenen gibt es andere Versicherungsprodukte. Wenn Sie zum Beispiel eine hohe Todesfallleistung absichern möchten, empfehlen wir Ihnen eine Risikolebensversicherung und keine Unfallversicherung, da nur die Lebensversicherung auch den Todesfall durch Krankheit abdeckt.
Für jüngere Leute ohne anderweitige Vorsorge ist es im Rahmen einer Unfallversicherung empfehlenswert, das fünf- bis siebenfache Bruttoeinkommen bei Vollinvalidität abzusichern. Dabei ist eine hohe Progression (Tarifleistung) empfehlenswert, da nur die Vollinvalidität einer wirklich hohen Absicherung bedarf. Beispiel:
250.000 EUR Absicherung bei Vollinvalidität kann mit einer Grundsumme von 62.500 EUR und 400% Progression erreicht werden (400% von 62.500).