Unfallversicherung

 

Unfallversicherung

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Glück im Unglück: Sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls ab.

 

Retter in der Not – die richtige Unfallversicherung

31.08.2010

Erschreckend, aber wahr: Alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind 21.600 Unfälle pro Tag. Oft sind die Folgen so schwer, dass die Betroffenen ihren Beruf nicht weiter ausüben können. Die finanziellen Folgen des Unfalls kann aber der richtige Versicherungsschutz auffangen.

Vor einem Schicksalsschlag ist man in keiner Lebenssituation gefeit. Verunglückt man bei der Arbeit, auf dem Weg, im Straßenverkehr oder im eigenen Garten, kommt es auf die Schwere der Verletzungen und besonders auf die Folgen an. Wer mit ein paar Pflastern und dem Schrecken davon kommt, kann von Glück reden. Bleibende Schäden führen ohne die geeignete Unfallversicherung allerdings schnell zur finanziellen Tragödie.

 

Ein Großteil der Bevölkerung ist pflichtversichert. Erweiterten Schutz genießt, wer Inhaber der privaten Unfallversicherung ist – vor allem außerhalb der Arbeitszeit – wo die gesetzliche Variante generell nicht leistet.

 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung

 

Wer pflichtversichert ist, erhält während der Arbeitszeit sowie in der Schule und auf den Wegen gesetzlichen Versicherungsschutz. Im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten dient die gesetzliche Unfallversicherung der Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Versicherten mit geeigneten Mitteln. Eingegliedert sind daher Beschäftigte, Auszubildende, Landwirte und Pflegepersonen; ebenso wie Schüler, Studenten und Kinder, die eine Kindertagestätte oder einen Kindergarten besuchen. Außerdem leistet sie für Helfer bei Unglücksfällen, im Zivilschutz oder im Katastrophenschutz. Unternehmer, Selbständige oder Freiberufler und mitarbeitende Ehegatten sind nicht automatisch unfallversichert, können aber freiwillig in die gesetzliche Unfallversicherung eintreten.

 

Allerdings ist zu beachten, dass es im gesetzlichen Modell viele Ausnahmen gibt. Ein Arbeitsunfall ist nicht automatisch jeder Unfall, der bei der Arbeit, auf den Wegen oder am Ort der versicherten Tätigkeit passiert. Auch eine Erkrankung, die im Zusammenhang mit dem Beruf auftritt, wird unter Umständen nicht automatisch als Berufskrankheit angesehen. Ausschlaggebend ist eine Liste des Gesetzgebers, nach der nur bestimmte Krankheiten als solche Krankheiten in Frage kommen. An einige Diagnosen ist ein Mindestmaß an schädigender Einwirkung bestimmter Stoffe, wie beispielsweise Asbest, geknüpft. Bei anderen muss das Unfallopfer zur Aufgabe seiner bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit gezwungen worden sein, z.B. wenn der Geschädigte sich durch seine Arbeit eine chronische Hauterkrankung zuzieht.

 

Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Unfallversicherung in Fällen greift, in denen ein Unfall zugrunde liegt. Dazu zählen auch Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch übermäßige Kraftanstrengung des Versicherten verursacht wurden. Zudem gelten auch Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist als Unfall. Bei Schlaganfall oder Bandscheibenvorfall hingegen wird nicht geleistet, weil keine direkte Einwirkung von außen vorliegt. Ferner werden Kosten aus Unfällen nicht übernommen, die durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen, Drogeneinfluss oder alkoholbedingt eingetreten sind.

 

Wenn Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, müssen Ärzte, Krankenkassen und Unternehmer dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Betroffene Versicherte können auch selbst einen Antrag stellen. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft anschließend den Fall – dabei kann ihr Ergebnis auch von der Diagnose des ärztlichen Gutachtens abweichen.

 

 

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

 

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen. Insbesondere fallen folgende Leistungen darunter:

 

  • Heilbehandlungen: Kosten für die ärztliche Behandlung und die erforderlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie für Aufenthalte im Krankenhaus werden übernommen. Die Dauer ist dabei nicht relevant.
  • Verletztengeld: Gezahlt werden 80 Prozent des entgangenen Bruttoentgelts bis maximal zur Höhe des Nettolohns - soweit und solange kein Lohn gezahlt wird. Die maximale Leistungsdauer beträgt 78 Wochen.
  • Berufshilfe: Wenn der Versicherte nach einem Unfall oder wegen einer Berufskrankheit dem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, besteht ein Anspruch auf berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation. Dazu gehören beispielsweise die Umschulung oder die Ausbildung in einem anderen Beruf. Während der Ausbildungs- bzw. Umschulungszeit besteht Anspruch auf Übergangsgeld, wenn die Person kein Arbeitsentgelt erhält.
  • Leistungen zur sozialen Rehabilitation: insbesondere Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, psychosoziale Betreuung und Rehabilitationssport.
  • Verletztenrente: Versicherer gewähren eine Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit um 20 Prozent oder mehr für mindestens 26 Wochen gemindert wird. Die Höhe der Verletztenrente richtet sich nach dem Minderungsgrad der Erwerbsfähigkeit und nach dem Verdienst vor dem Arbeitsunfall.
  • Pflegegeld: Gerät der Betroffene nach dem Unfall in die Pflegebedürftigkeit, besteht neben der Unfallrente auch Anspruch auf Pflegeleistungen oder Pflegegeld.
  • Sterbegeld: Stirbt der Versicherte durch einen Unfall, erhalten die Hinterbliebenen 1/7 der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße als Sterbegeld.
  • Hinterbliebenenrente: Kommt der Ehepartner durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zu Tode, gewährt die Unfallversicherung eine Hinterbliebenenrente. Ihre Höhe richtet sich nach Alter, Erwerbs- bzw. Berufsfähigkeit und der Zahl der Kinder.
  • Waisenrente: Werden von dem Versicherten im Todesfall Kinder unter 18 Jahren hinterlassen, so erhalten sie eine Waisenrente. Halbwaisen erhalten 20 Prozent des Jahresverdienstes des Verstorbenen, Vollwaisen 30 Prozent des Jahresverdienstes.
  • Rentenabfindung: Wenn die Erwerbsfähigkeit des Verletzten um 40 Prozent oder mehr gemindert ist und das 18. Lebensjahr vollendet wurde, kann auf Antrag die halbe Rente als Abfindung für zehn Jahre ausgezahlt werden. Mit Beginn des 11. Rentenjahres zahlt die Unfallversicherung wieder die volle Rente.

 

Stütztatbestand

 

Hatte ein Versicherter bereits einen Arbeitsunfall mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von zehn Prozent und tritt ein neuer Versicherungsfall hinzu, ergibt sich ein sogenannter Stütztatbestand. Beispiel: Wenn zwei verschiedene Versicherungsfälle mit einer jeweiligen MdE von fünfzehn Prozent eintreten, erhält der Versicherte beide Renten. Die entstehenden Ansprüche stützen sich. Fällt einer durch Besserung weg, endet auch der andere.

 

 

Gründe für den Verlust des Versicherungsschutzes

 

Ein möglicher Grund für den Verlust des Versicherungsschutzes ist die Abweichung vom Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder die längere Unterbrechung des Weges. Der Unfallversicherungsschutz kann auch durch den Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln gefährdet werden.

 

 

Private Unfallversicherung

 

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zwar umfassenden Schutz mit zahlreichen Folgeleistungen, wenn etwas passiert – allerdings nur, wenn der Unfall während der Arbeit, in der Schule oder auf den Wegen dazwischen passiert.

 

Die meisten Unfälle passieren jedoch im Haushalt oder bei privaten Aktivitäten. Nur wer privat unfallversichert ist, besitzt dann ausreichend Versicherungsdeckung – weltweit und rund um die Uhr. Wichtig ist diese Maßnahme vor allem für Kinder, Hausfrauen und Selbständige, die nicht in die gesetzliche Unfallversicherung eintreten können.
Schnell kann es passieren, dass jemand beim Gang in den Keller auf der Treppe ausrutscht und nach dem Fehltritt folgenschwere Verletzungen davonträgt. In diesem Fall gewährt die Versicherung Invaliditätsleistungen. Auch wenn ein Familienvater am Wochenende auf einer Bergtour abrutscht und sich ein Bein bricht, kommt die private Unfallversicherung zu Hilfe. Sie zahlt sowohl die Rettungskosten als auch den Transport ins Krankenhaus, wie die zusätzlichen Heilungsmaßnahmen. Ohne die richtige Versicherung, die die finanziellen Leistungen übernimmt, würde das schnell teuer werden.

 

 

Höhe der Leistungen

 

Wie viel die Versicherung im Unglücksfall zahlt, richtet sich zum einen nach der vereinbarten Versicherungssumme und zum anderen nach dem erlittenen Invaliditätsgrad. Anhand einer Tabelle, der sogenannten Gliedertaxe, weisen die Versicherer jedem Körperteil einen bestimmten Prozentwert zu. Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entspricht zum Beispiel der Verlust der Funktion eines Auges einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, beim Daumen sind es 20 Prozent, bei einem ganzen Arm 70 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 100.000 Euro fließen somit anteilig 50.000 Euro für das verlorene Auge, 20.000 Euro für den Daumen und 70.000 Euro für den Arm. Erleidet der Versicherte mehrere Verluste, z.B. Arm und Auge, werden die Prozente addiert. Mehr als 100 Prozent Invalidität kann man allerdings nicht erreichen.

 

 

Zusatzleistungen

 

Neben den Rund-um-die-Uhr-Leistungen, die der gesetzlichen Variante entsprechen, bieten Versicherungen eine Vielzahl von Zusatzleistungen an. Beispielsweise Krankenhaustagegeld, Kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurkostenhilfe oder im schlimmsten Fall ein fester Kapitalbetrag als Leistungen im Todesfall nach einem Unglück. Der konkrete Leistungsumfang der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften unterscheidet sich erheblich. Daher lohnt sich vor dem Abschluss ein genauer Vergleich der Unfallversicherung.

 

 

Progressionsvereinbarung

 

Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Vereinbart man beispielsweise eine 500-prozentige Progression und tritt eine 100-prozentige Invalidität ein, so würde das Fünffache der Versicherungssumme gezahlt werden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften kostet das den Versicherten nur einen geringen Mehrbetrag.

 

 

Übergangsleistung bei Invalidität

 

Da nach den gängigen Versicherungsbedingungen eine Invaliditätsleistung i.d.R. erst frühestens nach zwölf Monaten verlangt werden kann, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Übergangsleistung bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu vereinbaren. Damit wird der Finanzbedarf über diesen Zeitraum hinweg gedeckt.

 

 

Unfall-Tagegeld für Selbständige

 

Wer sein eigener Chef ist, hat nicht nur viele Freiheiten, sondern trägt auch Risiken. Fällt ein Freiberufler oder Unternehmer auch nur einen Tag aus, muss er die finanziellen Verluste in Kauf nehmen. Mit einer Unfall-Tagegeld-Absicherung kann er dies umgehen. Die Leistung wird entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ausgezahlt.

 

 

Seniorenpolicen

 

Wer sich im fortgeschrittenen Alter befindet, sollte außerdem über den Abschluss sogenannter Seniorenpolicen nachdenken. Darunter fallen zeitlich befristete Serviceleistungen wie beispielsweise Hausbesorgungen, Hausputz und Essen auf Rädern, die ein älterer Mensch nach einem Unfall oft schlecht selbst erledigen kann.

 

 

Speziell zugeschnittene Unfallversicherungen

 

In Verbindung mit der Kfz-Versicherung kann jeder Halter auch eine Unfallversicherung abschließen. Der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung ist wenig sinnvoll, da diese Risiken bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Für den Fahrer kann hingegen bei einem selbst verschuldeten Unfall eine Versicherungslücke entstehen. Die private Unfallversicherung schützt in diesem Fall. Auch Schiffsbesitzer können ihre Passagiere in der sogenannten Boots-Insassenversicherung für die Folgen eines Unfalles absichern.

 

Für Vielreisende bieten Versicherungsunternehmen spezielle Reiseunfallversicherungen an, die dann z.B. den Rücktransport nach einem Skiunfall mit dem Hubschrauber übernehmen.

 

Manche Kreditkartenunternehmen bieten als Zusatzleistung - meist gegen eine höhere Kreditkartengebühr - eine Unfallversicherung für den Karteninhaber und seine Familienmitglieder an. Allerdings sollte man sich genau über den Umfang des Versicherungsschutzes und die Versicherungssumme erkundigen, da die Konditionen der einzelnen Kreditkartenunternehmen oft sehr unterschiedlich sind.

 

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Ich hab endlich mehr Zeit mich um meine Finanzen und Altersvorsorge zu kümmern und muss dabei nicht mehr nur blind einem Berater vertrauen. Klaus H. (55), Unternehmer, Rosenheim

Früher musste ich immer einen Makler oder Bankberater aufsuchen, um nicht allein entscheiden zu müssen. Mit FinanceScout24 schaff ich das heut auch allein! Sanne L. (29), Hausfrau, Bonn

 

Haftpflichtversicherung

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