Stütztatbestand
Hatte ein Versicherter bereits einen Arbeitsunfall mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von zehn Prozent und tritt ein neuer Versicherungsfall hinzu, ergibt sich ein sogenannter Stütztatbestand. Beispiel: Wenn zwei verschiedene Versicherungsfälle mit einer jeweiligen MdE von fünfzehn Prozent eintreten, erhält der Versicherte beide Renten. Die entstehenden Ansprüche stützen sich. Fällt einer durch Besserung weg, endet auch der andere.
Gründe für den Verlust des Versicherungsschutzes
Ein möglicher Grund für den Verlust des Versicherungsschutzes ist die Abweichung vom Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder die längere Unterbrechung des Weges. Der Unfallversicherungsschutz kann auch durch den Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln gefährdet werden.
Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zwar umfassenden Schutz mit zahlreichen Folgeleistungen, wenn etwas passiert – allerdings nur, wenn der Unfall während der Arbeit, in der Schule oder auf den Wegen dazwischen passiert.
Die meisten Unfälle passieren jedoch im Haushalt oder bei privaten Aktivitäten. Nur wer privat unfallversichert ist, besitzt dann ausreichend Versicherungsdeckung – weltweit und rund um die Uhr. Wichtig ist diese Maßnahme vor allem für Kinder, Hausfrauen und Selbständige, die nicht in die gesetzliche Unfallversicherung eintreten können.
Schnell kann es passieren, dass jemand beim Gang in den Keller auf der Treppe ausrutscht und nach dem Fehltritt folgenschwere Verletzungen davonträgt. In diesem Fall gewährt die Versicherung Invaliditätsleistungen. Auch wenn ein Familienvater am Wochenende auf einer Bergtour abrutscht und sich ein Bein bricht, kommt die private Unfallversicherung zu Hilfe. Sie zahlt sowohl die Rettungskosten als auch den Transport ins Krankenhaus, wie die zusätzlichen Heilungsmaßnahmen. Ohne die richtige Versicherung, die die finanziellen Leistungen übernimmt, würde das schnell teuer werden.
Höhe der Leistungen
Wie viel die Versicherung im Unglücksfall zahlt, richtet sich zum einen nach der vereinbarten Versicherungssumme und zum anderen nach dem erlittenen Invaliditätsgrad. Anhand einer Tabelle, der sogenannten Gliedertaxe, weisen die Versicherer jedem Körperteil einen bestimmten Prozentwert zu. Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entspricht zum Beispiel der Verlust der Funktion eines Auges einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, beim Daumen sind es 20 Prozent, bei einem ganzen Arm 70 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 100.000 Euro fließen somit anteilig 50.000 Euro für das verlorene Auge, 20.000 Euro für den Daumen und 70.000 Euro für den Arm. Erleidet der Versicherte mehrere Verluste, z.B. Arm und Auge, werden die Prozente addiert. Mehr als 100 Prozent Invalidität kann man allerdings nicht erreichen.
Zusatzleistungen
Neben den Rund-um-die-Uhr-Leistungen, die der gesetzlichen Variante entsprechen, bieten Versicherungen eine Vielzahl von Zusatzleistungen an. Beispielsweise Krankenhaustagegeld, Kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurkostenhilfe oder im schlimmsten Fall ein fester Kapitalbetrag als Leistungen im Todesfall nach einem Unglück. Der konkrete Leistungsumfang der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften unterscheidet sich erheblich. Daher lohnt sich vor dem Abschluss ein genauer Vergleich der Unfallversicherung.
Progressionsvereinbarung
Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Vereinbart man beispielsweise eine 500-prozentige Progression und tritt eine 100-prozentige Invalidität ein, so würde das Fünffache der Versicherungssumme gezahlt werden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften kostet das den Versicherten nur einen geringen Mehrbetrag.
Übergangsleistung bei Invalidität
Da nach den gängigen Versicherungsbedingungen eine Invaliditätsleistung i.d.R. erst frühestens nach zwölf Monaten verlangt werden kann, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Übergangsleistung bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu vereinbaren. Damit wird der Finanzbedarf über diesen Zeitraum hinweg gedeckt.
Unfall-Tagegeld für Selbständige
Wer sein eigener Chef ist, hat nicht nur viele Freiheiten, sondern trägt auch Risiken. Fällt ein Freiberufler oder Unternehmer auch nur einen Tag aus, muss er die finanziellen Verluste in Kauf nehmen. Mit einer Unfall-Tagegeld-Absicherung kann er dies umgehen. Die Leistung wird entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ausgezahlt.
Seniorenpolicen
Wer sich im fortgeschrittenen Alter befindet, sollte außerdem über den Abschluss sogenannter Seniorenpolicen nachdenken. Darunter fallen zeitlich befristete Serviceleistungen wie beispielsweise Hausbesorgungen, Hausputz und Essen auf Rädern, die ein älterer Mensch nach einem Unfall oft schlecht selbst erledigen kann.
Speziell zugeschnittene Unfallversicherungen
In Verbindung mit der Kfz-Versicherung kann jeder Halter auch eine Unfallversicherung abschließen. Der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung ist wenig sinnvoll, da diese Risiken bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Für den Fahrer kann hingegen bei einem selbst verschuldeten Unfall eine Versicherungslücke entstehen. Die private Unfallversicherung schützt in diesem Fall. Auch Schiffsbesitzer können ihre Passagiere in der sogenannten Boots-Insassenversicherung für die Folgen eines Unfalles absichern.
Für Vielreisende bieten Versicherungsunternehmen spezielle Reiseunfallversicherungen an, die dann z.B. den Rücktransport nach einem Skiunfall mit dem Hubschrauber übernehmen.
Manche Kreditkartenunternehmen bieten als Zusatzleistung - meist gegen eine höhere Kreditkartengebühr - eine Unfallversicherung für den Karteninhaber und seine Familienmitglieder an. Allerdings sollte man sich genau über den Umfang des Versicherungsschutzes und die Versicherungssumme erkundigen, da die Konditionen der einzelnen Kreditkartenunternehmen oft sehr unterschiedlich sind.
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