300 Millionen Dollar für einen Po – höher als Pop-Diva Jennifer Lopez hat wohl niemand seinen Allerwertesten versichert. Dagegen nehmen sich die 3,5 Millionen Pfund Versicherungssumme für David Beckhams Kicker-Beine geradezu bescheiden aus. Für Popstars, Models oder Profi-Sportler ist es selbstverständlich, den eigenen Körper gut zu versichern. Doch auch für Durchschnittsbürger hat ein körperlicher Schaden oft schwere finanzielle Folgen, wenn beispielsweise nach einem Unfall die Wohnung barrierefrei umgebaut werden muss oder teure Reha-Maßnahmen anfallen.
Private Unfallversicherung abschließen
Glück im Unglück haben Unfallopfer, die rechtzeitig eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Wer nach einem Unfall bleibende Schäden davonträgt, erhält von der Versicherung einmalig eine größere Summe. Anders als bei privaten Kranken- oder Pflegezusatzpolicen schmälern etwaige Ansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung nicht die Auszahlung: „Die private Unfallversicherung zahlt stets zusätzlich zu anderen Versicherungen. Dazu zählt neben der gesetzlichen Unfallversicherung beispielsweise auch die gegnerische Haftpflicht“, bestätigt Karin Rüter de Escobar vom Branchenverband GDV.
Lieber mit Progression
Wie viel Geld im Unglücksfall fließt, richtet sich zum einen nach der vereinbarten Versicherungssumme, zum anderen nach dem Invaliditätsgrad. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung leistet die Unfallversicherung anteilig.
Beispiel: Bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 Euro und 20 Prozent Invalidität ergibt sich bei einem linearen Tarif ein Auszahlungsbetrag von 20.000 Euro, bei 60 Prozent werden 60.000 Euro ausgezahlt. Damit Sie vor allem bei schwerer körperlicher Beeinträchtigung gut abgesichert sind, empfiehlt sich jedoch statt des linearen Anstiegs ein sogenannter Progressionstarif. Hier steigt mit dem Invaliditätsgrad die Auszahlung überproportional bis auf ein Vielfaches der Versicherungssumme. Bei 60 Prozent könnten dann z.B. 80.000 Euro, bei 100 Prozent sogar 350.000 Euro fließen.
Gliedertaxe bestimmt Auszahlung
Den Invaliditätsgrad bestimmen die Versicherer anhand der sogenannten Gliedertaxe. In den Versicherungsbedingungen ist für jedes Körperteil ein bestimmter Prozentsatz festgelegt. Nach den Musterbedingungen der Deutschen Versicherungswirtschaft (siehe Tabelle) entspricht so der Verlust eines Auges einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, der kleine Finger ist dagegen nur fünf Prozent „wert“. Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Prozentwerte bis auf max. 100 Prozent Invalidität addiert. Die Tabellenwerte repräsentieren das gesetzliche Minimum, einzelne Gesellschaften leisten auch mehr. Für einen Chirurgen oder Goldschmied kann der Verlust des kleinen Fingers schwerer wiegen als für einen kaufmännischen Angestellten. Je nach Beruf lohnt es deshalb, nach modifizierten Gliedertaxen zu fragen.
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| | Körperteil | Prozentualer Grad der Behinderung | |
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Arm |
70% |
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Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks |
65% |
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Arm unterhalb des Ellenbogengelenks |
60% |
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Hand |
55% |
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Daumen |
20% |
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Zeigefinger |
10% |
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Anderer Finger |
5% |
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Bein über der Mitte des Oberschenkels |
70% |
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Bein bis zur Mitte des Oberschenkels |
60% |
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Bein bis unterhalb des Knies |
50% |
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Bein bis zur Mitte des Unterschenkels |
45% |
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Fuß |
40% |
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Große Zehe |
5% |
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Andere Zehe |
2% |
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Auge |
50% |
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Gehör auf einem Ohr |
30% |
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Geruchssinn |
10% |
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Geschmackssinn |
5% |
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