2. Welche Leistungen sind versichert?
Im Falle einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine einmalige Zahlung. Die Höhe der Invaliditätsleistung ist abhängig von Ihrem Invaliditätsgrad. Die Beurteilung des Invaliditätsgrades erfolgt anhand einer Tabelle, der sogenannten Gliedertaxe. Hier weisen die Versicherer jedem Körperteil einen bestimmten Prozentwert zu.
Beispielsweise kann der Verlust des Gehörs auf einem Ohr zu einem Invaliditätsgrad von 30% führen, gesetzt den Fall, es liegt eine 100-prozentige Gebrauchsminderung vor. Darüber wiederum entscheidet ein Arzt. Ist die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt, dann ermittelt sich die Invalidität als entsprechender Anteil des Invaliditätsgrades. Liegt eine Funktionseinschränkung bei mehreren Körperteilen vor, dann werden die Prozentsätze addiert, dürfen aber in ihrer Summe nie mehr als 100 Prozent übersteigen.
Mit der Invaliditätsleistung wird es Ihnen möglich sein, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Eventuell müssen Sie Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder Sie benötigen spezielle Hilfsmittel. Achten Sie darauf, die Höhe der Invaliditätsleistung nicht zu gering festzulegen. Wir empfehlen als Höhe den 2-3 fachen Jahresbruttoverdienst.
Kommen Sie durch einen Unfall zu Tode, können Sie eine Einmalzahlung, die sogenannte Todesfallleistung, an Ihre Hinterbliebenen vereinbaren.
Der Abschluss einer Unfallrente hingegen ist gründlich zu überlegen. Mit einer Unfallrente erhalten Sie dann eine monatliche Zahlung, wenn Ihr Invaliditätsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Wenn Sie berufstätig sind, bedenken Sie eher den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt nicht nur bei Unfall, sondern auch im Fall einer Krankheit.
Für Kinder wäre hingegen der Abschluss einer Unfallrente empfehlenswert. Kinder haben ja noch keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung.