3. Welche Leistungen können zusätzlich abgesichert werden?
Folgt nach Ihrem Unfall ein längerer Krankenhausaufenthalt und Sie haben zusätzlich die Option Krankenhaustagegeld im Vertrag eingeschlossen, erhalten Sie für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen, eine vereinbarte Geldsumme. Für Eltern ist der Einschluss von Rooming-In interessant. Muss Ihr Kind nach einem Unfall im Krankenhaus bleiben und Sie übernachten auch dort, zahlt die Versicherung einen Zuschuss für Sie.
Zusätzlich zum Krankentagegeld wird ein sogenanntes Genesungsgeld vereinbart. Dieses wird nach einem Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, die Sie im Krankenhaus verbringen mussten und für die Sie Krankentagegeld erhalten haben. Beachten Sie aber, dass das Genesungsgeld ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt wird.
Die Unfallversicherung erstattet auch Behandlungskosten von kosmetischen Operationen, sollten diese aufgrund eines Unfalls angeraten sein. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hier nur dann die Kosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Entstehen bei Ihrem Unfall sogenannte Bergungskosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze übernimmt die Versicherungsgesellschaft auch diese, wenn Sie dies in Ihrem Vertrag mit eingeschlossen haben. Dazu zählen dann auch die Kosten für den Rücktransport zu Ihrem Heimatort oder für die Überführung bei Todesfall im Ausland.