10 Tipps für 2010

Zehn Tipps

Zehn Tipps für 2010

07.01.2010


Was wäre der Jahresanfang ohne neue gesetzliche Regelungen? Auch in 2010 treten wieder einige wichtige Änderungen in Kraft. Was sich alles ändert und was der Verbraucher künftig in Sachen Finanzen beachten muss:

1)    Kfz-Versicherung
Bis zum 30. November kann die alte Kfz-Versicherung fristgerecht gekündigt werden. Darüber hinaus gibt es ab der Prämienerhöhung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Die Frist beginnt mit Erhalt des Schreibens.

2)    Steuerklasse
Ein Wechsel der Steuerklasse kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Um zum 1. Januar in eine andere Klasse zu kommen, muss bis zum 30. November der entsprechende Antrag beim Finanzamt eingereicht werden.

3)    Riester-Rente
Um die volle Förderung auszuschöpfen, kann die volle Zuzahlung für neue Riesterverträge noch bis zum 31. Dezember 2009  erfolgen.

4)    Riester-Rente
Wer bereits riestert und noch keinen sogenannten Dauerzulagenantrag für 2007 gestellt hat, sollte dies schnell nachholen. Denn nur so erhält er pro Jahr 154 Jahr Zulage und für kindergeldberechtigten Nachwuchs 185 Euro (vor 2008 geboren) bzw. 300 Euro Kindergeldzulage.


5)    Bürgerentlastungsgesetz
Ab 2010 können die Beiträge für die Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzbar. Wichtig für Privatversicherte: Abgesetzt werden kann nur der Versicherungsschutz, der nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht sowie die Beiträge für die mitversicherten Kinder.

6)    Konjunkturpaket II
Zu Beginn des neuen Jahres wird der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% gesenkt, zudem die Grundfreibeträge auf 8.004 Euro bei Ledigen und 16.008 Euro für Verheiratete angehoben. Weiteres Bonbon: die Verschiebung der Progressionsstufen.

7)    Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Stichwort Entgeltumwandlung: In bestehende bAV-Altersvorsorgeverträge kann der Arbeitnehmer bis zur Grenze von 2.592 Euro freiwillig aufstocken, um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. 

8)    Alterseinkünftegesetz
Mit diesem Gesetz führte die Bundesregierung die nachgelagerte Besteuerung von Renten ein. Ab Januar können die Beitragszahler zu gesetzlichen oder berufsständischen Rentenversicherungssystemen 70% statt bisher 68% steuerlich absetzen.


9)    Wohnungsbauprämie
Der Bausparer erhält auf seinen jährlichen Sparbetrag von bis zu 512 Euro (bei Ehepaaren 1.024 Euro) eine Wohnungsbauprämie von 8,8%. Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen dabei 25.600 Euro (Ehepaare 51.200 Euro) im Jahr nicht übersteigen. Die Wohnungsbauprämie beträgt maximal 45 Euro für Alleinstehende und 90 Euro für Ehepaare.


10)    Private Krankenversicherung (PKV)
Die Gesundheitsreform 2007 hat den Wechsel in die private Krankenkasse erschwert. Arbeitnehmer können erst in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren mehr als die Grenze beim Jahresentgelt (2009 waren es 48.600 Euro) verdient haben. Diese Wechselfrist endet am 31. Dezember 2009. 

Auffällig ist, dass die Bereitschaft, die Daten für einen solchen Vergleich bereitzustellen, rückläufig ist. Mussten im Vorjahr nur ein Dutzend Tarife verdeckt erhoben werden, waren es diesmal gleich 15 Versicherer mit zum Teil mehreren Tarifen. Als Datenverweigerer werden die Anbieter AachenMünchener, Adler, Allianz, Alte Leipziger, Continentale, Generali, Itzehoer, LSH, Mannheimer, Mecklenburgische, Münchener Verein, Rheinland, Signal Iduna, Universa und Württembergische genannt.

 

Finanztest hat nach eigenen Angaben für sieben Fälle mit unterschiedlichen Lebensumständen und Vertragsanforderungen die zehn günstigsten Tarife im Test herausgesucht und dabei festgestellt, dass fast jeder sparen kann.

 

Wer komfortabel im Internet sein Einsparpotenzial bei der Kfz-Versicherung errechnen will, um nicht jede Versicherung einzeln analysieren zu müssen, kann seine Daten in unserem Autoversicherungen Vergleich berechnen.

 

 

 

 

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