Schadensregulierung: So bekommen Sie Ihr Geld

Ein Unfall ist immer ein schlimmes Ereignis für Auto- oder Motorradfahrer. Auch wenn in den meisten Fällen nur Blechschaden entsteht, kann die Schadensregulierung zum großen Ärgernis nach dem Unfall werden. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema und erhalten praktische Tipps.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: March 22, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das sollten Sie bei der Schadensmeldung immer berücksichtigen

    • Geben Sie alles wahrheitsgemäß an.
    • Unterschlagen Sie keine Details.
    • Melden Sie Ihren Schaden am besten schon telefonisch und spätestens nach 14 Tagen schriftlich.
    • Ziehen Sie die Polizei hinzu, wenn es größere Sach- oder auch Personenschäden gibt.
    • Liefern Sie eine Unfallskizze mit.

    So gehen Sie nach dem Unfall vor

    1. Sichern Sie die Unfallstelle ab: Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. Versuchen Sie, das Fahrzeug aus der Gefahrenzone zu bewegen.
    2. Rufen Sie die 110 oder die 112 an, wenn es Verletzte gibt: Die Polizei sollten Sie ohnehin für die Aufnahme des Unfalls anrufen. Die 110 sowie die 112 können Sie jederzeit kostenlos mit dem Smartphone anrufen, auch ohne Guthaben bei Prepaidgeräten oder ohne SIM-Karten.
    3. Dokumentieren Sie den Unfall: Notieren Sie Anschrift, Versicherung und Kennzeichen der anderen am Unfall Beteiligten, schreiben Sie Namen und Anschrift von möglichen Zeugen auf. Schreiben Sie einen kurzen Unfallbericht und lassen Sie ihn von den Beteiligten möglichst unterschreiben.
    4. Schadensmeldung: Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung.

    24 Stunden Hotline verfügbar

    Die meisten Versicherer haben eine Hotline für die Schadensmeldung eingerichtet und sind darüber 24 Stunden täglich erreichbar.

    Versicherer e.V. als Alternative

    Über den Zentralruf der Versicherer e.V. können Sie Schäden an Ihrem Auto ebenfalls melden. Wichtige Voraussetzung ist, dass Sie den Namen sowie die Anschrift der gegnerischen Versicherung oder das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners kennen. Die Nummer lautet: 0800 / 250 2600.

    Umgehende Schadensmeldung

    Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, ist es zunächst wichtig, für die Sicherheit am Unfallort zu sorgen. Erst wenn die Unfallstelle ausreichend gesichert ist, können Sie zur Dokumentation des Geschehens übergehen. Haben Sie alle Einzelheiten zum Unfall registriert, mögliche Zeugen aufgenommen sowie die Adressen von Beteiligten und deren Versicherungen gesammelt, melden Sie den Schaden unverzüglich an Ihre Versicherung.

    Empfehlenswert ist es, den Versicherer sofort anzurufen. Auf diese Weise erfährt die Versicherung schon sehr früh von dem von Ihnen verursachten Schaden und Sie können erste Details liefern. Ein Anruf kann zudem sinnvoll sein, damit Sie die Versicherung über Ihre Rechte informiert oder Tipps gibt, was noch zu tun ist.

    Wichtig ist, dass der Schaden ebenso schriftlich gemeldet wird. Erst dann kann die Versicherung mit der Arbeit beginnen, den Unfallhergang untersuchen und die Schadensregulierung starten. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie den Schaden melden, desto früher kann die Versicherung mit der Regulierung beginnen.

    Manche Versicherungen lassen sich bei der Schadensregulierung gerne etwas Zeit, weil die Regulierung mit Kosten verbunden ist, die sie tragen muss. Die Zeit nutzt die Versicherung, um genau zu ermitteln, welche Posten sie übernehmen muss und ob sie überhaupt zur Schadensregulierung verpflichtet ist.

    Was muss die Schadensmeldung beinhalten?

    Folgende Aspekte sollte Ihre Schadensmeldung beinhalten:

    • Unfallort
    • Tag und Uhrzeit
    • Namen, Anschrift und Versicherung der Beteiligten
    • Fotos von der Unfallstelle und den Sachschäden
    • Unterschrift von Zeugen
    • Unterschrift von Beteiligten
    • Unfallskizze
    • Versicherungsnummer
    • kurze, präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs
    • Zeitpunkt des Schadens
    • Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände bzw. der benötigten Leistung
    • gegebenenfalls Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände
    • bei einem Unfall als Ursache: Schadensmeldung an die Unfall­versicherung

    Standard-Unfallbericht bereit legen

    Es ist empfehlenswert, immer einen vorgefertigten Standard-Unfallbericht im Auto zu haben. Nach einem Unfall sind die meisten Beteiligten aufgeregt und vergessen viele Details. Im Formular für den Unfallbericht sind alle Aspekte übersichtlich angeordnet und müssen nur noch ausgefüllt werden.

    Schadenregulierung selbst beantragen

    Achten Sie darauf, dass Sie die Regulierung des Schadens selbst in die Wege leiten. Ein Schadenservice der gegnerischen Versicherung ist nicht sinnvoll, da diese versuchen wird, im Sinne des Unfallgegners zu handeln. Dadurch können Ihnen Nachteile bei der Regulierung entstehen.

    Sind Unterschriften von Zeugen sinnvoll?

    Wenn es zu Streitfällen mit der gegnerischen Versicherung kommt, können Zeugenaussagen oder ein bestätigter Unfallbericht für Abhilfe sorgen. Versuchen Sie deshalb nach einem Unfall, mögliche Zeugen zu finden, die Ihnen ihren Namen sowie die Anschrift hinterlassen. Diese Zeugen können auch später von der Polizei oder der Versicherung befragt werden.

    Fotos sind immer hilfreich

    Es ist immer sinnvoll, der Schadensmeldung Fotos vom Unfallort beilzulegen. So kann es vorkommen, dass die beschädigten Fahrzeuge schnell von der Straße geräumt werden. Mit Ihren Bildern sorgen Sie dafür, dass die Autoversicherung den Unfallhergang besser nachvollziehen und die Schadensregulierung schneller in die Wege leiten kann.

    Allgemeine Informationen

    Schadensregulierung bedeutet im wörtlichen Sinn, dass ein Schaden nach einem Unfall geregelt wird. Diese Regulierung besteht darin, dass eine Versicherung die Kosten, die durch einen Schaden ihres Versicherten entstanden sind, übernimmt. Hierzu zählen Personen- oder Sachschäden.

    Mithilfe einer Versicherungspolice wird vertraglich festgelegt, bis zu welcher Höhe die Schadensregulierung erfolgen kann.

    Bei einer reinen Haftpflichtversicherung deckt die Kfz-Versicherung die Schäden, die der Versicherungsnehmer an anderen Sachen oder Personen mit seinem Kfz verursacht. Umfasst der Versicherungsschutz eine Teil- oder Vollkasko, trägt die Versicherung auch Schäden am eigenen Auto oder je nach Umfang der Police auch an der eigenen Person sowie Insassen.

    Pflichten der Kfz-Versicherung

    Die Versicherung verpflichtet sich zur Regulierung der in der Police festgehaltenen Schadensarten. Im Gegenzug muss der Versicherte ebenfalls seinen Pflichten nachkommen.

    Nicht zwingend eine Versicherung zur Regulierung nötig

    Nach einem Unfall muss nicht immer eine Versicherung für die Regulierung aufkommen. Handelt es sich zum Beispiel um geringe Blechschäden, ohne dass Personen zu Schaden gekommen sind, können sich die Unfallgegner auch auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zur Regulierung des Schadens einigen.

    Eine Einigung ohne Versicherung kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der verursachte Schaden geringer als die zu zahlende Selbstbeteiligung ist. Gleiches gilt für Schäden, die knapp über der Selbstbeteiligung liegen, die Police aber durch eine Änderung der Schadensfreiheitsklasse verteuern würden.

    Diese gibt Auskunft über die unfall- und schadenfrei gefahrenen Jahre und beeinflusst den Beitrag der Kfz-Versicherung. Je weniger Schadensfälle gemeldet werden, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse und umso niedriger der Versicherungsbeitrag.

    Bei Unfällen mit größeren Schäden oder Personenschäden sollten Sie auf jeden Fall immer Ihre Versicherung hinzuziehen, um sich vor hohen Kosten zu schützen, die bei Forderungen der Unfallgegner auf Sie zukommen können.

    Schadensregulierung in der Haftpflicht

    Die Versicherung übernimmt bei der Kfz-Haftpflicht die Schadensregulierung für Schäden, die der Versicherte selbstverschuldet Dritten oder deren Eigentum zufügt. Die Regulierung der Schäden wird bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme übernommen.

    Ein Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto beim Ausparken an einen anderen PKW und zerkratzen den Lack. Meldet der andere Autofahrer den Schaden, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung.

    Voraussetzung für die Leistungen der Haftpflicht

    Damit die Versicherung die Schäden im Rahmen der Haftpflicht reguliert, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

    1. Kein Vorsatz: Der Versicherte darf den Schaden nicht vorsätzlich verursacht haben. Einschränkungen der Versicherungsleistung sind schon bei grober Fahrlässigkeit möglich.
    2. Fristgerechte Schadensmeldung: Die Versicherung muss innerhalb von 14 Tagen über den entstandenen Schaden informiert werden. So ist es zumindest in einem Großteil der Kfz-Versicherungspolicen festgelegt.
    3. Anerkennung des Schadens: Erst wenn der Schaden von der Versicherung anerkannt wurde, kann die Schadensregulierung beginnen. Versicherungen beauftragen meist Gutachter, die sich den entstandenen Schaden anschauen. Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet die Versicherung über die Regulierung.

    Teil- und Vollkaskoversicherung

    Teil- und Vollkaskoversicherung decken nicht nur Schäden ab, die durch den Versicherten an anderen Personen oder Fahrzeugen entstanden sind, sondern übernehmen auch die Schadensregulierung bei Schäden am eigenen Fahrzeug.

    Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Elementarschäden sowie Schäden durch Wildunfälle und Diebstahl ab. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich Schäden durch Eigenverschulden und Vandalismus. Einige Policen übernehmen sogar die Kosten, wenn der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert ist.  

    Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht sollten Versicherungsnehmer mit Teil- oder Vollkasko nicht zu lange mit der Schadensmeldung warten. Ebenso muss die Versicherung den Schaden anerkennen und davon überzeugt werden, dass kein Vorsatz vorliegt. Ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden gilt als Ausschlusskriterium für die Schadensregulierung.

    Pflichten des Versicherten

    Jeder Versicherungsnehmer ist laut Versicherungsvertragsgesetz dazu verpflichtet, immer die Wahrheit anzugeben und Änderungen sofort zu melden. Für die Schadensregulierung gelten folgende Pflichten:

    1. Anzeigepflicht: Sobald ein Schaden eingetreten ist und der Versicherte davon weiß, muss er ihn bei der Versicherung anzeigen. Manche Versicherer geben für die Meldung eine Frist von einer Woche, manche zwei Wochen. Empfehlenswert ist es, nach einem Unfall oder Schaden sofort bei der Versicherung anzurufen, um der Anzeigepflicht nachzukommen. Zur Meldung des Schadens gehört auch die Dokumentation des Unfallorts. Wichtig ist, dass das Schaden unverändert gelassen wird, bis die Versicherung sich selbst ein Bild davon machen kann.
    2. Aufklärungspflicht: Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, alle nötigen Informationen zur Schadensaufklärung bereitzustellen. Zur Aufklärungspflicht gehört es außerdem, die Ursache oder den Umfang des Schadens genau zu übermitteln. Die Ursachen und der Umfang werden ausführlich im Schadensbericht übermittelt.

    Keine Unterschlagung oder Falschangaben

    Versicherungsnehmer sollten im Schadensbericht keine Informationen unterschlagen oder bewusst falsche Angaben machen. Damit riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall übernimmt die Versicherung den Schaden nicht und es droht zusätzlich eine Anzeige.

    Rechte des Versicherten

    Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstandenen Schäden übernehmen. Dabei kann es sich um viele verschiedene Posten handeln. Mögliche Leistungen, die einem Geschädigten zustehen:

    • Reparaturen: Nach einem Unfall steht es dem Geschädigten zu, dass sein Fahrzeug wieder instand gesetzt wird. Die Kosten können dabei über 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. Das Besondere daran: Der Geschädigte kann sich die von einem Gutachter festgestellte Schadenssumme für eine fällige Reparatur auch auszahlen lassen, ohne dass er sein Auto dafür repariert. Liegen die Kosten für eine nötige Reparatur oder Instandsetzung über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für eine Anschaffung eines gleichwertigen PKW.
    • Erstattung bei Wertminderung: Selbst wenn ein Unfallfahrzeug repariert wurde, hat es meist einen geringeren Wert als vorher. Diese Wertminderung wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Der Geschädigte hat das Rechte diese einzufordern.
    • Erstattung der Heilungskosten: Wenn jemand bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, hat er das Recht auf eine Kostenerstattung der Heilungskosten durch die gegnerische Versicherung.
    • Schmerzensgeld: Ist der Geschädigte durch den Unfall gesundheitlich beeinträchtigt, hat er das Recht, Schadensersatz einzufordern.
    • Kosten für Rechtsanwälte: Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners in der Regel dessen Kosten übernehmen.
    • Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs: Der Geschädigte hat ein Recht darauf, dass die Versicherung des Gegners die Abschleppkosten trägt.
    • Kosten für Sachverständige: Nach einem Unfall kann der Geschädigte einen Sachverständigen oder Gutachter seiner Wahl zur Schadensfeststellung beauftragen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

    Keine Bagatellschäden

    Bagatellschäden werden in der Regel nicht geltend gemacht.

    Von einem Bagatellschaden wird gesprochen, wenn beispielsweise infolge eines Rangierunfalls oberflächliche Lackschäden an einem Fahrzeug entstehen. In der Regel sind dies Kratzer, Dellen oder Schrammen.

    Klagemöglichkeit bei verzögerter Schadensregulierung

    In manchen Fällen kann es vorkommen, dass sich eine Versicherung unverhältnismäßig viel Zeit lässt, um entstandene Schäden zu regulieren. In diesen Fällen haben Verbraucher die Möglichkeit, zu klagen oder von der Versicherung einen Abschlag zu fordern.

    Allerdings müssen Verbraucher bis zur Klageerhebung oder Forderung von Abschlägen ein wenig Geduld mitbringen. Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, bei Unfällen zuerst die Polizeiakten anzufordern sowie Unfälle genau nachzuvollziehen. Üblicherweise sollten diese Prüfungen die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten.

    Grundsätzlich gilt: Wenn die Versicherung alle nötigen Erhebungen durchgeführt hat, ist sie zur Zahlung verpflichtet

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