Anlegerschutz: Was ist das?

Der Anlegerschutz ist ein Oberbegriff für Maßnahmen, die zum Schutz von kleinen und mittleren Privatanlegern getroffen werden. Sie sollen bei der Kapitalanlage vor Betrug, irreführenden Angeboten sowie vor Übervorteilung durch die Anbieter bewahrt werden. Das Prinzip des Anlegerschutzes findet Anwendung in zahlreichen Gesetzen sowie Institutionen. Ein gesetzlicher Rahmen wurde in Deutschland zum Beispiel mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz und vielen weiteren Regelungen geschaffen. Die Bankenaufsicht BaFin kümmert sich um die Einhaltung von Richtlinien, mit deren Hilfe Anleger geschützt werden sollen.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der Graue Kapitalmarkt bietet Privatkunden viele verschiedene Möglichkeiten der Geldanlage. Auch Startups oder mittelständische Unternehmen greifen auf das Portfolio des Grauen Kapitalmarkts zurück. Dabei handelt es sich um gängige Investitionsmöglichkeiten in Wertpapiere, Fonds, Immobilien oder Edelmetalle.

    Im Gegensatz zum „Weißen Kapitalmarkt“, der von der staatlichen Finanzaufsicht sowie anderen Regelungen begrenzt wird, ist der Graue Kapitalmarkt weniger Begrenzungen erlegen. Dennoch sind alle in dessen Rahmen getätigte Geschäfte legal. Als Grauer Kapitalmarkt wird der nicht regulierte aber dennoch legale Teil des Kapitalmarkts bezeichnet, dessen Anbieter nicht der staatlichen Aufsicht unterliegen und somit nur ein geringes Maß an gesetzlichen Vorgaben erfüllen müssen. 

    Für Verbraucher bietet sich somit eine gute Möglichkeit, um Geld renditestark anzulegen. Allerdings sind sie durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Angeboten sowie Anbietern überfordert und zugleich weniger geschützt, da zum Beispiel eine einheitliche Aufsicht fehlt. Durch den verstärkten Anlegerschutz soll es privaten Anlegern deshalb leichter und sicherer gemacht werden, auf dem Grauen Kapitalmarkt zu investieren.

    Welche Gefahren drohen mir als Anleger?

    Private Anleger benötigen in der Regel einen höheren Schutz als institutionelle oder professionelle Anleger. So verfügen sie bei weitem nicht über das profunde Wissen über Geldanlageprodukte und Anbieter wie Profis. Zudem kann es durch das Verhalten des Börsenpublikums bei Hoffnungen, Ängsten oder Vermutungen zu übertriebenen Kursreaktionen kommen. Stimmungen, Meinungen oder auch Gerüchte können irrationale Entscheidungen sowie nicht unbegründbare Kursbewegungen auslösen.

    Zugleich sind die Risiken bei der Kapitalanlage auf dem Grauen Markt deutlich höher, weshalb ein erhöhter Schutz für Anleger erforderlich ist.

    Mögliche Gefahren sind:

    • Zusatzkosten: Auf den ersten Blick sind zusätzliche Kosten bei Finanzprodukten auf dem Grauen Markt häufig nicht erkennbar. Private Anleger können jedoch Verluste erzielen, wenn sie später hohe Abschlussprovisionen zahlen müssen oder Gebühren für Verwaltung sowie Beratung fällig werden.
    • Undurchsichtige Angebote: Manche Angebote auf dem Grauen Markt versprechen zwar zunächst eine sehr hohe Rendite, weisen jedoch ein sehr hohes Risiko auf. Unseriöse Anbieter verschweigen häufig derartige Risiken, um schnell möglichst viel Kapital einzusammeln.
    • Unzureichendes Fachwissen: Die meisten Privatanleger sind der Auffassung, dass sie auf dem Finanzmarkt Bescheid wissen. Allerdings sind sie in den seltensten Fällen mit allen Details der Finanz- und Anlageprodukte vertraut. Somit sind sie Anbietern und deren Aussagen geradezu ausgeliefert.

    Große Gefahren können durch Verluste ausgehen, die Anleger mit Fonds oder Unternehmensbeteiligungen machen, deren geplante Gewinne für die Altersversorgung verwendet werden sollten. Wird das eingesetzte Kapital ohne Gewinn zerstört, ist damit zugleich die Absicherung im Alter verloren und Anleger stehen später vor dem Nichts.

    Pro Jahr gehen nach Schätzungen der Verbraucherzentrale in NRW knapp 30 Milliarden Euro durch die private Geldanlage in unseriöse oder risikoreiche Produkte auf dem Grauen Markt verloren.

    Ziele und Aufgaben der Anlegerschützer

    In Deutschland ist für den Anlegerschutz unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Dadurch soll unter anderem für mehr Transparenz auf dem Kapitalmarkt gesorgt werden, sodass Anleger weitreichender über anfallende Kosten oder Risiken informiert werden können. Die Ziele des Anlegerschutzes sind vielseitig. Sie lassen sich in drei große Bereiche aufgliedern:

    1. Transparenz: Durch die Verbesserung des Anlegerschutzes soll es für Verbraucher einfacher werden, die Kosten sowie die Risiken zu erkennen, bevor sie sich für eine Kapitalanlage entscheiden.
    2. Schutz vor unseriösen Angeboten: Auf dem Grauen Kapitalmarkt gibt es ohne staatliche Finanzaufsicht einige Anbieter, die nicht mit seriösen Methoden arbeiten und ihr Knowhow einsetzen, um Anleger zu hintergehen. Der Anlegerschutz soll dieses Vorgehen verhindern.
    3. Schutz der Anlagewerte: Der Anlegerschutz soll Hilfestellung liefern, dass die Angebote für die Verbraucher werthaltig sind.

    Aufklären soll verbessert werden!

    Der Anlegerschutz hat nicht zum Ziel, einen bestimmten Gewinn oder Rendite zu garantieren. Jedem Anleger muss bewusst sein, dass er die Kapitalanlage in eigenem Risiko in Anspruch nimmt. Aus diesem Grund soll die Aufklärung über die einzelnen Anlageprodukte im Rahmen des Anlegerschutzes verbessert werden.

    Anlegerschutzgesetz und wichtige Maßnahmen

    Um Anleger besser zu schützen, sieht der Anlegerschutz eine Reihe von Maßnahmen vor:

    • Gesetzesregelungen: In Deutschland wurden zahlreiche Regelungen getroffen, die den Anlegerschutz verbessern sollen. Unter dem sperrigen Titel „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)" , kurz Anlegerschutzgesetz, wurde ein Gesetzeswerk geschaffen, das zum Beispiel die Einrichtung eines allgemeinen Registers in Deutschland vorsieht. In diesem Register sollten sich Anlageberater von Banken öffentlich einsehbar eintragen. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass Finanzberater eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren vorweisen müssen. Darüber hinaus müssen Anleger nach diesem Gesetz über die Risiken und Details einer Geldanlage vor Abschluss informiert werden. Das Anlegerschutzgesetz zieht weitere Gesetzesänderungen nach sich, die sich in Anpassungen des Wertpapierhandelsgesetzes, des Investmentgesetzes, der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung oder dem Restrukturierungsfondsgesetz niederschlagen. Zu den wichtigen rechtlichen Maßnahmen gehören zum Beispiel auch die Einlagensicherungen der Banken. Sie sorgen dafür, dass die Einlagen im Falle einer Insolvenz des Anbieters bis zu einem gewissen Betrag abgesichert sind.
    • Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen: Eine Möglichkeit, um Anleger besser zu schützen, besteht in der Einführung einer Zulassungspflicht für Finanzdienstleister. Auf diese Weise können Aufsichtsbehörden besser kontrollieren, welche Unternehmen auf dem Markt tätig sind.
    • Schaffung von Transparenz: Transparenz wird zum Beispiel dadurch geschaffen, dass die Anleger über ein ausführliches Produktinformationsblatt über die Einzelheiten eines Finanzprodukts aufgeklärt werden. Darüber hinaus erhalten Anleger genaue Informationen zu entstehenden Gebühren. Ein transparenter Umgang mit Anlegern besteht außerdem, wenn Kursänderungen oder Gewinnänderungen sofort an Investoren weitergegeben werden.
    • Beratung der Anleger: Anleger sollten im Rahmen des Anlegerschutzes ein Recht auf eine umfassende Beratung haben, in welcher nicht nur die Chancen, sondern auch deutlich die Risiken einer Geldanlage beleuchtet werden.

    Hier finden Anleger Hilfe

    Wer als Anleger an einem Finanzprodukt zweifelt, kann zum Beispiel die Unterstützung der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es für Aktionäre die Möglichkeit, sich an Aktionärsvereinigungen zu wenden.

    Für den Anlegerschutz setzen sich außerdem Vereinigungen wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ein. Sie stellt zum Beispiel einmal jährlich eine Liste mit den 50 Unternehmen auf, die das meiste Kapital „vernichten“.

    Gibt es spezifische rechtliche Probleme, empfiehlt es sich immer, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

    Wichtige Kriterien für den Anlegerschutz

    Der Anlegerschutz für Aktionäre kann sich anhand der folgenden Kriterien einschätzen lassen:

    • Jede Aktie hat nur ein Stimmrecht.
    • Aktionäre können auch aus der Ferne abstimmen und müssen nicht auf der Hauptversammlung anwesend sein. Für die Abstimmung können sie dann zum Beispiel die Briefwahl nutzen.
    • Es ist nicht möglich, dass Stimmrechte von Aktien von Hauptversammlungen ausgeschlossen werden.
    • Die Stimmen der Aktionäre entsprechen auf Zeitabschnitte verteilt und proportional dem Einfluss, den sie auf das Unternehmen nehmen können.
    • Für Minderheitsaktionäre besteht dank spezieller Sonderregelungen ein besonderer Schutz. Dieser wird zum Beispiel bei einer Übernahme des Unternehmens wichtig.
    • Altaktionäre sollten bei Erhöhungen des Stammkapitals ein Bezugsrecht erhalten.
    • Eine außerordentliche Hauptversammlung sollte schon mit weniger oder gleich zehn Prozent der erforderlichen Stimmen möglich sein.

    So hat sich der Anlegerschutz entwickelt

    Der Gedanke des Anlegerschutzes entstand in Deutschland erst Mitte der 1960er-Jahre. Damals stand vorwiegend der Aktionärsschutz im Vordergrund. In den USA gab es bereits mit der sogenannten „securities regulation“ seit den 1930er-Jahren umfassende Schutzmaßnahmen für Anleger.

    Verantwortlich für den Anlegerschutz ist seither die „Securities and Exchange Commission“, die SEC, mit Sitz in Washington. Belgien traf schon 1935 erste Regelungen zum Anlegerschutz, Frankreich begann wie Deutschland Mitte der 1960er-Jahre damit. Ende der 1970er-Jahre entwickelte sich der Anlegerschutz innerhalb der EG weiter und wurde durch zahlreiche Richtlinien gestärkt. Verantwortlich für die Ausgestaltung der einzelnen Vorschriften sind neben der Deutschen Bankenaufsicht BaFin auch die französische und belgische Bankenaufsicht.

    Die heutige Form des Anlegerschutzgesetzes in Deutschland wurde vor allem im Rahmen des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes aus dem Jahr 1994 sowie der Novellierung des Börsengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes in die Wege geleitet.

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