Arbeitgeberdarlehen: Kredit vom Chef

Ein Arbeitgeberdarlehen kann eine günstige Finanzierungsalternative zum herkömmlichen Bankkredit bieten. Das Darlehen wird vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter vergeben, um diese beispielsweise an das Unternehmen zu binden und ihnen eine Art Wertschätzung entgegenzubringen. Bei der Vereinbarung eines Mitarbeiterdarlehensvertrags sind jedoch besondere Voraussetzungen zu beachten: Sämtliche Konditionen müssen im Detail schriftlich festgehalten, und während der kompletten Laufzeit eingehalten werden.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: October 18, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Ein kurzer Überblick

    • Arbeitgeberdarlehen stellen eine günstige Alternative zu herkömmlichen Ratenkrediten dar.
    • Sie bieten Zinsvorteile, müssen aber möglicherweise als geldwerter Vorteil steuerlich geltend gemacht werden.

    • Es sollte ein Vertrag erstellt werden, der Konditionen für den Fall der Kündigung des Kreditnehmers definiert. 

    • Außerdem sollte der Vertrag Klauseln enthalten, die im Falle eines Zahlungsausfalls gelten.
    • Jedoch sollte vor Abschluss eines Vertrags ein Vergleich mit anderen Bankkrediten erfolgen. 

    Menschen, die einen Kredit benötigen, suchen meist zunächst naheliegenderweise bei Banken nach entsprechenden Angeboten. Dabei gibt es Alternativen zum banküblichen Ratenkredit, die oft gar nicht erst in Betracht gezogen werden: Haben Sie zum Beispiel schon mal darüber nachgedacht, Ihren Arbeitgeber statt Kreditinstitute um ein Darlehen zu bitten?

    Das Arbeitgeberdarlehen, auch Mitarbeiterdarlehen genannt, ermöglicht es Arbeitnehmern, einen in der Regel mit vergleichsweise günstigen Zinsen verbundenen Personalkredit aufzunehmen. Vor allem im Finanzsektor, im Öffentlichen Dienst, aber auch in vielen anderen Branchen werden Arbeitgeberdarlehen im Rahmen von einem Arbeitsverhältnis angeboten. Egal welche Art von Kredit Sie anstreben, ein Kreditvergleich ist stets lohnenswert, um die passenden Angebote für Ihre Bedürfnisse zu finden. 

    Was genau ist ein Arbeitgeberdarlehen?

    Beim Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, das ein Unternehmen einem Arbeitnehmer gewährt. Dabei sind Mitarbeiterdarlehen meist zinsgünstiger als ein klassisches Bankdarlehen. Viele Unternehmen möchten mit einem Arbeitgeberdarlehen ihre Belegschaft an sich binden. Der Personalkredit vermittelt eine Art Wertschätzung gegenüber einem Mitarbeiter und einen für die nahe Zukunft gesicherten Arbeitsplatz.

    Häufig ist ein Arbeitgeberdarlehen im Vergleich zu einem klassischen Ratenkredit also mit günstigeren Zinssätzen verbunden. Doch welcher Zinssatz ist für ein Mitarbeiterdarlehen angemessen?

    Arbeitgeber orientieren sich bei der Zinsfestlegung für einen Personalkredit für die gesamte Laufzeit in der Regel am sogenannten Maßstabszinssatz. Um diesen festzustellen, werden die bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze herangezogen (BMF-Schreiben vom 13. Juni 2007, AZ IV C 5-S 2334/07/0009).

    Werden diese gewichteten Durchschnittszinssätze zur Bewertung herangezogen, kann bei der Festlegung der Zinsen für ein Arbeitgeberdarlehen ein Abschlag von 4 Prozent vorgenommen werden.

    Voraussetzungen

    Generell gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Arbeitnehmer im Unternehmen, wenn es um die Vergabe eines Arbeitgeberdarlehens geht. Danach dürfen zum Beispiel Teilzeitbeschäftigten keine ungünstigeren Darlehensbedingungen auferlegt werden als Arbeitnehmern, die in Vollzeit arbeiten. Diese Regelung folgt aus dem Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).

    Jedoch bedeutet dies nicht, dass ein Unternehmen grundsätzlich allen Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehen gewähren muss. Bestehen Verschuldung oder Lohnpfändung einzelner Arbeitnehmer, können dies legitime Gründe sein, den Personalkredit zu verweigern.

    Was fällt nicht unter Arbeitgeberdarlehen?

    Vorschüsse, Lohnabschlagszahlungen sowie Ersatz der Auslagen zählen nicht zu Arbeitgeberdarlehen. Abgesehen davon können gesetzliche Bestimmungen für den öffentlichen Dienst greifen, welche abhängig von Bundesvorschussrichtlinien sind. 

    Sind Arbeitgeberdarlehen zweckgebunden?

    Ob für eine spezielle Fortbildungsmaßnahme oder für den Erwerb einer Immobilie – häufig sind Arbeitgeberdarlehen zweckgebunden. Jedoch ist es Arbeitgebern untersagt, ein Darlehen zu einem Verwendungszweck zu vergeben, dass die kreditnehmenden Arbeitnehmer damit firmeneigene Produkte erwerben: § 107 Abs. 2 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) regelt das Verbot für Arbeitgeber, Arbeitnehmern Waren auf Kredit zu überlassen.

    Eine Ausnahme bei der zweckgebundenen Vergabe gilt, wenn Arbeitnehmer ein Arbeitgeberdarlehen zur Finanzierung von Unternehmensaktien aufnehmen, weil der Arbeitgeber plant, mit dem Unternehmen an die Börse zu gehen. Allerdings steht der Arbeitgeber vor der Kreditvergabe in der Pflicht, die Kreditnehmer über die mit einem möglichen Scheitern des Börsengangs verbundenen Risiken aufzuklären. 

    Die Kreditsumme ist nicht beschränkt

    Soll ein Seminar mithilfe eines Arbeitgeberdarlehens finanziert werden, reichen häufig schon wenige Hundert Euro, jedoch kann die Kreditsumme beim Mitarbeiterdarlehen auch wesentlich höher ausfallen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Betrieb spezielle Programme zum Erwerb von Wohneigentum anbietet. Grenzen der Kreditsumme nach oben oder unten bestehen dabei generell nicht – die Festlegung der Kreditsumme geschieht individuell.

    Lohnt sich ein Arbeitgeberdarlehen im Vergleich zu einem Ratenkredit?

    Ein Arbeitgeberdarlehen stellt meist eine zinsgünstige Alternative zum klassischen Ratenkredit dar. Wenn der vom Arbeitgeber berechnete jährliche Effektivzinssatz unter dem marktüblichen Zinssatz liegt, kann sich ein Arbeitgeberdarlehen für Sie lohnen.

    Ein weiterer Vorteil – vor allem bei Arbeitgeberdarlehen mit einem kleineren Betrag – ist, dass die Unternehmen häufig keine Sicherheiten verlangen, wohingegen ein Bankdarlehen oft nur bei entsprechender Bonität und vorhandenen Sicherheiten vergeben wird. Dies bedeutet, dass Sie Sicherheiten wie beispielsweise ein Auto im Falle einer weiteren Kreditaufnahme bei einer Bank einsetzen können.

    Trotz vieler Vorteile besteht keine Garantie, dass das Mitarbeiterdarlehen tatsächlich immer die günstigste Finanzierungsalternative ist. Es sollte vor der Inanspruchnahme eines Arbeitgeberdarlehens immer ein qualifizierter Kreditvergleich durchgeführt werden. Möchten Sie einen banküblichen Ratenkredit einem Arbeitgeberdarlehen gegenüberstellen, sollten Sie sich nach Empfehlung der Handelskammer Hamburg an folgenden Vergleichskriterien orientieren:

    • Kreditart
    • Laufzeit des Darlehens
    • Dauer der Zinsfestlegung (marktüblicher Zinssatz ist bei Vertragsschluss des Arbeitgeberdarlehens für die gesamte Vertragslaufzeit heranzuziehen, sofern ein Arbeitgeberdarlehen mit Zinsfestlegung vereinbart worden ist)

    Was ist ein Zinszuschuss und wo liegen Unterschiede zum Arbeitgeberdarlehen?

    Während ein Arbeitgeberdarlehen ein günstiger Kredit vom Chef ist, übernimmt Ihr Arbeitgeber bei einem Zinszuschuss Ihre Kreditzinsen ganz oder teilweise. Dafür nehmen Sie bei einer Bank einen Kredit auf und Ihr Chef kommt ganz oder teilweise für die anfallenden Zinsen auf. Jedoch wird der Zinszuschuss immer als geldwerter Vorteil und in voller Höhe als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt – Steuervergünstigungen gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (AZ VI R 67/03) nicht.

    Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

    Gewährt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Personalkredit, müssen beide Seiten bestimmte steuerliche Regeln einhalten, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Bei Zahlungen dieser Art kann schnell der Eindruck entstehen, dass es sich bei den Zahlungen um geldwerte Vorteile handelt – also eine Lohnzahlung, die nicht ordnungsgemäß versteuert wird. Aus diesem Grund ist der Zinsvorteil, der sich zwischen Arbeitgeberdarlehen und Marktzins ergibt, gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) als geldwerter Vorteil zu versteuern.

    Der geldwerte Vorteil: Zinsvorteile müssen versteuert werden

    Ein Arbeitgeberdarlehen wird in der Regel zinsgünstiger als ein banküblicher Kredit vergeben. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (AZ VI R 28/06) sind solche Zinsvorteile immer dann als geldwerte Vorteile zu werten, wenn der Arbeitgeberdarlehenszinssatz unter dem marktüblichen Zinssatz liegt. Diese geldwerten Vorteile als Sachbezüge zusätzlich des Arbeitslohns unterliegen der Lohnsteuer und müssen entsprechend als Arbeitslohn versteuert werden. In einem Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen heißt es dazu:

    Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer Geld überlassen wird und diese Geldüberlassung auf einem Darlehensvertrag beruht. Erhält der Arbeitnehmer durch solch ein Arbeitgeberdarlehen Zinsvorteile, sind sie zu versteuern.
    Bundesministerium der Finanzen , BMF-Schreiben – IV C 5 – S 2334/07/009 – vom 19. Mai 2015

    Ergeben sich beim Arbeitgeberdarlehen Zinsvorteile, können diese auch nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent besteuert werden. Sie gilt für bestimmte Sachzuwendungen oder Zuwendungen seitens des Arbeitgebers. Der Vorteil ist eine leichtere Handhabung als die individuelle Abführung über die Lohnsteuer des jeweiligen Arbeitnehmers. Hier sollte jedoch genau berechnet werden, welcher Weg den größeren Vorteil für den Arbeitnehmer bietet. Unter Umständen kann sonst die Steuerlast für den Arbeitnehmer bei einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG höher ausfallen als bei der individuellen Besteuerung. Ebenfalls sollte berücksichtigt werden, dass sich die Entscheidung zur Pauschalbesteuerung nicht mehr zurücknehmen lässt.

    Wann wird Steuerfreiheit beim Arbeitgeberdarlehen gewährt?

    Geldwerte Vorteile müssen nur dann versteuert werden, wenn die Summe des noch nicht getilgten Darlehens am Ende des Lohnzahlungszeitraumes die allgemeine Freigrenze des Bundesfinanzministeriums von 2.600 Euro übersteigt. Gewährt ein Arbeitgeber zum Beispiel ein zinsloses Darlehen in Form eines Gehaltsvorschusses in Höhe von 2.000 Euro, sind die daraus resultierenden Zinsvorteile nicht als Arbeitslohn zu versteuern, da der Darlehensbetrag am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Freigrenze von 2.600 Euro nicht übersteigt.

    Außerdem wird Steuerfreiheit gewährt, wenn der ermittelte Zinsvorteil die steuerliche Freigrenze von 44 Euro im Monat gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht übersteigt. Sobald die Freigrenze überschritten wird, ist der gesamte Zinsvorteil zu versteuern.

    So wird geldwerter Vorteil ermittelt

    Grundsätzlich wird der Zinsvorteil für jedes Arbeitgeberdarlehen individuell ermittelt. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils in Form eines Zinsvorteils im Rahmen eines Arbeitgeberdarlehens unterscheidet das EStG zwei Fälle:

    1. Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG
      Gilt beispielsweise für Arbeitnehmer, die von Industriebetrieben oder Handelsunternehmen, die keinen „Handel“ mit Darlehensgewährungen betreiben, ein zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen erhalten.
    2. Bewertung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG
      Gilt beispielsweise für Bankangestellte, die von ihrem Arbeitgeber ein zinsverbilligtes Darlehen mit Ansatz des Rabatt-Freibetrags erhalten.

    Grundsätzlich werden die geldwerte Vorteile anhand des marktüblichen Effektivzinssatzes berechnet. Diesen können Sie bei Ihrer Bank erfragen oder in der Zins-Statistiken der Deutschen Bundesbank in Erfahrung bringen. Maßgeblich für die komplette Laufzeit des Arbeitgeberdarlehens ist der Marktzinssatz bei Vertragsabschluss – es sei denn, es wird ein variabler Darlehenszinssatz vereinbart. Der steuerpflichtige Zinsvorteil bemisst sich nach der Differenz zwischen marktüblichen Zinssatz und dem vom Arbeitnehmer zu zahlenden niedrigen Effektivzinssatz, berechnet auf Basis des Restdarlehens.

    Wenn der Chef auf Darlehensrückzahlung oder Zinsen verzichtet

    Wird ein Arbeitgeberdarlehensvertrag geschlossen, müssen gewisse Voraussetzungen – wie Laufzeit, Zinsen, Tilgung, Sicherheiten und Rückzahlung bei Ausscheiden des Kreditnehmers aus dem Betrieb – genau vereinbart und während der gesamten Laufzeit eingehalten werden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Arbeitgeberdarlehen zurückzuzahlen. Tut er dies nicht oder verzichtet der Arbeitgeber auf eine Rückzahlung des Darlehens, ist die nicht zurückgeforderte Summe nichts anderes als Arbeitslohn und untersteht damit in vollem Umfang der Lohnsteuerpflicht.

    Steuerrechtlich wird der Darlehensbetrag dann wie eine Einmalzahlung behandelt. Auch wenn der kreditgewährende Arbeitgeber auf eine Verzinsung verzichtet, kann eine komplette Versteuerung des Arbeitgeberdarlehens in Kraft treten. 

    Sonderfall: Gesonderte Regeln für Mitarbeiter von Banken und Kreditinstituten

    Das Einkommenssteuergesetz unterscheidet bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils bei einem Arbeitgeberdarlehen wie bereits erwähnt zwischen zwei Gruppen von Kreditnehmern: Arbeitnehmer aus beispielsweise Handels- und Industrieunternehmen und Mitarbeitern aus der Kreditwirtschaft, also Banken, Sparkassen und anderen Finanzunternehmen.

    Diese unterliegen nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG gesonderten Vorschriften. Der durch ein Arbeitgeberdarlehen entstehende Zinsvorteil wird als sogenannter Personalrabatt gewertet und entsprechend versteuert. Um den geldwerten Vorteil für Arbeitnehmer in Finanzunternehmen zu ermitteln, wird nicht der Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank, sondern derjenige herangezogen, den der Arbeitgeber auch seinen Bankkunden bei Abschluss vergleichbarer Kredite anbieten würde. Ein Bewertungsabschlag von 4 Prozent ist auch hier zulässig.

    Der Zinsvorteil, der aus der Darlehensgewährung resultiert, ist steuerfrei, sofern die aus dem Beschäftigungsverhältnis insgesamt stammenden geldwerten Vorteile den Betrag von 1.080 Euro jährlich nicht übersteigen.

    Jedoch besteht nach der mittlerweile von der Verwaltung übernommenen Rechtsprechung bei der Bewertung von geldwerten Vorteilen ein Wahlrecht: Der Zinsvorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen im Bankenbereich kann auch mit dem günstigsten Marktpreis, jedoch ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag bewertet werden (BFM-Schreiben vom 16.05.2013, AZ IV C 5-S 2334/07/0011). Für Mitarbeiter in der Kreditwirtschaft ist es wichtig zu wissen, dass die Ausübung dieses Wahlrechts für Arbeitgeber nicht verpflichtend ist. 

    Arbeitgeberdarlehen beantragen: So gehen Sie vor

    Die Möglichkeit, ein Mitarbeiterdarlehen zu bekommen, besteht nicht grundsätzlich in jedem Betrieb. Möchten Sie ein Arbeitgeberdarlehen beantragen, sollten Sie sich in kleineren Unternehmen direkt an Ihren Chef beziehungsweise in größeren Betrieben an die zuständige Personalstelle oder an den Betriebsrat wenden, um Ihre Möglichkeiten auszuloten.

    Benötigen Sie etwa ein Arbeitgeberdarlehen, um ein Bauvorhaben zu realisieren, sollten Sie rechtzeitig an eine Beantragung denken. In der Regel können Unternehmen nicht spontan von heute auf morgen darüber entscheiden, ein Darlehen zu vergeben. Stimmt der Arbeitgeber der Kreditanfrage zu, wird ein Zins mit dem Angestellten vereinbart. Außerdem werden weitere wichtige Vereinbarungen über Konditionen des Kredits getroffen.

    Unbedingt Vereinbarungen festhalten

    Damit das Arbeitgeberdarlehen rechtsgültig ist: Vereinbarungen festhalten!

    Um ein Arbeitgeberdarlehen auch rechtlich auf sicheren Füßen steht, müssen genaue Vereinbarungen zu getroffen und schriftlich festgehalten werden. Hierzu zählen:

    • Laufzeit
    • Effektivzins
    • Darlehenshöhe
    • Rückzahlungsmodalitäten
    • Sicherheiten
    • Entsprechende Kündigungsmöglichkeiten

    Diese schriftliche Vereinbarung sind sowohl für die kreditgebenden Unternehmer als auch für die angestellten Kreditnehmer wichtig, um rechtlich abgesichert zu sein. Denn unterlaufen innerhalb der Vertragsgestalten Fehler, muss der Darlehensnehmer damit rechnen, dass das gesamte Darlehen in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfasst wird.

    Vertragliche Regelungen

    Um Unklarheiten und Streitigkeiten von vornherein auszuschließen, sollte der Darlehensvertrag so genau wie möglich geregelt werden. Vor allem Arbeitnehmer sollten diesen nicht nur aus reiner Dankbarkeit annehmen und unterzeichnen, sondern genau prüfen, was der Arbeitgeber vorlegt. Unabhängig vom Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kommt es im Konfliktfall immer darauf an, was zuvor vertraglich festgehalten wurde. Außerdem ist die detaillierte Vereinbarung aus steuerrechtlichen Gründen unumgänglich für beide Parteien. Sonst kann es dazu kommen, dass das Arbeitgeberdarlehen als Arbeitslohn behandelt wird.

    Um dies zu vermeiden, sollten folgende Inhalte nicht fehlen: 

    • Laufzeit des Vertrags
    • Festlegung der Darlehenssumme
    • Zinssatz des Darlehens
    • Monatliche Tilgung 
    • Sollte ein Verbraucherdarlehen vorliegen: Widerrufsrecht
    • Regelungen bei Zahlungsverzug, Lohnpfändung oder Kündigung
    • Verzugszinsen bei Zahlungsunfähigkeit
    • Bestimmung von Sicherheiten

    Da sich die einzelnen Fälle stark in ihren Modalitäten unterscheiden, empfiehlt es sich einen Experten für Arbeitsrecht zur Gestaltung des Darlehensvertrags hinzuzuziehen. 

    Personalabteilung kontaktieren

    In größeren Unternehmen stellt in der Regel die Personalabteilung Vertragsvorlagen für Arbeitgeberdarlehen bereit.

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    Raten beim Arbeitgeberdarlehen: Gibt es eine Pfändungsfreigrenze?

    Die Raten zur Tilgung des Arbeitgeberdarlehens werden grundsätzlich bei Vertragsschluss fest vereinbart und direkt vom Lohn einbehalten. Dadurch verfügt der Darlehensgeber während der Kreditlaufzeit über eine gewisse Teilsicherheit, solange der Mitarbeiter im Betrieb tätig ist. Jedoch hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Arbeitgeber bei der Verrechnung der Kreditraten mit den künftigen Lohnansprüchen nach § 394 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) die gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen wahren muss. Diese sind in §§ 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. 

    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Was wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?

    So viel vorweg: Ein Arbeitgeberdarlehen kann nur durch eine separate Kündigung beendet werden, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt nicht automatisch zu einer Beendigung des Kreditvertrags und einer vorzeitigen Rückforderung des Darlehens.

    Hier finden Sie zwei unterschiedliche Fallkonstellationen, die aufzeigen, was mit einem Mitarbeiterdarlehen passieren kann, wenn Sie den Betrieb vor Ende der Laufzeit des Darlehens verlassen:

    Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer Dass ein Mitarbeiter gekündigt wird, bedeutet nicht unbedingt, dass der Arbeitgeber auch ein Interesse daran hat, das Darlehen aufzukündigen. Allerdings darf der Arbeitgeber den Zinssatz erhöhen – jedoch darf dieser den bisherigen Zinssatz nur maßvoll übersteigen.
    Grundsätzlich gilt: Betriebe, die ein Arbeitgeber-Darlehen kündigen wollen, müssen nach § 488 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Anders bei einem Kleinkredit mit einer Summe von bis zu 200 Euro: In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist nur einen Monat. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber, den noch ausstehenden Darlehensbetrag zurückfordern.

    Achtung: Gegebenenfalls enthält der Darlehensvertrag eine explizite Rückzahlungsklausel, die eine vorzeitige Rückforderung des Darlehens seitens des Arbeitgebers möglich macht.
    Arbeitnehmer kündigt selbst

    Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen und sich dadurch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergibt, ist eine Anpassung des effektiven Jahreszinses des Arbeitgeberdarlehens auf den dann gültigen Marktwert zulässig, urteilte das Bundesarbeitsgericht (AZ 737/97).

     

    Nehmen Sie ein Arbeitgeberdarlehen auf, sollten Sie darauf achten, dass im Darlehensvertrag stets entsprechende Vereinbarungen für den Fall einer Kündigung getroffen werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, kann für das verbleibende Darlehen unter Umständen ebenfalls eine sofortige Rückzahlung fällig werden.

    Organkredit: Besondere Form des Mitarbeiterdarlehens

    Bei einem Organkredit handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitgeberdarlehens. § 15 Kreditwesengesetz (KWG) regelt, welche Konstellationen unter einen Organkredit fallen:

    1. Bei einem Organkredit von einer Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich um ein Mitarbeiterdarlehen, das an leitende Angestellte, Prokuristen und Vorstandsmitglieder sowie deren Ehefrauen und minderjährige Kinder vergeben wird – sofern der Aufsichtsrat gemäß § 89 Aktiengesetz (AktG) seine Einwilligung zu dem besonderen Mitarbeiterdarlehen gegeben hat.
    2. Bei einem Organkredit von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten handelt es sich um ein Darlehen, das an Geschäftsleiter des Instituts, Mitglieder des Aufsichtsorgans, an Prokuristen sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder oder an Unternehmen, mit denen eine gewisse personelle oder finanzielle Verflechtung besteht, vergeben wird. Ein solcher Kredit bedarf in der Regel eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter und der mehrheitlichen Zustimmung des Aufsichtsorgans.

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen kann unter Umständen für die Gewährung von Organkrediten im Einzelfall Obergrenzen festlegen.

    Vorteile und Risiken des Arbeitgeberdarlehens

    Das Arbeitgeberdarlehen bringt für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gewisse Vorteile mit sich: 

    • Der Arbeitnehmer wird durch das Angebot des Darlehens stärker an das Unternehmen gebunden. 
    • Das Arbeitgeberdarlehen vermittelt dem Arbeitnehmer einen Vertrauensbeweis des Arbeitgebers, da so die weitere Beschäftigung auf eine gewisse Zeit abgesichert ist, was wiederum die Mitarbeiterbindung im Unternehmen stärken kann.
    • Das Darlehen bietet Unterstützung beim Erwerb einer eigenen Immobilie oder größeren Anschaffungen. 
    • Der Arbeitgeber hat steuerlich betrachtet deutliche Ersparnisse und der Arbeitgeber muss zusätzlich zum Darlehen keine Beiträge für die Sozialversicherung bezahlen. 
    • Die Finanzierung des Arbeitgeberdarlehens ist günstiger, da hierbei oft niedrigere Zinsen als der marktübliche Zinssatz vereinbart werden und meist auch keine Bearbeitungsgebühren entstehen.

    Risiken sowie mögliche Nachteile können auf beiden Seiten entstehen:

    • Sollte der Arbeitnehmer in eine private Insolvenz geraten, hat der Arbeitgeber nicht die Möglichkeit das zur Verfügung gestellte Geld zurückzubekommen und muss als Gläubiger gegen den Arbeitnehmer auftreten. 
    • Sollten Fehler in der Gestaltung des Vertrags gemacht werden, kann das Darlehen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden.
    • Durch das Darlehen erfolgt eine starke Bindung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, was sich auch negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken kann. 
    • Meist ist der Tilgungssatz bei einem Arbeitgeberdarlehen deutlich höher als bei herkömmlichen Bankkrediten. 

    Auf beiden Seiten sollte beachtet werden, dass im Falle der Beendigung des Arbeitsvertrags ein Streit über den Darlehensvertrag entstehen kann. Daher sollte bereits im Darlehensvertrag festgelegt werden, wie in diesem Falle vorzugehen ist. 

    Positive Auswirkungen von Arbeitgeberdarlehen

    Mitarbeitern in finanziellen Notlagen unter die Arme zu greifen, kann neben Hilfsbereitschaft auch positive Auswirkungen für eine weitere Zusammenarbeit zur Folge haben:

    • Wertschätzung

      Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Darlehen ausstellen, zeigen diesen, dass sie ihre Arbeit zu schätzen wissen.
    • Fundament für langfristige Zusammenarbeit

      Zudem signalisiert der Arbeitgeber so deutlich, dass er den Arbeitnehmer, der den Kredit bekommt, langfristig als Teil seines Unternehmens haben möchte. Dies vermittelt dem Arbeitnehmer Sicherheit und Motivation.
    • Förderung von Weiterbildung fördern

      Durch das Arbeitgeberdarlehen haben Arbeitgeber die Möglichkeit Fort - oder Weiterbildungen für die Arbeitnehmer anzubieten. Das erworbene Wissen können die Arbeitnehmer anschließend im beruflichen Alltag umsetzen. Besser ausgebildete Arbeitnehmer haben somit auch in der nächsten Gehaltsverhandlung größere Chancen auf mehr Gehalt.

    Gesetze und Vorschriften

    Regelungen zu Arbeitgeberdarlehen finden sich an unterschiedlichen Stellen:

    • Arbeitsrecht: Gelddarlehen müssen den Regelungen aus §§ 488 ff. BGB entsprechen, Sachdarlehen hingegen sind in §§ 607 ff. BGB festgehalten.
    • Lohnsteuer: Die Einstufung von steuerlichen Zinsvorteilen entspricht den Vorschriften in § 8 Abs. 2 und 3 EStG. Zusätzliche Erklärungen können im BMF-Schreiben v. 19.5.2015, IV C 5 – S 2334/07/0009, BStBl 2015 I S. 484 gefunden werden.
    • Sozialversicherung: Geldwerte Vorteile resultieren aus zinslosen oder zinsverbilligt ausgestellten Arbeitgeberdarlehen und gelten gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV als beitragspflichtige Einnahmen aus Beschäftigungen.

    Fazit

    Arbeitgeberdarlehen gelten als freiwillige Leistungen von Seiten des Arbeitgebers. Dieser hat die Option frei über die Darlehenshöhe und den damit ausgezahlten Geldbetrag zu bestimmen. Mindest - oder Höchstsummen gibt es hier nicht. In der Regel verfügt das Arbeitgeberdarlehen über günstigere Konditionen als der herkömmliche Bankkredit und unterliegt keinen speziellen gesetzlichen Regelungen. Jedoch gelten hier die Regelungen zum Darlehens- sowie Verbraucherdarlehensvertrag des BGB. Oft ist das Arbeitgeberdarlehen auch ein Verbraucherdarlehen, was in § 491 des BGB genauer definiert ist.

    Sollten vorformulierte Verträge Mitarbeiter benachteiligen, sind diese als unwirksam einzustufen. Die Grundlage hierfür bietet die AGB-Kontrolle nach §§305 ff. BGB. Die Auszahlung des Darlehens muss getrennt vom Arbeitslohn erfolgen. Die Rückzahlung dessen erfolgt in der Regel in Raten und sollte vertraglich durch einen genauen Tilgungsplan mit eventuell zuvor vereinbarten Zinsen festgehalten werden. Der Vertrag für das Darlehen ist unabhängig vom Arbeitsvertrag, weshalb im Falle einer Kündigung ein im Voraus vereinbarter Handlungsrahmen bestimmt werden sollte. Mögliche Fehler in der Darlehensvereinbarung können zu Nachteilen, wie die Behandlung des Darlehens als steuerpflichtigen Lohn, führen. Die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen stellt für Beschäftige eine interessante Option dar, ist mit geringerem bürokratischen Aufwand verbunden, ist schufaneutral und zinsgünstiger als ein Kredit. Jedoch müssen Beschäftigte unbedingt auf steuerliche Freigrenzen achten, sollte der günstige Zins zu einem geldwerten Vorteil geworden sein. 

    Auf jeden Fall ist es angebracht den Kreditvertrag genau auf Punkte, wie den effektiven Jahreszins, die Zinsbindung, eventuelle Bedingungen für die Rückzahlung sowie die Fälligkeit bei dem Austritt aus der Firma, zu prüfen. Zudem empfiehlt sich der Vergleich des Arbeitgeberkredits mit anderen geläufigen Kreditformen hinsichtlich der Konditionen. 

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