Ausfuhrkennzeichen: Voraussetzung für den Fahrzeugexport

Bei einem Ausfuhrkennzeichen handelt es sich um ein reguläres Kfz-KennzeichenEs wird auch als Zoll- oder Exportkennzeichen bezeichnet und wird verwendet, wenn ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland exportiert werden soll. Das Kennzeichen ist weiß mit schwarzer Schrift versehen und hat auf der rechten Seite einen roten Balken. Welche Art von Ausfuhrkennzeichen benötigt wird, hängt vom Zielland des Exports ab. Die Beantragung kann sowohl online oder vor Ort bei einer Zulassungsstelle erfolgen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 05, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das Ausfuhrkennzeichen wird seinem Zweck gemäß auch Exportkennzeichen, Transitkennzeichen oder Zollkennzeichen genannt. Diese besonderen Nummernschilder sind amtlich anerkannte Kfz-Kennzeichen, die jedoch im Gegensatz zu den herkömmlichen Schildern nur für den Export von motorbetriebenen Fahrzeugen vorgesehen sind.

    Die Bezeichnung „Zollkennzeichen“ wird vor allem für Ausfuhrkennzeichen verwendet, die für den Export in Nicht-EU-Länder benötigt werden. In diesen Fällen müssen Autos oder Motorräder verzollt werden. Im Binnenraum der EU gibt es keine Zollgrenzen.

    Nur für ein Fahrzeug verwendbar

    Ausfuhrkennzeichen sind immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Damit unterscheiden sie sich von den roten Überführungskennzeichen für Händler, die für mehrere Fahrzeuge genutzt werden können.

    Verwendung für mehrere Fahrzeuge ist widerrechtlich

    Wer sein Ausfuhrkennzeichen widerrechtlich für mehrere Fahrzeuge verwendet, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

    Ausfuhrkennzeichen richtig beantragen

    Soll ein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt werden, wird dafür das Ausfuhrkennzeichen benötigt. Eine Ausfuhrzulassung kann für maximal ein Jahr erteilt werden und gilt nur für das entsprechende Fahrzeug. Ausfuhrkennzeichen können bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Ein Antrag kann von jedem Verbraucher gestellt werden, der vorhat, sein Fahrzeug in ein anderes Land zu bringen. Für den Antrag dürfen Sie jedoch keine Gebührenrückstände haben. 

    Schon eine geringe Kfz-Steuerschuld kann Ihren erfolgreichen Antrag auf ein Ausfuhrkennzeichen verhindern. Erst wenn alle Steuer- oder Gebührenschulden getilgt sind, darf Ihnen ein solches Kennzeichen ausgehändigt werden. Beantragt wird das Exportkennzeichen in schriftlicher Form.

    Folgende Dokumente benötigt die Zulassungsstelle für die Ausstellung eines Ausfuhrkennzeichens:

    Benötigte Dokumente

    • Personalausweis: Mit diesem Dokument müssen Sie sich als Halter des Fahrzeugs legitimieren. Sie können das Kennzeichen auch von einem Dritten mit einer Vollmacht beantragen lassen. In diesem Fall werden eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, eine Kopie Ihres Personalausweises sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person benötigt.
    • Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhren: Wird das Fahrzeug in ein Land außerhalb der EU exportiert, benötigen Sie eine gelbe Versicherungskarte. Soll nur ein Kurzzeitkennzeichen für den Export innerhalb der EU beantragt werden, reicht die eVB-Nummer
    • Fahrzeugpapiere oder Abmeldebestätigung: Für den Antrag benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung I und II.
    • SEPA-Lastschriftmandat: Da bei der Ausfuhr dennoch Kfz-Steuer fällig wird, benötigt die Zulassungsstelle den Nachweis darüber, dass die Steuern bei Ihnen vom Konto abgebucht werden dürfen.
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    • Vorführung des Fahrzeugs: Nach Paragraph 6 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss das Fahrzeug vor dem Export vorgeführt werden, wenn das Auto zuvor nicht im Bundesgebiet zugelassen war oder dem Fahrzeug zuvor schon ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt wurde.
    • Abmeldungsbestätigung: Wollen Sie ein abgemeldetes Fahrzeug überführen, benötigen Sie einen Nachweis für die Abmeldung oder dafür, dass das Auto außer Betrieb ist.
    • Alte Nummernschilder: Manche Zulassungsstellen verlangen die Aushändigung der alten Nummernschilder, um diese ungültig zu machen.

    Firmen oder Vereine benötigen weitere Dokumente (zuzüglich der Personaldokumente der vertretungsberechtigten Person) für den Antrag eines Ausfuhrkennzeichens:

    • Auszug aus dem Vereinsregister
    • Gewerbeanmeldung
    • Auszug aus dem Handelsregister

    Online-Antrag

    Manche Zulassungsstellen bieten Verbrauchern die Möglichkeit, das Ausfuhrkennzeichen online zu beantragen. Prüfen Sie einfach auf der Website der gewünschten Stelle, ob Sie das Kennzeichen dort auch über das Internet beantragen können.

    Darüber hinaus gibt es im Netz einige private Anbieter, welche die Anmeldung für Sie erledigen. Wer seine persönlichen Daten nicht an private Anbieter weitergeben möchte, sollte den Termin vor Ort oder die Online-Beantragung einer behördlich organisierten Zulassungsstelle nutzen.

    Vorteile des Online-Antrags

    Wer sein Ausfuhrkennzeichen online beantragt, spart sich die Wartezeiten vor Ort bei der Zulassungsstelle. Drüber hinaus ist der Online-Antrag für all diejenigen geeignet, die sich aktuell nicht in Deutschland aufhalten und nicht vor Ort sein können. Ein weiterer Vorteil: Nach einer einmaligen Online-Zulassung kann diese bei Bedarf bequem online verlängert werden.

    Die erforderlichen Dokumente werden in der Regel eingescannt und elektronisch an die Zulassungsstelle oder einen privaten Anbieter übertragen. Manche Zulassungsstellen fordern jedoch die Zulassungsbescheinigung im Original, sodass Sie diese meist per Post senden müssen. Beachten Sie außerdem, dass die Online-Beantragung mindestens zwei Tage mehr in Anspruch nimmt, als die Beantragung vor Ort benötigt.

    „Kleines“ und „großes“ Ausfuhrkennzeichen

    In Deutschland gibt es zwei Arten von Ausfuhrkennzeichen. Das „kleine“ Ausfuhrkennzeichen heißt Kurzzeitkennzeichen und ist für Überführungen innerhalb Deutschlands und der EU gedacht. Das „große“ Ausfuhrkennzeichen müssen Sie für Überführungen in Länder außerhalb der EU verwenden. Da die Fahrzeuge in einen anderen Zollraum gebracht werden, heißt dieses Kennzeichen auch Zollkennzeichen.

    Die Kennzeichen unterscheiden sich darüber hinaus durch die Gültigkeitsdauer sowie den benötigten Versicherungsschutz.

    Überführungen innerhalb Deutschland und EU

    Das Kurzzeitkennzeichen wird für Überführungen von Fahrzeugen innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union verwendet. Wenn Sie zum Beispiel ein Auto von Deutschland nach Italien bringen wollen, müssen Sie dieses Kennzeichen beantragen. Neben Überführungsfahrten sind auch Probefahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen möglich.

    Kurzzeitkennzeichen wird es genannt, weil es ab dem Tag der Ausstellung vier Tage gültig ist. Eine weitere Bezeichnung ist auch 04er-Kennzeichen, weil die Erkennungsnummer von Kurzzeitkennzeichen immer mit „04“ beginnt.

    Keine Haftung nach Ablauf

    Überführungskennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen sind nicht zwingend vorgeschrieben. Theoretisch können Sie Ihr Fahrzeug auch mit einem gültigen Kfz-Kennzeichen überführen. Allerdings wird durch die begrenzte Gültigkeit spezieller Ausfuhrkennzeichen sichergestellt, dass sie nach Ablauf nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich sind. Somit müssen Sie auch nicht haften, wenn mit dem Fahrzeug später Verkehrsdelikte begangen werden.

    Voraussetzungen für die Ausstellung

    Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug über einen gültigen TÜV (HU / AU) verfügen. Außerdem benötigt es für die Nutzung von Umweltzonen eine entsprechende Umweltplakette.

    Eine Ausnahme bilden direkte Fahrten zu einer Werkstatt oder einer Prüfstelle. Hierfür wird zwar keine gültige HU benötigt. Allerdings muss die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs vom Halter nachgewiesen werden.

    Wie bei allen anderen Fahrzeuganmeldungen besteht bei Kurzzeitkennzeichen Versicherungspflicht. Die Haftpflicht für Kurzzeitkennzeichen ist europaweit gültig.

    Überführungen in Länder außerhalb der EU

    Mit dem Ausfuhrkennzeichen werden Fahrzeuge in Länder außerhalb der EU überführt. Das Kurzzeitkennzeichen reicht zum einen durch seinen geringeren Versicherungsschutz nicht aus. Zum anderen reicht die Gültigkeit von insgesamt fünf Tagen nicht aus, um ein Fahrzeug in weiter entfernte Länder zu exportieren.

    Gültigkeitsdauer

    Das „große“ Ausfuhrkennzeichen ist mindestens 14 Tage lang gültig. Je nach Bedarf kann die Gültigkeit auf bis zu ein Jahr verlängert werden. Für die Dauer der Nutzung müssen Sie jedoch anteilig Kfz-Steuer bezahlen.

    Weitere Voraussetzungen

    Wie bei allen Ausfuhrkennzeichen besteht auch bei diesem Kennzeichen Versicherungspflicht. Von Ihrem Versicherer erhalten Sie die gelbe Versicherungskarte. Zur Auswahl stehen Ihnen bei Ausfuhrkennzeichen lediglich Haftpflichtversicherungen als Kfz-Versicherung.

    Für die Überführung von Kfz in Nicht-EU-Länder benötigen Sie eine gültige HU. Die meisten Zulassungsstellen verlangen außerdem eine Vorführung des Fahrzeugs, wenn es kein Neuwagen ist oder die HU länger als einen Monat zurückliegt.

    Erkennungsmerkmale

    Das Ausfuhrkennzeichen unterscheidet sich vom herkömmlichen Kfz-Kennzeichen in erster Linie durch einen roten Balken auf der rechten Seite. So ist das Ausfuhrkennzeichen  von links nach rechts aufgebaut:

    • Unterscheidungszeichen: Hier findet sich das Buchstabenkürzel für die Stadt oder den Landkreis.
    • Stadt- oder Landkreissiegel: Mit dem Siegel wird die Anmeldung bestätigt.
    • Erkennungsnummer: Im Gegensatz zum normalen Kennzeichen besteht die Erkennungsnummer bei Ausfuhrkennzeichen nur aus einer Zahlenkombination. Buchstaben kommen hier nicht vor.
    • Balken mit Ablaufdaten: Auf einem roten Balken ist das Ablaufdatum in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr von oben nach unten eingestanzt. Nach Ablauf dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden, da die Zulassung erloschen ist. Außerdem hat es keinen gültigen Versicherungsschutz mehr. Wird es dennoch genutzt, drohen Bußgelder.

    Kosten für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen

    • So viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen: Die Kosten für die Beantragung können von Bundesland zu Bundesland leicht variieren. Sie können mit ca. 10 Euro an Gebühren rechnen. Zusätzlich kostet die Erstellung der Schilder bei einem Schildermacher zwischen 20 und 40 Euro pro Paar.
    • So viel kostet ein Ausfuhrkennzeichen: Die Gebühren für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens können zwischen 30 und 50 Euro betragen. Zusätzlich müssen Sie Kfz-Steuer bezahlen. Je länger der Gültigkeitszeitraum, desto teurer wird die Steuer.

    Zusätzliche Gebühren

    Beachten Sie bei der Online-Bestellung von Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen, dass meist noch Versandgebühren sowie bei gewerblichen Anbietern Anmeldegebühren fällig werden.

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